Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 14 (1935-1936)
- Issue
- 2 (11.1935)
- Date
- 1935-11-01
- Page
- Seite 66 (sequence 20)
- Language
- German
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Seite 66 Geschäftsjubiläum Der Inhaber der Kurzwarenhandlurig J- Schwarz, Bergerstrasse 93, Herr Jacob Schwarz, kann am 5. November 1935 auf ein ööjähriges Bestehen seines Geschäftes zurückblicken. Emma Louise Goldschmidt ' Am 20. September verschied im 84. Lebensjahr Frau Louise Goldschmidt, geborene Edle von Portheim, eine Frau von bewundernswerter Schärfe des Verstandes und seltener Klarheit des Urteils, die bis in ihre letzten Lebenstage in besonderer Geistesfrische an allem Geschehen Anteil nahm. Wenn es richtig ist, daß die Frauen, die besten sind, von denen man nicht spricht, so hat Louise Goldschmidt sich das Adelsprädikat der besten Frau in des Wortes schönster Bedeutung verdient. Es gibt keine Frankfurter jüdische Einrichtung, die sich nicht der warmherzigen und tatkräftigen Unterstützung durch sie erfreut hätte. Ohne jemals an die Öffentlichkeit getreten zu sein, hat sie mit einer Selbstverständlichkeit und Feinfühligkeit, wie sie nur selten zu finden sind,- unendlich viel Gutes getan, sodaß diese edle Form des Wohltuns allein sie aus der gewollten Zurückgezogenheit herausgehoben hat. In der Erfüllung ihrer Veranlagung und gemäss den Traditionen ihrer Familie hat sie die reichen Gaben ihres Herzens und ihrer Hand mitgeteilt, ohne daß es jemals nötig gewesen wäre, sie darum zu bitten. Das Andenken an die gütige, kluge und edle Frau, als einer vorbildlichen Wohltäterin, wird in unserer Gemeinde nicht erlöschen. , Deutschland Berlin. Unter Bezugnahme auf die in Arbeitslosenkreisen aufgetauchten Zweifel, ob die im Jahre 1928 verfügte Befreiung jüdischer Arbeitsloser von der Pflicht zur Meldung beim Arbeitsamt am Sonnabend und an den jüdischen Feiertagen noch in Geltung ist, wird vom Reichsbund gesetzestreuer jüdischer Gemeinden ein Eunderlass vom 9. September 1934 in Erinnerung gebracht. In diesem Erlass des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (III 7661/230) werden die Landesarbeitsämter darauf hingewiesen, „dass der Runderlass vom 29. September 1928 - III 656/28 Br. — nicht aufgehoben ist, da er lediglich Rücksicht auf eine Religion nimmt, deren Ausübung auch im nationalsozialistischen Staat jedem freigestellt ist."—Das Nachrichtenbüro deutscher Zeitungsverleger meldet: Nach dem Gesetz über die Zulassung von S t eu e rb e r at er n dürfen Personen nichtarischer Abstammung grundsätzlich auch nicht von Fall zu Fall als Bevollmächtigte oder Beistände in Steuersachen zugelassen werden. Es war die Frage entstanden, ob die Katasterämter berechtigt sind, von Hausverwaltern bei der Einreichung von Hauszinssteueranträgen den Nachweis ihrer arischen Abstammung zu verlangen. Der Reichsfinanzminister erklärt dazu 2^555 Te,W<74 LEI DEN HEIMER'S ßRAHNENuTee-Gebäck; Täglich frisch j Kalbädiergässe 5 \ Geschulte Fun-Spezialistin vom 4. 11. bis 9. 11. 35 anwesend Ihre Füßewerden kostenlos untersucht \^HmsjumSxmi^ Ideale Schuhe gegen Fußbeschwerden * Goe the*Sch uhhaus 1865 O 1935* ]R BOHRMANN 1 Hl NACHFOLGER empfehlen ihre schwer versilberten Talelgeraie, Bestecke n. Loxoswaren in der seit 1865 bekannten Qualität Sandweg 21 GOETHESTRASS 28 Altbekannt L für gute, preiswerte Koffer u. Lederwaren B LoewenherzB Goethestr. 21 Gegr. 1881 H •Irmtraut Lewisohn Damenhüte Umarbeitungen Grüneburgweg 13 PO rtrdtSy Reproduktionen Reklame und Industrieaufnahmen in bekannter Ausführung Nlnl & Carry Hess Phofographische We kstätte Börsenstr. 2-4 (Aufzug) Tel. 26009 Aufbau- und Stahl-Möbel für Auswanderung oder Neueinrichtung MööelveririeüspesellsctiQH H. S t e r n EWeinberg Frankfurt am Main Neue Kräme 28-30 >S*^ ■\\ 's