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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1935-09-01 · 13 (9.1935) · p. Seite 494

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
13 (1934-1935)
Issue
13 (9.1935)
Date
1935-09-01
Page
Seite 494 (sequence 12)
Language
German
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Seite 494 11 Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands 11 Haushaltsplan der Gemeinde für 1935/36 In der letzten Nummer des Gemeindeblatts sind die Zahlen des Haushaltsplans in der seit Jahren üblichen Weise veröffentlicht worden, nämlich Einnahmen und Ausgaben nach den Voranschlägen von 1935 und 1934 und die Istzahlenfür 1933. Es wurde leider versäumt, einige Veränderungen zu erläutern, die insbesondere gegenüber 1933 erfolgt sind, sodass bei vielen Mitgliedern unserer Gemeinde ein falsches Bild von den tatsächlichen Vorgängen entstanden ist; Dieses Versäumnis gutzumachen, ist der Zweck der nachstehenden Erklärungen. Die wichtigste Änderung besteht darin, daß im Etat 1933 die Ausgaben für Besoldung und die Pensionen und Renten in einem Posten angegeben worden sind, während vom Jahre 1934 ab, im Interesse einer besseren Übersieht, die einzelnen Kapitel mit den auf sie entfallenden Besoldungsausgaben belastet und nur noch die Pensionen gesondert ausgewiesen werden. Mit dieser Verbesserung der Rechnungsweise erklärt sich der grösste Teil der buchmässigen Ausgabensteigerung bei den Kapiteln Allgemeine Verwaltung, Synagogen, Rituelle Einrichtungen, Unterricht, Kulturelle Einrichtungen und Bestattungswesen. Ein Vergleich der gesamten Ausgaben für Besoldungen und Pensionen zwischen 1933 und 1935 ergibt jedoch eine Ersparnis von etwa RM. 22.-000.—. Zu erklären ist sodann die. sehr stark erseheinende Erhöhung der Ausgaben für Soziale Fürsorge und der Beiträge für überlokale Zwecke. Der erste Posten war im Jahre 1933 aussergewöhnlich gering infolge einer Entlastung, durch ein be- . dingungslos gewährtes grosses Legat, das in Anbetracht derdurch dieKrise geschaffenen Unübersichtlichkeit der Verhältnisse zu einer starken Verringerung des auch früher schon normalen Gemeindezuschusses für die Wohlfahrtspflege benutzt wurde. Aus diesem Legat verblieb auch noch ein erheblicher1 Rest, der 1934 in gleicher Weise zu einer teilweisen Entlastung dieses Kapitels diente. Dagegen waren nun für das laufende Etatjahr die alten und die aus den Ereignissen erwachsenen neuen Ausgaben zu decken, ohne dass als Ersatz für jene einmalige Sonderzuwendung eine andere Quelle als die Steuereinnahmen zur Verfügung stand. Es musste sich also auch ohne Erhöhung der Wohlfahrtsleistungen im Gemeinde-Etat eine grössere Ausgabe zeigen. Jedermann wird aber auch verstehen, dass überdies die Notstandsk ü e h e, mit ihrer durchschnittlichen Tagesleistung von z. Zt. 10Ü0 Mahlzeiten, und die seit 1933 bestehende Beratungsstelle, mit ihrer wachsenden, Arbeit auf dem Gebiet der Berufsumschichtung, erheblich größere Aufwendungen erfordern, deren Deckung nicht allein dem Aufkommen aus freiwilligen Spenden überlassen werden kann. Ebenso ist der Beitrag für ü be r 1 o ka 1 e Zwecke auf das Doppelte gegenüber 1933 erhöht, weil seitdem die Reichsvertretung der deutschen Juden geschaffen worden ist, von der andererseits auch erhebliche Mittel für Berufsumschichtung, Schule und andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Ausserdem hat der Preussische Landesverband gegenüber den kleinen Gemeinden begreiflicherweise vermehrte Aufgaben zu erfüllen. Gegenüber diesen wichtigsten Veränderungen treten die übrigen an Bedeutung weit zurück. Aber zur Vermeidung von Missverständnissen müssen wir noch hinzufügen, dass unsere W o h 1- , fahrtseinrichtungen trotz der erhöhten Zuwendungen aus den Mitteln des Haushaltsplans und der Reichsvertretung ihren so ungewöhnlich stark vermehrten Aufgaben pur dann gerecht werden können, wenn jedes einzelne Gemeindemitglied nach Massgabe seiner Mittel zu opfern bereit ist. Dieses Opfer muss unter den heutigen Verhältnissen ganz anders angesehen und bemessen werden als in früherer Zeit, und wir hoffen, dass sich alle unsere Mitglieder des Ernstes ihrer Verantwortung bewusst sind. Synagogenplätze Die Ausgabe der Platzkarten für die Gemeindesynagogen gegen "Einziehung der Mietbeträge erfolgt in diesem Jahre in der Zeit von Montag, den 2 6. August 1935 bis einschliesslich Montag, den 9. September 193 5. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, das Geld in der oben genannten Zeit bereitzulegen. Denjenigen Gemeindemitgliedern, die in dieser Zeit nicht zu Hause anzutreffen sind, ist Gelegenheit gegeben, die Beträge durch Ueberweisung auf das betreffende Postscheckkonto rechtzeitig zu zahlen. Die Postscheckkonten lauten: a) Für die Hauptsynagoge, Gr. Wollgraben: S. Grünebaum, Fürstenbergerstr. 173, Postscheckkonto Nr. 140884 Ffm. b) Für die Synagoge am Dominikanerplatz: J. Mühlfelder, Uhlandstr. 49, Postscheckkonto Nr. 43949 Ffm. c) Für die Westendsynagoge, Freiherr v. Steinstr. 30: M. Löllbach, Freiherr v. Steinstr. 30, Postscheckkonto Nr. 68377 Ffm. Schriftliche Benachrichtigungen oder Mahnungen zur Abholung der nicht eingelösten Karten ergehen nicht. Nicht abgenommene und verfügbare Karten werden soweit möglich neuen . Bestellern durch die Synagogenvorstände zugeteilt. An Platz- •inhaber können für deren unselbständige Söhne und Töchter sonst nicht vermietete Synagogenplätze zu ermässigtem P*reis vom 2 0. September 1935 ab abgegeben werden. Die Synagogenvorstände sind zur Erteilung weiterer Auskünfte jederzeit bereit. In der Westendsynagoge hat der Synagogenvorstand in der oben genannten Zeit eine Sprechzeit, werktäglich von 10—12 Uhr, im Sitzungszimmer, Freiherr v. Steinstr. 30, eingerichtet. Während dieser Zeit wird-ein Mitglied der Gemeindeverwaltung dort anwesend sein. Schülerkarten: Die Ausgabe der Schülerkarten für die Westendsynagoge erfolgt in diesem Jahre am Dienstag, den 17., Mittwoch, den 18. und Donnerstag, den 19. September 1935 von 16-18 Uhr gegen schriftliche Bescheinigung des Religionslehrers in der Westendsynagoge, Freiherr v. Steinstr. 30. Schülerkarten für die Hauptsynagoge und Synagoge am Dominikanerplatz sind schriftlich bei dem betreffenden Synagogenvorstai.d, ebenfalls unter Vorlage einer schriftlichen Bescheinigung des Religionslehrers zu beantragen. Synagoge Bockenheim: Die Karten werden in der oben-.genannten Zeit durch den Synagogenwart S. Stern kassiert. Krankenhaussynagoge: Die Ausgabe erfolgt im Büro des Krankenhauses, Gagernstr. 36, während der üblichen Bürozeit. Vereinshaus, Eschersheimerlandstr. 25/27: Ein konservativer Zweiggottesdienst findet in der gleichen Weise wie im Vorjahr statt. Der Kartenverkauf findet statt vom Montag, den 2. bis. einschl. Freitag, den 13. Öeptember 1935 in der- Zeit v,on 9-12 Uhr im Gemeindehaus Fahrgas sel4 6. Es wird nochmals darauf hingewiesen, DEUTSCHE EFFECTEN,UND WECHSEL,BANK Konstabier Wache Allarhclllgenstrass* M Osthafen Hanaueriaridstrasse 125 Bockenheim LaipzigerstratM 50 vormals L. A. Hahn — gegründet 1821 — Akf.-Ges. seit 1872 FRANKFURT AN MAIN Kaiserstrasse 30 Individuelle Beratung Auch in den Städten' Höchst a. M. Dalbargstrasse 3 Ottenbach a. M. Frankfurtersirasse 54

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