Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 13 (1934-1935)
- Issue
- 5 (1.1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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FRANKFURTER ISRAELITISCHES GEMEINDEBLATT Amtliches Organ der Israelitischen Gemeinde Das Gemeindeblatt erscheint monatlich. Bezugspreis für Gemeindemitglieder rierteljährlich 45 Rpfff. (einschl. Zustellung«- und Erhebungskosten). — Preis der Einzelnummer 25 Rpfg.— Jahresbezug für Nichtmitglieder der Gemeinde RM. 3.— zuzüglich Porto. — Schriftleitung: Fahrgasse 146; Fernsprecher: Samrael-Nummer H. 27544. — Postscheckkonto: Frankfurt a. M. Nr. 33521. — Anzeigenrerwaltung: Annoncen-Expedition M. Isaac * Co., Ravensteinstraße 11, L, Fernsprecher 44868 und 44888. — Anzeigen nach Tarif. — Anzeigenschluß für nächste Nummer: 28 Dez. — Die Schriftleitung übernimmt für den Inhalt des Gemeindeblattes nur die preflgesetzliAe Verantwortung. Nachdruck nur mit Erlaubnis der Schriftleitung gestattet. 13. Jahrgang Frankfurt a. M., Januar 1935 Nr. 5 An die Gemeindemitglieder i Erhöhung der Kultussteuer / Durch Bekanntmachung im Gemeindeblatt Nr. 9, Mai 1934, S. 367 hat der Gemeindevorstand die Gemeindemitglieder bereits auf die Wahrscheinlichkeit hingewiesen, dass infolge des zu erwartenden Rückgangs der Steuereingänge und des, namentlich für Wohlfahrtszwecke, aufgetretenen stark erhöhten Bedarfs noch im laufenden Steuerjahr eine Steuererhöhung werde notwendig werden. Nachdem nunmehr das Ergebnis der ersten Steuerquartale feststeht, hat sich herausgestellt, dass diese Steuererhöhung sich nicht umgehen lässt.*) Gemeindevorstand und Gemeindevertretung haben daher durch Gemeindebeschluss vom 24./31. Oktober und 5./8. November 1934 beschlossen, die Kultussteuer für das laufende Geschäftsjahr 1934/35 um 2i/2°/o bei den mit einem Zuschlag zur Reichseinkommensteuer Veranlagten und um 3.125°/0 bei den mit einem Zuschlag zur Reichsvermögenssteuer Veranlagten zu erhöhen. Diese Steuererhöhung wird in der Weise durchgeführt werden, dass> als Zuschlag zu der bisher veranlagten Kultussteuer (20°/0 der Reichseinkommensteuer und evtl. 25°/0 der Reichsvermögenssteuer) ein halbes fünftes Steuerquartal zurErhebung gelangt. Jeder Steuerpflichtige hat also ausser den in seinem Steuerbescheid festgesetzten Kultussteuerbeträgen für das mit dem 31. März 1935 ab- *) .ygL Bekanntmachung des Qemeindevorstands vom 21.12.34., Seite 184 dieser Nummer laufende Etatjahr einen weiteren Kultussteuerbetrag zu entrichten, der der Hälfte des Betrages entspricht, den er im übrigen für ein Steuerquartal zu zahlen hat. Ein besonderer Veranlagungsbescheid wird sämtlichen Steuerpflichtigen durch den Gemeindevorstand zugehen. Zahlung dieses in der Nachveranlagung festgesetzten Steuerbetrages hat, soweit besonderer Veranlagungsbescheid zugeht, binnen zwei Wochen nach Empfang des Steuerbescheids, spätestens am 15. Februar 1935 nicht an die Finanzkasse, sondern an die Gemeindekasse oder auf das Postscheckkonto der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main Nr. 20767 zu erfolgen. Näheres über alle diese Punkte wird im Veranlagungsbescheid mitgeteilt werden. Der Gemeindevorstand vertraut darauf, dass die Gemeindemitglieder dieser Steuererhöhung, zu der die Gemeindekörperschaften sich nur sehr ungern und nur unter dem zwingenden Druck der Zeit entschlossen haben, volles Verständnis entgegenbringen und das von ihnen geforderte Opfer im Interesse der Erhaltung unserer Gemeinde gerne auf sich nehmen werden. Vorstand der Israelitischen Gemeinde Das Schriftwort Das Manna von M a x D i e n e m a n n Liest man die Erzählung vom Manna in der schlichten, beinahe nüchternen Darstellung der Bibel, so empfindet man in all der Sachlichkeit des Berichtes die Fülle, die in ihm sich birgt. Wir setzen den Inhalt, 2. M. Kap. 16 V. 1—36, als bekannt voraus und heben nur die Höhepunkte heraus: die Unzufriedenheit des Volkes bei der geringsten Schwierigkeit; das Verletzende in seiner Aeußerung, es sehne sich zurück nach den Fleischtöpfen Aegyptens; die Anordnung, es solle jeder nur soviel sammeln, als zum Bedarfiseiher Familie nötig sei; die Enttäuschung derer, die trotzdem sich darüber hinaus versorgen-wollten; das Ruhen des Mannafalles am Sabbat; die Anordnung, daß man am Freitag alles für den Sabbat schon vorbereiten solle. Eine Erzählung, die eine solche Fülle in sich birgt, bietet natürlich besonderen Stoff für den Midrasch zur Ausgestaltung und Ausspinnung. Es folge hier zunächst ein zusammenhängende; Stück aus der Darstellung, mit der der Midrasch die Manna-Er-