Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 13 (1934-1935)
- Issue
- 2 (10.1934)
- Date
- 1934-10-01
- Page
- Seite 56 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 56 lieh. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. Friedhofsgärtnerei Das Friedhofsamt der Israelitischen Gemeinde ist durch, die mit allen neuzeitlichen Anlagen ausgestattete Friedhofsgärtnerei in der Lage, sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde auszuführen. Es übernimmt die N e u b e p f 1 a.n z u n g der Grabstätten mit Efeu, Sedum, Immergrün und Blumen, sowie deren dauernde und jahrweise Pflege. Fachmännische Beratung und Kostenberechnungen werden gebührenfrei durch die Friedhofsgärtnerei, Eckenheimer Landstraße 238 (lernspr. Zeppelin 52042) oder durch das Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37 (Fernspr. Hansa 27544) zur Verfügung gestellt. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, sich bei Bedarf an Topfpflanzen und S c n nittblumen der auf den Friedhöfen befindlichen Verkaufsstellen zu bedienen. Nähere Auskunft erteilen die Pförtner. Mit Rücksicht auf das Verkaüfsverbot am Sonntag werden die Friedhofsbesucher febeten, ihre Blumenbestellungen bis spätestens Freitagnachmittag in der riedhofsgärlnerei aufzugeben. Auf dem neuen Friedhof an der Eckenheimer Landstraße werden laut G e m e i n d e b e s c h 1 u fi alle gärtnerischen Arbeiten in eigener Regie des Friedhofsamt e s der Gemeinde ausgeführt Oeffnungszeiten der Friedhöfe Die Friedhöfe an der Rat-Beil-Straße und an der Eckenheimer Landstraße sind in der Zeit vom 1. April bis 15. Sept. von 7—19 Uhr geöffnet. — Freitags wird eine Stunde vor Beginn des Sabbats geschlossen. Samstags und an den jüdischen Feiertagen sind die Friedhöfe geschlossen. Gedächtnislichter Zum Andenken an Verstorbene können in den Gemeindesynagogen Gedächtnislichter gebrannt werden. Die im Voraus zahlbaren Gebühren betragen: für ein Licht am Jahrzeitstag Rm. 1.— für ein Licht während des Trauerjahres (11 Monate und am ersten Jahrzeitstag) Rm. 75.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag Rm. 100.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag einschließlich Ve r r i di - tung des Eaddischgebets Rm. 200.— Zuwendungen Die Gemeindebibliothek erhielt Bücherspenden von Frau B o n w i t. Fundsachen Ein goldener Anhänger ohne Kette (Schadäi) gefunden. Abzuholen Fahrgasse 146, Zimmer 37. Am Sonntag, den 9. 9. 1934, wurde im Portal des Friedhofes ein dreiteiliger Schlüssel gefunden. Abzuholen Fahrgasse 146, Zimmer 37. In der Hauptsynagoge wurde ein dunkelblauer reinseidener Damenschirm mit blau-beige Griff verwechselt. Nachzufragen beim Pförtner der Hauptsynagoge. Deutschland Berlin. Wie die Tagespresse mitteilt, weist der Reichsminister des Innern, in einem Erlaß darauf hin, daß gewisse Kategorien von Beamten vorläufig von einer Beförderung ausgeschlossen bleiben müssen. Hierzu gehören jene Beamte, die nicht rein arischer Abstammung oder die mit einer Frau nichtarischer Abstammung verheiratet sind. Der Reichsminister macht für die Berücksichtigung in Einzelfällen einen Vorbehalt. Unter Beförderung ist nicht nur der Aufstieg von einer Besoldungsgruppe in eine höhere, sondern auch jede Heraushebung eines Beamten aus seiner Gruppe zu verstehen. — Die „jüdische Rundschau" veröffentlicht eine Gegenüberstellung der Zahl der jüdischen Bewohner der einzelnen Provinzen Preußens am 16. Juni 1933 und am 16. Juni 1925. Die Zahlen für 1933 sind den Veröffentlichungen des Statistischen Reichsamts entnommen, die auf der Internationalen Büro-Ausstellung in Berlin (9.—16. September) vorgeführt waren. Danach hat die Zahl der Juden in ganz Preußen in diesen acht Jahren um 10,5% abgenommen, sie ist von 404 446 auf 361 826 gesunken. Am schwächsten (7%) ist die Abnahme in Berlin, was sich aus der Zuwanderung aus anderen Dandesteilen erklärt, am stärksten in Schleswig-Holstein (25%), in Ostpreußen (22%), in der Grenzmark (19,2) und in Pommern (18,6%). Die Gesamtabnahme in der Provinz (Preußen ohne Berlin) beträgt 30 512, d. s. 13,2%. Für das übrige Reich liegen die Zahlen noch nicht vor. 1925 hat die Gesamtzahl der Juden in Deutschland 564 379 betragen; in den nichtpreußischen Ländern lebten damals also 159 933 Juden. Wenn man annimmt, daß diese Zahl in .demselben Verhältnis abgenommen hat, wie in Preußen ohne Berlin, also um 13,2% — 21111 Personen, so ergibt sich für das ganze Reich, daß die jüdische Bevölkerung in den acht Jahren von Juni 1925 bis Juni 1933 um etwa 63 700 Seelen auf 500 700 durch Sterbeüberschuß und Auswanderung zurückgegangen ist. — Seit 10 Jahren beschäftigt sich der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden mit dem Problem, eine gemeinsame Versorgungseinrichtung für die Ruhe- und Hinterbliebenen-Bezüge der jüdischen Gemeindebeamten zu schaffen. Der Landesverband hat deshalb Anfang September 1934 mit der Alten Leipziger.Lebensversicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit ein Abkommen getroffen, durch das es den jüdischen Gemeinden und Organisationen im Deutschen Reich ermöglicht wird, die Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung ihrer Beamten und Angestellten (einschließlich der ehrenamtlich tätigen Personen) durch Abschluß von Renten-Versicherungen bei der Alten Leipziger nach sechs ifur den vorliegendeji Zweck neu geschaffenen Tarifen sicherzustellen. Alle Organisationen und Einzelpersonen, die an der vom Landesverband geschaffenen Einrichtung Interesse haben, Averden aufgefordert, unverzüglich dem Landesverband eine entsprechende Mitteilung zugehen zu lassen. Es empfiehlt sich, hierbei sofort die folgenden Angaben für die zu versichernden Personen zu machen: 1. Name und genaue Adresse; 2. Geburtstag; 3. Ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden; 4. Falls verheiratet: Name und Geburtstag der Ehefrau; 5. Name und Geburtstag aller minderjährigen Kinder; 6. Beruf bezw. Funktion innerhalb der Gemeindeverwaltung; 7. derzeitiges Brutto-Gesamtdiensteinkommen; 8. Seit wann in dem jetzigen Beruf tätig und seit wann bei dem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt? Die Angabe dieser Daten wird die Behandlung der eingehenden Anfragen und die Beratung hinsichtlich der Wahl des zweckmäßigsten Tarifs wesentlich erleichtern. Alle Zuschriften sind an den ^Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden, Abt. Pensionsversicherung", Berlin-Charlottenburg 2, Kantstraße 158, zu richten. — Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden hat' die Aufrechterhältung des konservativen westfälischen Bezirksrabbinats, das seinen Sitz bisher in Borken i. W. hatte und durch den Weggang des Rabbiners Dr. Köhler verwaist war, beschlossen, gleichzeitig aber den Sitz des Rabbinats @; Q) ®ft0^wft^ Die Frankfurter Bank, Neue Mainzerstrafje 69 gegründet 1854 übernimmt die Ausführung alier bankmassigen Geschäfte bei billigster und raschester Bedienung Spareinlagen gegen Sparbuch ist Hinterlegungsstelle für Mündelvermögen