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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1934-08-01 · 12 (8.1934) · p. Seite 478

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
12 (1933-1934)
Issue
12 (8.1934)
Date
1934-08-01
Page
Seite 478 (sequence 20)
Language
German
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Seite 478 Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Kultussteuer und Gemeindegeld 1934/35 a) Finanzamts-Zahler. Die Kultussteuer- und Gemeindegeld-Veranlagungen werden seitens der Finanzämter den Pflichtigen in den nächsten Wochen übersandt Die erste Rate ist am 10. Juni d. J. fällig gewesen. Soweit bis zu diesem Termin die Veranlagung noch nicht im Besitz des Pflichtigen war, ist eine Vorauszahlung in Höhe eines Viertels der Kultussteuer 1933 zu zahlen, die auf die endgültige Veranlagung angerechnet wird. b) Nur-Lohnsteuerpflichtige. Die Veranlagungen wurden Anfang Juni den Pflichtigen übersandt. Die .erste Rate ist zwei Wochen nach Zustellung der Veranlagung, die zweite Rate bis 1. November d. J. an die auf der Veranlagung vermerkte Finanzkasse unter Angabe der Steuernummer zu entrichten. Einsprüche und Anträge auf Ratenzahlungen können nur innerhalb einer Frist von 28 Tagen vom Tage der Zustellung der Veranlagung an gerechnet, beim Vorstand der Israelitischen Gemeinde, Fahrgasse 146, erhoben werden. (Vgl. Gemeindeblatt Nr. 9/Mai 1934.) Wir ersuchen die Gemeindemitglieder dringend, die im Juni fällig gewesenen Raten den zuständigen Finanzkassen zu überweisen. — Alles Nähere ist aus den Veranlagungsbescheiden zu ersehen. c) Nur Gemeindegeldpflichtige. Die Veranlagungen wurden den Pflichtigen Ende Juni übersandt Das Gemeindegeld ist innerhalb von 28 Tagen bei der Gemeindekasse, Fahrgasse 146, zu entrichten (Postscheckkonto 20767, Vorstand der Israel. Gemeinde). Frankfurt a. M-, im Juli 1934. Vorstand der Israelitischen Gemeinde Synagogenplätze Die Ausgabe der Platzkarten für die Gemeindesynagogen gegen Einziehung der Mietbeträge erfolgt in diesem Jahre in der Zeit Von Montag, den 13. bis einschließlich Freitag, den 24. August 1934. Die Gemeindemitglieder werden gebeten,das ,G e 1 d ip. der oben genannten Zeit bereitzulegen. ■ Denjenigen Platzinhabern, die in dieser Zeit nicht zu Hause anzutreffen sind, ist Gelegenheit gegeben, die Beträge durch Ueberweisung auf das betreffende Postscheckkonto rechtzeitig zu zahlen. Die Postscheckkonten lauten: a) Für die Synagoge am Börneplatz: J. Mühlfelder, Uhlandstraße 49, Postscheckkonto Nr. 43949 Ffm.; b) für die Hauptsynagoge: S. Grünebaum, Fürsteribergeratraße 173, Postscheckkonto Nr. 140884 Ffm.; c) für die Westendsynagoge: M. Löllbach, Freiherr-vom-Stein- Straße 30, Postscheckkonto Nr. 68377 Ffm. Schriftliche Benachrichtigungen oder Mahnungen zur Abholung der nicht eingelösten Karten ergehen nicht. Nicht abgenommene und verfügbare Karten werden soweit möglich neuen Bestellern durch die Synagogenvorstände zugeteilt Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, daß die Platztarife in diesem Jahre wesentlich gesenkt wurden. Auf diese Weise haben auch die früheren Platzinhaber Gelegenheit, sich wieder Plätze zu mieten. A n P'l a t z i n h a b e r kennen für deren unselbständige Söhne und Töchter sonst nicht vermietete Synagogehplätze z.u ermäßigtem. Preis vom 3. September ab_ abgegeben werden. Die Verstände der Synagogen sind' jederzeit zur Erteilung weiterer Auskünfte gern bereit. , In der Westendsynagoge hat der Synagpgenvorstand in der oben genannten Zeit eine Sprechzeit, werktäglich von .10 bis 12 Uhr, im Sitzungszimmer, Freiherr-vom-Stein-Straße 30, eingerichtet. Während dieser Zeit ist stets ein Mitglied der Gemeindeverwaltung dort anwesend. Schülerkarten: Die Ausgabe der Schülerkarten für die Westendsynägoge erfolgt in diesem Jahre am Dienstag, den 28., Mittwoch, den 29. und Donnerstag, den 30. August 1934 von 16—18 Uhr gegen schriftliche Bescheinigung des Religio nslehrers in der Westendsynagoge, Freiherr-vom-Stein-Straße 30. Schülerkarten für die Hauptsynagoge und Synagoge am Börneplatz sind schriftlich bei dem betreffenden Synagogenvorstand, ebenfalls unter Vorlage der Bescheinigung des Religionslehrers, zu beantragen. Krankenhaussynagoge: Die Ausgabe erfolgt im Büro des Krankenhauses, Gagernstraße 36, während der üblichen Bürozeit. Frankfurt Loge: Ein konservativer Zweiggottesdienst soll in der Frankfurt Loge, Eschersheimer Landstraße 25/27, stattfinden. Der Kartenverkauf hierzu findet statt: Von Montag, den 20. bis Freitag, den 31. August 1934 im Gemeindehaus, Fahrgasse 146, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr. Dieser Zweiggottesdienst wird nur unter der Bedingung durchgeführt, daß eine genügende Teilnehmerzahl gesichert ist. Es ist daher dringend notwendig, daß die Abholung der Karten pünktlich erfolgt. Auch die bisherigen Platzinhaber werden dringend gebeten, die Karten in der festgesetzten Zeit abzuholen, da aus technischen Gründen eine Reservierung nicht möglich ist. Eine Verlängerung dieser Fr ist ist ausgeschlossen. Im allgemeinen Interesse werden die Gemeindemitglieder dringend gebeten, die Einlösung der Platzkarten zu den; genannten Terminen vorzunehmen. Frankfurt a. M., den 11. Juli 1934 Vorstand der Israelitischen Gemeinde Der Stand des Religionsunterrichts zu Beginn des laufenden Schuljahrs Das Schuljahr 1933/34 hat eine so starke Umwälzung auch im Besuch der paritätischen Schulen für jüdische Kinder und in der Beschäftigung jüdischer Lehrkräfte an solchen Schulen gebracht, daß wir zum Vergleich mit. dem laufenden Schuljahr zweckmäßig das Schuljahr 1932/33 heranziehen. Zufolge der Gesetze zur Wiederherstellung des Berufsbeamtenuras sind sämtliche jüdischen Lehrerinnen an den Volks- und Mittelschulen Frankfurts entlassen worden. Einige wenige, die ohne Pension entlassen wurden, haben inzwischen hier anderweitig ^Beschäftigung gefunden. Der gesamte jüdische Religionsunterricht an den hiesigen Volksschulen wird nach Verfügung der Städtischen Schulbehörden von den Herren Albrecht und Beicht erteilt, was nur dadurch möglich wurde, daß die jüdischen Kinder der verschiedenen Schulen in Klassen-vereinigt und verschiedene Klassen kombiniert wurden. An der Glauburgschule ist ein jüdischer Volksschullehrer aus Berlin beschäftigt. Die von der Gemeinde angestellten Lehrkräfte haben in dankenswerter Weise dareingewilligt, daß ihre Pflicbtstundenzahl erhöht wurde. Auf diese Weise ist erreicht worden, daß Ueberstunden so gut wie überhaupt nicht mehr erteilt zu werden brauchen. Die Zahl der jüdischen Schüler an den. höheren Schulen ist, wie zu erwarten war, "stark gesunken, an den höheren Knabenschulen etwa um 60 Prozent, an den höheren Mädchenschulen um mehr als 50 Prozente An den Grund-, Volks- und Mittelschulen ist die Zahl gleichfalls um die Hälfte zurückgegangen. Indessen hat die Gesamtschülerzahl der jüdischen Schulen, mit Ausnahme der privaten, keineswegs in gleichem Maße zugenommen, wenn sie auch nicht unbeträchtig angewachsen ist; augenscheinlich erklärt sich die Differenz zwischen jenem Abgang und diesem Zugang durch Wegzug von zahlreichen Familien und durch den frühzeitigen Eintritt der Schüler und Schülerinnen in einen Beruf, der auch die Schrumpfung der Oberstufe der jüdischen höheren Schulen zur Folge hatte. Die Beteiligung am Religionsunterricht in den paritätischen Schulen zeigt die erfreuliche Tatsache, daß noch nicht 1 Prozent der gesamten Schülerschaft Frankfurts von diesem Unterricht sich hat befreien lassen. Immerhin wäre eine regere Beteiligung an dem/hebräischen Unterricht, der'in den Schulen selbst oder in den besonderen Religionsschulen oder hebräischen Unterrichtsanstalt'en/erteilt wird, dringend zu wünschen. Y Referent für den Religionsunterricht Rabb. Dr. Salzberger Sprechstunden des Steuerbüros Es wird darauf hingewiesen, daß Besprechungen" in■ Steuer-' angelegenheiten lediglich an folgenden Tagen stattfinden könnend Montag, Mittwoch undFreitag von bis 12H Uhr.

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