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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1934-06-01 · 10 (6.1934) · page 3

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
12 (1933-1934)
Issue
10 (6.1934)
Date
1934-06-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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FRANKFURTER ISRAELITISCHES GEMEINDEBLATT Amtliches Organ der Israelitischen Gemeinde Das Gemeiiulebtatt. erscheint monatlich. Bezugspreis für Gemeindemitgliedi-r vierteljährlich 45 Rpfg. (einschl. Zustellung- und Erhcbungskosten). — Preis der Einzelnummer 25 Rpfg. — Jahresbezng für Nichtmitglieder der Gemeinde RM. 3.— zuzüglich Porto. — Schriftleituiig;: Fahrgasse 146; Fernsprecher: Samrael-Nummer H. 27544. — Postscheckkonto: Frankfurt a. M. Xr. 55521. — Anzeigenvenvaltung: Annoncen-Expedition M. Isaac & Co., Ravensteinstrafie tt, I.. Fernsprecher 44868 und 44S88. — Anzeigen nach Tarif. — Anzeigenschluß für nächste Nummer: 24. Juni. — Dir Schriftleitung übernimmt für den Inhalt des Gemeindeblattes nur die preßgesetzlithe Verantwortung. Nachdruck nur mit Erlaubnis der Schriftleitung gestattet. 12. Jahrgang Frankfurt a. M., Juni 1934 Nr. 10 An die Leser des Frankfurter Israelitischen Gemeindeblattes Auf Grand der Anordnung des Herrn Präsidenten der Reichspressekammer vom 13. Dezember 1933 in Ziff. 3 und 4 dürfen Zeitschriften nicht mehr gratis geliefert werden. Der Verlag des Frankfurter Israelitischen Gemeindeblattes hat daher, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, den Bezugspreis des Blattes auf 15 Rfg. festgesetzt (10 Rpfg. Bezugsgebühr und 5 Rpfg. Zustellungs- und Erhebungsspesen). 12 Jahre hindurch ist das Frankfurter Israelitische Gemeindeblatt den Mitgliedern unserer Gemeinde anentgeldlich zugestellt worden. Neben den amtlichen Mitteilungen der Gemeindeverwaltung bringt es allmonatlich religiöse, belehrende und unterhaltende Beiträge, die ihm einen grossen Kreis von Lesern und Anerkennung in allen Schichten des deutschen Judentums gesichert haben. Durch die von der Gemeindeverwaltung unter Aufwendung außerordentlicher Mühe und Arbeit und unter Bereitstellung erheblicher Mittel auch in schweren Jahren ermöglichte, unentgeltliche Lieferung des Gemeindeblattes sollte jedem Gemeindemitglied die Möglichkeit gegeben werden^ in enger Verbindung mit dem Leben der Gemeinde zu bleiben. Der Vorstand der Gemeinde, als Verlag des Frankfurter Israelitischen Gemeindeblattes, spricht die sichere Erwartung aus, dass in Würdigung der grossen und erfolgreichen Bemühungen der Schriftleitung und in richtiger Erkenntnis der Wichtigkeit des Fortbestands unseres Gemeindeorgans kein Gemeindemitglied davon absieht, auch künftig Bezieher unseres Gemeindeblattes zu sein. Die Erhebung der Bezugsgebühr erfolgt gegen Quittung für 3 Monate im Voraus. Die erste Erhebung findet in der zweiten Hälfte des Monats Juni statt. Zur Erleichterung des Einkassierungsgeschäftes wird dringend gebeten, den Betrag von 45 Rpfg. unter Benutzung beiliegender Zahlkarte auf das Postscheckkonto des Frankfurter Israelitischen Gemeindeblattes Nummer 33521 einzuzahlen. Es ist zulässig, auch für grössere Zeiträume (2,3 und 4 Quartale) den Betrag einzuzahlen. Bis zum 15. Juni nicht eingezahlte Beträge werden von Boten gegen Quittung erhoben. Der Vorstand der Israelitischen Gemeinde Verlag des Frankfurter Israelitischen Gemeindeblattes

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