Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 12 (1933-1934)
- Issue
- 8 (4.1934)
- Date
- 1934-04-01
- Page
- Seite 319 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 319 sie umzustürzen drohen. Die Verfügungsberechtigten sind haftpflichtig und werden aufgefordert, die Standsicherheit der Denksteine einer Nachprüfung zu unterziehen und die erforderlichen Maßnahmen schnellstens in die Wege zu leiten. Soweit dieser Aufforderung nicht entsprochen wird, müssen die nicht standfesten Grabsteine durch das Friedhofsamt umgelegt werden. Meldung von Sterbefallen Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung de« Friedhof lamtes (Fernspr.-Sammelnummer Zepp. 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht Ton den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch Tom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. Friedhofsgärtnerei Das Friedhofsamt der Israelitischen Gemeinde ist durch die mit allen neuzeitlichen Anlagen ausgestattete Fried hofsgärtnerei in der Lage, sämtliche Torkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde auszuführen. Es übernimmt die Neubepflanzung der Grabstätten mit Efeu, Sedum, Immergrün und Blumen, sowie deren dauernde und jahrweise Pflege. Fachmännische Beratung und Kostenberechnungen werden gebührenfrei durch die Friedhofsgärtnerei, Eckenheimer Landstraße 238 (Fernspr. Zeppelin 72042) oder durch das Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37 (Fernspr. Hansa 27544) jur Verfügung gestellt. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, sich bei Bedarf an Topfpflanzen und Schnittblumen der auf den Friedhöfen befindlichen Verkaufsstellen zu bedienen. Nähere Auskunft erteilen die Pförtner. Mit Rücksicht auf das Verkaufsverbot am Sonntag werden die Friedhofsbesucher gebeten, ihre Blumenbestellungen bis spätestens Freitag nachmittag in der Friedhofsgärtnerei aufzugeben. Auf dem neuen Friedhof an der Eckenheimer Landstraße werden laut Ge m e i ndebesch1ufl alle gärtnerischen Arbeiten in eigener Regie des Friedhofsamtes der Gemeinde ausgeführt. Oeffnungszeiten dei Friedhöfe Die Friedhöfe an der Rat Beil-Straße und an der Eckenheimer Landstraße sind in der Zeit voml. April bis 15. Sept. von 7 — 19 Uhr geöffnet. — Freitags wird eine Stunde vor Beginn des Sabbats geschlosnen. Samstags und an den jüdischen Feiertagen sind die Friedhöfe geschlossen. Gedächtnislichter Zum Andenken an Verstorbene können in den Gemeindesynagogen Gedächtnislichter gebrannt werden. Die im Voraus zahlbaren Gebühren betragen: für ein Licht am Jahrzeitstag Rm. 1.— für ein Licht während des Trauerjahres (11 Monate und am ersten Jahrzeitstag) Rm. 75.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag Rm. 100.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag einschließlich Verrichtung des Kaddischgebets Rm. 200.— Sprechstunden der Gemeinderabbiner Dr. H o f f m a n n, Bömeplatz 16, Fernspr. Hansa 22024, 15—16 Uhr — Dr. Horovitz, Unterlindau 21, Fernspr. Maingau 77963, 15—16% Uhr (außer Mittwoch) — Dr. Salzberger, Eschersheimer Landstr. 67, Fernspr. Zeppelin 56920, 15%—16% Uhr — Dr. Seligmann, Böhmerstraße 9 part., Fernspr. 51184, 17—18 Uhr — Rabb. M ehl e r,Oberlindau51 bei Plotkin, Fernsprecher 77767, Montag — Mittwoch 17—18 Uhr, Donnerstag 15—16 Uhr — Rabbinatsassessor Kirschbaum, Eckenheimer Landstr. 6, Fernspr. 58281, täglich 14—15 Uhr; ferner in der Rabbinischen Lehranstalt „Jeschiwa", Theobaldstraße 6, Fernspr. 45673, Donnerstags 10—12 Uhr, Freitags 9—11 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Zuwendungen Die Gemeindebibliothek erhielt Bücherspenden von den Herren Prof. Freimann, Prof. Weil, F. Sommer, Frau J. D. Mayer, Amanda Sonnenfeld und Frau I. Sulzbach. Deutschland Berlin. Nach einer Verfügung des Reichswehrrainisters wird der Arierparagraph nunmehr auch auf die Offiziere, Deckoffiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Wehrmacht zur Anwendung gebracht werden. — Die Tagespresse veröffentlicht folgende Mitteilung: Der Preußische Kultusminister Rust hat in einem früheren Runderlaß zum Ausdruck gebracht, daß bei reichsdeutschen Studierenden der Medizin und der Zahnmedizin eine Promotion erst nach erfolgter Approbation erfolgen könne. Solchen reichsdeutschen Studierenden nichtarischer Abstammung, die entsprechend den für Ausländer geltenden Bestimmungen ohne vorherige Erteilung der Approbation promovieren wollten, blieb daher bisher nur übrig, auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten. Um jedoch solchen reichsdeutschen Medizinstudierenden nichtarischer Abstammung, die nach der Ablegung des Staatsexamens das Deutsche Reich verlassen und im Ausland eine feste Stellung angenommen haben, Gelegenheit zur Erwerbung des Doktorgrades zu geben, hat sich in diesem Falle das Preußische Kultusministerium in einem neuen Erlaß mit der Aushändigung des Doktordiploms unter besonderen Bedingungen einverstanden erklärt. Nach diesem Erlaß haben im Ausland befindliche reichsdeutsche Studierende nichtarischer Abstammung, die auf die Aushändigung des Doktordiploms Wert legen, bei der zuständigen Fakultät einen entsprechenden Antrag einzureichen. Dem Antrag sind ausreichende glaubhafte Unterlagen beizufügen, aus denen sich ergibt, daß der Betreffende eine feste Anstellung oder die Aussicht auf eine solche im Ausland erlangt hat. Dem Gesuch ist ferner beizufügen eine besondere Erklärung, mit der auf die Approbation im Deutschen Reich verzichtet wird. Diese Erklärung ist an die zuständige oberste Behörde zu richten. Das Preußische Kultusministerium behält sich die Genehmigung in jedem einzelnen Fall vor. Ein Anspruch auf Aushändigung des Diploms besteht nicht. — In einer Besprechung, die der Vorsitzende des Preußischen Theaterausschusses, Staatskommissar Hinkel, mit dem Vorsitzenden des Berliner Kulturbundes, Dr. Singer, gehabt hat, wurde die Erlaubnis erteilt, daß arische Ehepartner von Mitgliedern des Kulturbundes zu den Veranstaltimgen des Kulturbundes zugelassen werden dürfen. In der gleichen Besprechung wurde die Veranstaltung von Schüler-Aufführungen genehmigt. — Der in England hergestellte Film „Katharina die Große", in dem die berühmte Schauspielerin Elisabeth B e r g n e r die Hauptrolle spielt und auch ein jüdischer Regisseur beschäftigt ist, ist in Berlin, nachdem das Publikum gegen die Aufführung energisch protestiert hatte, vom Spielplan abgesetzt worden. — Die Satzungen des „Allgemeinen Deutschen Sprachvereins" sind dahin geändert worden, daß nur Angehörige der deutschen Volks- und Sprachgemeinschaft Mitglieder werden können. — Zum Zwecke der wirtschaftlichen Beratung und Förderung deutscher Juden ist im Einverständnis mit den führenden Organisationen der deutschen Judenheit eine Gesellschaft gebildet und d^ren Eintragung in das Handelsregister beantragt worden. Das Gründungskapital ist von\ einer Anzahl Banken dem Unternehmen zur Verfügung gestellt, das, wenn auch auf rein privatwirtschaftlicher Grundlage aufgebaut, keinerlei Gewinne verteilt, vielmehr etwaige Ueberschüsse gemeinnützigen -Zwecken zuführen soll. Die Persönlichkeiten, die den Aufsichtsrat bilden und dem Vorstand angehören, geben die Gewähr einer einwand-!S9k Sranffurf a. TL, 3c\i 9, SMefott 22641/42 tebmh 6frieflelfari)fen Pft. 0-85 9M(e (Dorfen Jfafj* u. (Seefifcfte/ prompt na4> allen <&tabtniUn