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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1933-12-01 · 4 (12.1933) · p. Seite 139

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
12 (1933-1934)
Issue
4 (12.1933)
Date
1933-12-01
Page
Seite 139 (sequence 5)
Language
German
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FRANKFURTER ISRAELITISCHES GEMEINDEBLATT Amtliches Organ der Israelitischen Gemeinde f&Das Gemeindeblatt erscheint monail. u. wird den Cemeindemitgl. unentgeltl. zugestellt. Preis der Einzelnummer 40 Pfg. — Jahresbezug RM. 6.—. Schriftleitung: Fahrgasse 146; Ferusprecher: Sammel-Nummer H. 27544. — Postscheckkooto: Frankfurt am Main Nr. 33521. — Anzeigenverwaltung: M. Isaac & Co., Ravensteinstraße 11, I. Fernsprecher 44869 und 448S8. — Anzeigen nach Tarif. — Anzeigenschluß für die nächste Nummer: 29. Dezember. — Die Schriftleitung übernimmt für den Inhalt des Gemeindeblattes nur die preßgesetzliche Verantwortung. Nachdruck nur mit Erlaubnis der Schriftleitung gestattet. 12. Jahrgang Frankfurt a. M., Dezember 1933 Nr. 4 Die Winterhilfsarbeit der Jüdischen Wohlfahrtspflege Von Dr. R. Berdel Ungeheuer ist der Ansturm der Not, dem die jüdischen Fürsoigestellen in den letzten Monaten ausgesetzt waren. Die kommenden Wintermonate werden noch größere Anforderungen an sie stellen Die Gründe liegen auf der Hand: Die Zahl der aus dem Erwerb Gerissenen steigt, ohne daß neue Möglichkeiten für sie nachgewiesen oder geschaffen werden können. Weite Kreise des jüdischen Mittelstandes, die sich in den Sommermonaten ohne fremde Hilfe gerade noch über Wasser halten konnten, sind dazu jetzt, am Eingang des Winters, nicht mehr in der Lage. Sie müssen die Hilfe der Fürsorgestellen in Anspruch nehmen, um ihr Leben zu erhalten. Härter, bitterer ist die Not in ungezählten Familien, als es sich der von ihr noch nicht Betroffene vorstellt, auch wenn er glaubt die Notlage seines Nächsten zu kennen. Um die Erhaltung des Daseins Tausender geht unser Kampf. Und diesen Tausenden muß nicht nur in ihrer persönlichen Not geholfen werden, sie sind vielmehr ein wertvoller Teil unserer jüdischen Gemeinschaft, deren Erhaltung und Weiterbestehen unsere Sorge ist. Unsere Zusammengehörigkeit steht auf dem Spiel, wenn nicht die elementarste Not gelindert und das nackte Leben gesichert wird. Täglich sagen uns diese Menschen, wenn wir ihnen die leider viel zu enggezogenen Grenzen unserer Hilfsmöglichkeiten aufzeigen, daß sie es als eine bittere Ungerechtigkeit empfinden, wenn sie, die unverschuldet in tiefe materielle und seelische Not geraten sind, .zugrunde gehen müssen, solange es in unserer Gemeinschaft noch Menschen gibt, die leidlich ihr Auskommen haben. Jeder von uns hat heute Sorgen um die Erhaltung seiner Existenz, hat zu sorgen für die, die ihm nahestehen, und trotzdem — jeder hat auch darüber hinaus die Verpflichtung, dem unbekannten Bruder zu helfen, solange er selbst noch sein Brot zu essen und sein Dach über dem Kopfe hat. „Niemand darf in diesem Winter hungern und frieren." Auf diesen Gedanken des Reichskanzlers ist das große Winterhilfswerk des deutschen Volkes aufgebaut. Wenn auch in anderer Form wie in den letzten Jahren, so sind an diesem Winterhilfswerk die jüdischen Hilfsbedürftigen und die jüdischen Fürsorgestellen beteiligt. Jeder deutsche Jude muß sich an dieser großen Gemeinschaftsaktion beteiligen, jeder deutsche Jude wird an ihr beteiligt, sofern sein Antrag den für alle Hilfsbedürftigen vorgeschriebenen Voraussetzungen entspricht. Brennmaterial und Nahrung, vorzugsweise Kartoffeln, werden alle, die bedürftig sind, erhalten. Da es sich in der Hauptsache hierbei um Personen handelt, die in irgend einer Form von der öffentlichen Fürsorge Barunterstützung erhalten, gewährt das Winterhilfswerk seine Hilfe ausschließlich in Naturalform als Ergänzung der öffentlichen Fürsorge. Für alle die aber, die dieser Hilfe nicht teilhaftig werden, weil sie den notwendigen Voraussetzungen nicht entsprechen, die aber doch in schwerer Notlage sich befinden, haben w i r zu sorgen; ihnen müssen wir Heizmaterial und sonstige Unterstützung gewähren, damit auch sie nicht hungern und frierein. Damit niemand hungert, haben wir die Jüdische Notstandsküche eingerichtet, die seit zwei Jahren ununterbrochen, Sommer und Winter, den Hilfsbedürftigen gutes und schmackhaftes Essen gewährt, das nicht an Ort und Stelle eingenommen sondern zu Hause verzehrt wird. Der Preis ist mit 10 Pfg. für die Portion so gering angesetzt, daß jeder an der Speisung teilnehmen kann. 700 Portionen werden täglich ausgegeben; diese Zahl beweist schon, daß die Jüdische Notstandsküche eine der wichtigsten Einrichtungen unserer jüdischen Gemeinschaft geworden ist. Wenn ihre Wichtigkeit auch von allen Seiten anerkannt ist, so müssen wir doch mit größter Sorge schon ihrer nächsten Zukunft entgegensehen. Es wäre traurig, wenn wir schließen müßten. Mit dem Schutz vor Hunger und Kälte allein ist es jedoch nicht getan. Vielfältig sind außerdem die Notstände, deren Beseitigung, besonders in den kalten Wintermonaten, anzustreben ist. Obwohl wir in einigen hundert Fällen, wenn auch jetzt nur geringe, monatliche Mietzuschüsse leisten, häufen sich die Fälle, in denen die Mieter wegen großer Rückstände zwangsweise aus der Wohnung herausgesetzt werden. Es bedarf wohl kaum einer Erwähnung, daß wir bei unserer finanziellen Lage nicht imstande sind rückständige Mieten in auch nur mittlerem Umfang zu übernehmen, wie wir es früher getan haben. Besonders dringlich ist es ferner, daß wir nach Möglichkeit Zuschüsse für die Rechnungen des Hebedienstes leisten. Es ist zu vermeiden, daß den Hilfsbedürftigen Gas oder elektrisches Licht gesperrt wird, da deren Gebrauch zum Leben unbedingt notwendig ist und die Folgen einer Sperrung, vor allem für die Kinder, verhängnisvoll sind. Notwendig ist auch die Auslösung verpfändeter Kleidungsstücke. Mäntel und warme Kleidungsstücke werden im Sommer versetzt, zu Beginn des Winters laufen in Massen die Gesuche auf ihre Wiedereinlösung durch uns ein, denen im Rahmen unserer Leistungsfähigkeit stattgegeben wird. Daß sehr viele Anträge auf Bewilligung von Kleidern und Schuh werk eingehen, liegt auf der Hand. Bei den geltenden Unterstützungssätzen ist eine Neuanschaffung durch den Hilfsbedürftigen selbst ausgeschlossen. Die getragenen Kleidungsstücke sind aber meist in einem Zustand, der eine Erneuerung dringend fordert. Für Neubeschaffungen fehlen der Wohlfahrtsstelle die Mittel, die gebrauchten Sachen, um deren Abgabe wir bitten,, sind aber oft so abgenutzt, daß eine Wiederherstellung nicht lohnend ist. Was an Kleidung, Wäsche und Schuhwerk wieder instandgesetzt werden kann, wird einigen Schneidern und Schuhmachern übergeben, die auf diese Weise ein kleines Verdienst haben. Größte Sorge bereitet uns die Erhaltung und Beschaffung des Schuhwerks für unsere Kinder. Die Schulen klagen, daß die Kinder bei dem nassen Winterwetter mit zerrissenem Schuhwerk versehen sind. So gut es geht, versuchen wir, diesem Mißstand abzuhelfen. Für Schuhreparaturen, lediglich bei unseren Kindern, verausgaben wir monatlich einen Betrag von Mk. 150.—. 600 Paar Schuhe müssen in den nächsten Monaten neu beschafft werden, sollen wir auch nur einem Teil der an uns gestellten Anforderungen gerecht werden.

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