Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 12 (1933-1934)
- Issue
- 3 (11.1933)
- Date
- 1933-11-01
- Page
- Seite 109 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 109 Jüdische Chronik Deutsehland. Berlin. In einer Durchfühnirujs-Veror-dnung zu den besetzen über die Zulassung zur Rechtsanwalt- und P a - t e n t a n w a 11 s c h a f t bestimmte der Reichsjustiaminister, daß „jeder Rechts- und Patentanwalt, der auf Grund der Gesetze vom 7. «nd 22. April 1933 in seinem Beruf verblieben ist. nicht nur im vollen Besitz seiner Berufsrechte bleibt, sondern auch Anspruch auf die Achtung .hat, die ihm als Angehörigen seiner Standesgemeinschaft .zukommt. Kein Rechts¬ oder Patentanwalt darf in der gesetzmäßigen Ausübung seines Berufes gehindert oder beeinträchtigt werden." — In eine-n Erlaß an den Industrie- und Handelstag wendet sich der Reichswirtschaftsminister gegen die Boykottierung nichtarischer Firmen. Er hält eine Unterscheidung zwischen nichtarischen bzw. nicht rein arischen und arischen Geschäften für undurchführbar und ist — hierin, stimmt er mit dem Reichsndmster für Volksaufklärunig überein — der Auffassung, daß keine Veranlassung -besteht, gegen eine Firma vorzugehen, deren Inhaber nicht gegen 'gesetzliche Vorschriften oder gegen die Grundsätze der kaufmännischen Ehre verstoßen. — Nach den Bestimmungen, die der Reichswirtschaftsminister zu. den Richtlinien über die Vergebung öffentlicher Aufträge erlassen .hat, darf in Zukunft einem Unternehmen die Bezeichnung als „deutsches Unternehmen" nicht mehr erteilt werden. Bei solchen Bescheinigungen bestände die Gefahr des Mißbrauchs zu Reklamezwecken. — Der Treuhänder der Arbeit für das Rheinland 'hat den Gliederungen der NSDAP, bis auf weiteres jede Aktion gegen Warenhäuser oder ähnliche Betriebe untersagt. — Das Kultusministerium hat angeordnet, daß in Zukunft die Erlaubnis zur Errichtung einer Privatschule nur an Arier erteilt wird. Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn es sich um Schallen handelt, in denen nicbtarische Kinder unterrichtet werden. Ferner sollen in allen Schulen Familienkunde, Rassenkunde, Bevölkern ngspc-litik und Vererbungslehre in den Unterricht 'aufgenommen und 'geprüft werden. — Ein Erlaß des preußischen Kultusministers besagt, daß in Zukunft die Genehmigung zur Anfertigung von, Lichtbildern nur noch arischen Firmen erteilt werden darf. — In einem Gespräch über den jüdischen Kulturbund führte Staatskommissar Hinkel aus, es handle sich hier um eine rein jüdische Angelegenheit: die Angehörigen der jüdischen Rasse sollten ebenso wie die Ausländer das Recht haben, sich als freischaffende Künstler zu betätigen. Jüdische Schauspieler dürften jedoch nur in Werken jüdischer Autoren und auf Privatbühnen auftreten. Für Betätigung in amtlichen Positionen gälten die Bestimmungen des Beamtengesetzes. — In einem Rundschreiben gibt der „Reichsstand des Handels" bekannt, daß die nationalsozialistische Bewegung die Juden als Gastvolk betrachtet, denen es gestattet ist, in Deutschland Handelsgeschäfte zu betreiben. Deshalb seien sie zwar nicht zur Leitung deutscher Handelsverbände befähigt, wohl aber müßten sie als Mitglieder in die Fachverbände aufgenommen werden. — Sowohl der „Reichsverband Deutscher Schriftsteller" als auch der „Reichsluftschutzbund" und der „Deutsche Reichskriegerbund Kyffhäuser" nehmen nur Personen arischer Abstammung als Mitglieder auf. — Die juristisch-wirtschaftliche Beratungsstelle des „Centraivereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glauibens" hat sämtliche Entscheidungen der Arbeitsgerichte der "letzten Zeit gesammelt und stellt sie allen Interessenten zur Verfügung. — Unter den Beamten, die neuerdings aus dem preußischen Staatsdienst entlassen wurden, befindet sich auch der ehemalige Ministerialdirektor Dr. Hermann Badt. — Kürzlich wurde der Berliner Laryngologe Profesor J. H e r z f e 1 d 70 Jahre alt. — Im Alter von 66 Jahren verstarb der Chirurg und Urologe Professor Max Z o n d e k. — Bergzabern. Mit der Begründung, daß Juden im nationalen Staat keine Jagdrechte ausüben dürfen, wurde den Inhabern einer jüdischen Firma das Fischen imtersagt. — Breslau. Der Polizeipräsident für das oberschlesische Industriegebiet hat eine Bekanntmachung erlassen, daß Personen, die sich an Staatsbürgern jüdischen Glaubens vergreifen oder sie belästigen, ins Konzentrationslager verbracht würden. — Elbersroth. Nach einem Beschluß der Ortsgruppenleitung der NSDAP, ist Juden der Zutritt zur Ortschaft und den zur Ortsgruppe 'gehörenden anderen Ortschaften untersagt. Auch ist den Bauern jeder Handelsverkehr mit Juden verboten. — Frankfurt a. M. An der hiesigen Universität wurden u. a. die Professoren Hahn, Mannheim und Salomon auf Grund des Arierparagraphen in den Ruhestand versetzt, die Professoren Heller und Sinzheimer aus politischen PH, WITTGES K. HANAUER NACHF. 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