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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1933-10-01 · 2 (10.1933) · p. Seite 47

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
12 (1933-1934)
Issue
2 (10.1933)
Date
1933-10-01
Page
Seite 47 (sequence 5)
Language
German
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FRANKFURTER ISRAELITISCHES GEMEINDEBLATT Amtliches Organ der Israelitischen Gemeinde - ——————————————•~——m———■ — Das Gemeindeblatt erscheint monatl. u. wird den Gemeindemitgl. unentgeltl. zugestellt. Preis der Einzelnummer 40 Pfg. — Jahresbezug RM. 6.—. Sdiriftleitung: Fahrgasse 146; Fernspredier: Sammel-Nummer H. 27544. — Postscheckkonto: Frankfurt am Main Nr. 33521. — Anzeigenverwaltung: M Isaac & Co., Ravensteinstrafle 11, I. Fernsprecher 44868 und 44888. — Anzeigen nach Tarif. — Anzeigenschluß für die nächste Nummer: 20. Oktober. — Die Schriftleitung übernimmt für den Inhalt des Gemeindeblattes nur die preßgesetzliche Verantwortung. Nachdruck nur mit Erlaubnis der Schriftleitung gestattet. 12. Jahrgang Frankfurt a. M., Oktober 1933 Nr. 2 Das Gottesreich Von Hermann Cohen (Aus den Jüdischen Schriften) Zu der Synthese unserer Ueberschrift muß eine Doppelfrage überleiten. In den verschiedenen Beziehungen des Kulturlebens haben wir die soziale Sittenlehre unserer Religion festgestellt. Es verlangt uns aber nach einer Einheit, welche jene Vielseitigkeit in sich zusammenfaßt. Zu dieser Einheit soll uns die Frage führen, welche zwar das Problem selbst angreift, aber nur, um es in der gesuchten Einheit desto tiefer zu befestigen. Die Frage geht auf den Begriff der sozialen Ethik selbst: enthält er nicht einen Pleonasmus? Kann es denn eine Sittlichkeit geben, die nicht auf die gesellschaftlichen Verhältnisse des Menschenlebens sich erstreckte und nicht immerfort auf sie Bezug nähme? Welchen Vorzug, welche Eigenart unserer Religion könnten wir mithin erforschen, wenn wir ihre Sittenlehre aus dem sozialen Gesichtspunkte zu beleuchten suchen? Indessen soll diese Frage uns doch nicht an unserem Plane irremachen. Worauf beruht denn nun aber die Sicherheit, die wir trotz diesem Einwände unserm Gesichtspunkte zutrauen, so daß wir unsere religiöse Sittenlehre nicht basser, nicht eindeutiger als Kulturkraft bestätigen zu können glauben, als indem wir ihre durchgreifenden Beziehungen auf das Gesamtgebiet des sozialen Daseins und Wirkens nachweisen? Wir finden die Antwort am einfachsten, wenn wir das deutsche Wort Gesellschaft für das lateinische einsetzen. Denn . obwohl auch die s o c i e t a s an den juristischen Ursprung erinnert, so verrät die Gesellschaft doch noch umfassender die Vieldeutigkeit ihres Begriffs. Wir gebrauchen sie nämlich erstlich im Sinne der Wirtschaft, und in dieser Bedeutung umfaßt sie das gesamte Gebiet der materiellen Kultur, alle Verhältnisse des Verkehrs und des Erwerbs. Sie zieht sogar auch aus dem geistigen Gebiete das Recht und den Staat herbei, um sich ihrer Mittel und Gewalten zu bedienen und seinen Bedürfnissen diese anzupassen. Aus den Kontroversen des Tages kennen wir genugsam diese Grundstimmung des politischen Sozialismus, welche für den Sinn der Geschichte allein auf den Materialismus der wirtschaftlichen Bedingungen sich stützen will. In dieser Richtung wirkt die eine, die materielle Seite des Begriffs der Gesellschaft. ... ' " '; ' Als man jedoch im 17. Jahrhundert gegen das positive Recht Und den bestehenden Staat den Begriff der Gesellschaft aufstellte, , da war es nicht dieses wirtschaftliche Moment, Welches zu; einer neuen Losung wurde: sondern.eine zweite Bedeutung "der Gesellschaft, die schon im Altertum nicht unbekannt war, wurde jetzt in neuer und universeller Begründung zu einer neuen Macht, zu einer Macht der neuen Zeit. Und nicht etwa Neuerungssucht und Revolutionsbegier waren die Triebfedern hierzu, sondern die Sittlichkeit schlechthin bezeugte ihr neues Leben in dieser ihrer Verjüngung. Worauf beruhte es nun, daß den vermeintlich alleinigen Wurzeln des sittlichen Daseins, als welche Recht und Staat in Geltung stehen, in dem Begriffe der Gesellschaft eine neue Quelle und Bürgschaft der Sittlichkeit entdeckt und den privilegierten Stützen entgegengehalten werden konnte? Recht und Staat sind zwar in unaufhörlichem Wandel und Wechsel; aber es waltet in ihnen unerschütterlich die Fiktion ihrer Beständigkeit und daher ihrer Unverletzlichkeit. Dieser an sich notwendigen Voraussetzung muß nun aber eine andere nicht sowohl entgegenals vielmehr zur Seite treten. Diese andere Voraussetzung vertritt die Idee der Gesellschaft. Sie macht aus der Not von Recht und Staat die notwendige Tugend. Gesetze und Rechte verändern sich unaufhörlich, und Staaten fallen, um an ihrer Stelle neue sich erheben zu lassen. Daß das so geschieht, ist nicht ein unvermeidlicher Nachteil, sondern es ist die Aufgabe und das begriffliche Schicksal von Recht und Staat, daß der ihnen einwohnende Begriff der Beständigkeit ergänzt werde durch den ebenso notwendigen Begriff der Veränderlichkeit. Und es ist dieser Begriff der Gesellschaft, welcher den Begriffen von Recht und Staat diese Notwendigkeit der Selbstverwandlung auferlegt. Und es ist ein Begriff der Sittlichkeit, der sich in diesem Begriffe der Gesellschaft entfaltet. Keineswegs ist es der Materialismus der Geschichte, sondern im genauen Gegenteil der ethische Idealismus der Kultur, welcher dem Begriffe des Sozialen diese Macht verliehen hat, zum Regenerationsprozeß aller politischen Verhältnisse unaufhörlich anzuspornen. Aber wenn wir sonach den guten Sinn in unserem Problem der sozialen Ethik erkennen, so erhebt sich die zweite Frage: Wie mag es zu verstehen sein, daß in unserem Schrifttum kein Wort sich zu finden scheint für diese gemäß dem Zentralbegriffe der geschichtlichen Kultur notwendige Ergänzung und Berichtigung von Staat und Recht? Schon im Altertum, in der Stoa nämlich, regt sich der Sinn der socialitas an der societas: und unser Altertum sollte keine Spur dieser Regung erkennen lassen? Wissen wir doch, daß mannigfache Begriffe des rabbinischen Rechtes die Billigkeit gegen die Gerechtigkeit geltend machen: nur für die allgemeinen Verhältnisse und Ziele der Weltgeschichte sollte unserem Schriftwesen die Perspektive der Gesellschaft gänzlich fehlen? — Wer zu der Einsicht gekommen ist, daß unsere Propheten in dem Messianismus den Sinn der Geschichte und in ihm das Problem der Weltgeschichte entdeckt haben, der wird es nicht zugestehen können,

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