Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 12 (1933-1934)
- Issue
- 1 (9.1933)
- Date
- 1933-09-01
- Page
- Seite 20 (sequence 22)
- Language
- German
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Seite 20 kung der Jubilarin ein würdiges Gemeindehaus besitze und sich auch sonst ihres steten Wohlwollens erfreue. Darüber hinaus sei ihr die Gemeinde zu Dank verpflichtet für die Erhaltung- und Stützung zahlreicher segensreich wirkender Anstalten. Mit dem Dank für die Treue, die Frau Baronin von Rothschild der Gemeinde bewahrt hat, spricht der Vorsitzende ihr die herzlichsten Glückwünsche der Gemeindevertretung aus und wünscht der verehrten Wohltäterin eine lange und ungetrübte Lebens-dauer. Der Vorsitzende spricht ferner Herrn Dr. Rudolf Geiger auch an dieser Stelle namens der Gemeindevertretung herzlichste Glückwünsche zu seinem am 25. Juli stattgehabten 00. Geburtstag aus und dankt ihm für seine hingebungsvolle Tätigkeit. Auch als Vorsitzender der konservativen Fraktion gedenkt Herr Fromm der harmonischen Zusammenarbeit und des besonders feinen Verständnisses, welches Herr Dr. Geiger auch den Wünschen der Konservativen in seiner langjährigen Mitarbeit entgegengebracht 'habe, wobei besonders seine Achtung vor anders gearteten Anschauungen hervorzuheben sei. Der Vorsitzende Avünseht Herrn Dr. Geiger und seiner Familie alles Gute für die Zukunft. Im weiteren Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung wurde eine Reihe von Vorlagen erledigt. Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Vorstand Das Mitglied des Gemeindevorstands. Herr Dr. Hugo Emmerich, hat seinen Wohnsitz in Frankfurt a. M. aufgegeben und ist damit aus dem Vorstand ausgeschieden. Dem ausgezeichneten Juristen, dessen wissenschaftliche Leistungen weithin Anerkennung gefunden haben, bleibt die Gemeinde dankbar für die Arbeit, die er in ungewöhnlicher Objektivität und erfüllt von tiefgehender Liebe zum Judentum in ihrem Dienst geleistet hat. Erhebung eines Gemeindegeldes Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung im Gemeindeblatt Nr. 9, Seite 219, wird hierdurch folgendes zur Kenntnis der Gemeindemitglieder gebracht. Im Rechnungsjahr 1933 (1. April 1933 bis 31. März 1934) wird gemäß Gemeindebeschluß vom 6./13. April 1933 und nach Genehmigung der Aufsichtsbehörde neben der Kultussteuer noch ein Gemeindegeld (Kirchgeld), gestaffelt von RM. 3.— bis RM. 40.—, erhoben. Pflichtig ist jedes volljährige Gemeindemitglied ohne Rücksieht darauf, ob es Einkommen-. Lohn- oder Vermögenssteuer entrichtet. Alles Nähere über die Fälligkeit, Einziehung usw. ist aus der den Pflichtigen demnächst zugehenden besonderen Veranlagung ersichtlich. Thoraweihe In der Gemeindesynagoge Bockenheim findet am 2. September die Einweihung eines neuen Sefer statt. Die Gemeindemitglieder sind, dazu herzlich eingeladen. Krankenhaus Das Krankenhaus der Israelitischen " Gemeinde, Gagernstraße 36, macht auf seine allgemein anerkannten, vorzüglichen Einrichtungen aufmerksam. Das Therapeutikum verabreicht von 9 bis 1 und von 3 bis 7 Uhr medizinische Bäder jeder Art, medico-mechanische Behandlung, Elektrotherapie und Massagen. Für jüdische Patienten Nach einer Mitteilung in der „Westdeutschen Aerztezeitung", dem offiziellen Organ der Aerzte für die Provinz Hessen-Nassau, sind für den Bezirk Groß-Frankfurt zur Behandlung jüdischer Fürsorgepfleglinge nunmehr folgende jüdische Aerzte zugelassen: Dr. Robert Rothschild, Dr. Henny Posen, Dr. A. Levi und Prof. Dr. Hanauer. Dasselbe gilt, wie uns mitgeteilt wird, für Dentist Ludwig Strauß. Ferner wird uns mitgeteilt, daß auch Zahnarzt Dr. Julius Oppenheimer zur Behandlung jüd. Fürsorge-Patienten zuge assen ist. Bei den privaten Krankenversicherungen ist für die Behandlung durch jüdische Aerzte keine Beschränkung erfolgt, soweit es sich um jüdische Versicherte handelt. Stellengesuche Die Anzeigenverwaltung des Gemeindeblatts ist bereit, Anzeigen von solchen Personen, die durch die letzten Ereignisse, aus ihren Berufen verdrängt sind, zu einem stark ermäßigten Preis anzunehmen. Näheres bei der Anzeigenverwaltung. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes Grabsteine Auf unseren Friedhöfen, insbesondere auf den Friedhöfen an der Rat-Beil-Straße und in Bockenheim, befinden sich eine Anzahl Grabsteine, die nicht mehr standsicher sind, so daß sie umzustürzen drohen. Die Verfügungsberechtigten sind haftpflichtig und werden aufgefordert, die Standsicherheit der Denksteine einer Nachprüfung zu unterziehen und die erforderlichen Maßnahmen schnellstens in die Wege zu leiten. Soweit dieser Aufforderung nicht entsprochen wird, müssen die nicht standfesten Grabsteine durch das Friedhofsamt umgelegt werden. Meldung von Sterbefällen Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benaehricbtignng des Friedhofsamtes (Fernspr.-Sammelnummer Zepp. 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesarat) nicht Ton den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch Tom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. Friedhofsgärtnerei Das Friedhofsamt der Israelitischen Gemeinde ist durch die mit allen neuzeitlichen Anlagen ausgestattete Friedhofsgärtnerei in der Lage, sämtliche Torkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde auszuführen. Es übernimmt die Neubepflanzung der Grabstätten mit Efeu, Sedum, Immergrün und Blumen, sowie deren dauernde und jahrweise Pflege. Fachmännische Beratung und Kostenberechnungen werden gebührenfrei durch die Friedhofsgärtnerei, Eckenheimer Landstraße 238 (Fernspr. Zeppelin 52042) oder durch das Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37 (Fernspr. Hansa 27544) zur Verfügung gestellt. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, sich bei Bedarf an Topfpflanzen und Schnittblumen der auf den Friedhöfen befindlichen Verkaufsstellen zu bedienen. Nähere Auskunft erteilen die Pförtner. Mit Rücksicht auf das Verkaufsverbot am Sonntag werden die Friedhofsbesucher gebeten, ihre Blumenbestellungen bis spätestens Freitag nachmittag in der Friedhofsgärtnerei aufzugeben. Auf dem neuen Friedhof an der Eckenheimer Landstraße werden laut Ge m e i ndebeschIufi alle gärtnerischen Arbeiten in eigener Regie des Friedhofstimtes der Gemeinde ausgeführt. Oeffnungszeiten der Friedhöfe Die Friedhöfe an der Rat Beil-Straße und an der Eckenheimer Landstraße sind in der Zeit vom 1. April bis 15. September von 7—19 Uhr geöffnet. — Freitags wird eine Stunde vor Beginn des Sabbats geschlossen. Samstags und an den indischen Feiertagen sind die Friedhöfe geschlossen. Gedächtnislichter Zum Andenken an Verstorbene können in den Gemeindesynagogen Gedächtnislichter gebrannt werden. Die im Voraus zahlbaren Gebühren betragen: tür ein Licht am Jahrzeitstag Rm. 1.— für ein Licht während des Trauerjahres (11 Monate und am ersten Jahrzeitstag) Rm. 75.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag Rm. 100.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag einschließlich Verrichtung des Kaddischgebets Rm. 200.— Sprechstunden der Gemeinderabbiner Dr. Hoffmann, Börneplatz 16, Fernspr. Hansa 22024, 15—16 Uhr — Dr. Horovitz, Staufenstraße 30, Fernspr. Maingaa 77963, 15—16 Uhr (außer Montag) — Dr. Salzb e r g e r, Eschersheimer Landstr. 67, Fernspr. Zeppelin 56920, 15%—16H Uhr — Dr. Seligmann, Böhmerstraße 9 pari., Fernspr. 51184, 17—18 Uhr — Dr. Vogel st ein, Altkönigstraße 10a bei Richter, Fernspr. Maingau 74018, Montag, Mittwoch, Freitag 4 bis 5 Uhr, Donnerstag 6.15 bis 7 Uhr — Rabbinatsassessor Kirschbaum, Eckenh. Ldstr. 6, Fernspr. 58281, tägl. 14—15 Uhr; ferner in der Raibbrnischen Lehranstalt ,.Jeschiwa", Theobaldstraße 6, Fernspr. 45673, Donnerstags 10—12 Uhr, Freitags 9—11 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden.