Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 11 (1932-1933)
- Issue
- 1 (9.1932)
- Date
- 1932-09-01
- Page
- Seite 14 (sequence 16)
- Language
- German
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14 Raphael Ettlinger, der uns immer mit einem freundlichen Klaps begrüßte, Elias Schwabacher, dem nun Generationen schon im. Vorsteheramt gefolgt sind, stets zu Scherzen geneigt, häufig mit Briefmarken oder anderen für uns Kinder begehrenswerten Objekten versehen, und so viele' andere, die alle schon hinweggegangen sind. Neben den Vorstehern müssen, aber doch noch einige Synagogenbesucher erwähnt werden, die uns besonders anzogen und beschäftigten. Da war zunächst vorn an der Misrachwand neben dem Rabbiner Alfred Geiger; er kam mit unbedingter Regelmäßigkeit, aber fast immer zu spät, war aber immer am schnellsten fertig; er war eben nicht nur im Schreiben Stenograph, und zwar hoch angesehener Kammerstenograph; als ein besonderer Kinderfreund^gab er im Vorbeigehen stets etwas aus seinen Taschen zu naschen. Zum Naclimittagsgottesdienst erschien der beleibte Rabbi Lob Goldschmidt. Wenn er einmal auf seinem Platz angelangt war, wollte er sich nicht mehr gerne wegrühren. Auch da, wo man eigentlich stehen sollte, verkürzte er die Zeit des Stehens und nahm schnell seinen Sitz wieder ein; durch das Gewicht seines Körpers gab es da immer einen von den umstehenden Kindern bereits erwarteten schweren Schlag. Er hatte häufig eine Botschaft an den einen oder anderen auszurichten; da er sich aber nur ungern bewegte, wurde man gnädigst herangewinkt und mit der einen oder anderen Mission betraut. Der damals noch in jungen Jahren stehende Herr Wilhelm Posen gehörte zu den Besuchern der Synagoge, die den täglichen Morgengottesdienst recht lange ausdehnten und nach dem Gottesdienst noch in wichtigen Gesprächen bei dem Rabbiner verweilten. Er wußte aus der „Juddegaß" immer etwas Belehrendes zu erzählen. Nicht nur seinem Talmudunterricht und dem seines hochbedeutenden Bruders Jacob Posen haben die Kinder der Synagoge außerordentlich viel zu danken, sondern auch seinen die Generationen verbindenden Erzählungen aus früheren Verhältnissen. Es ließe sich noch viel Anspruchsloses und Wesentliches aus den Zeiten der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts erzählen; wenn man aber einmal anfängt, zurückzudenken, kommt man vom Ersten zum Tausendsten, und so wird es besser sein, ich breche diese Erinnerungen mitten drin ab, indem ich nicht nur derer denke, die mit Namen erwähnt sind, sondern der ganzen Gemeinde und ihres Geistes, von dem hoffentlich auch die kommenden Zeiten und Geschlechter all das Schöne und Wertvolle weitertragen werden. N. N. Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Synagogenplätze Für das Mietjahr 1932/33 hat die Gemeindeverwaltung trotz gespanntester Finanzlage durch Aufstellung neuer Tarife eine Ermäßigung der Platzgebühren eintreten lassen. Nähere Auskünfte erteilen die Synagogenvorstände und das Gemeindebüro. Die Erneuerung der Platzkarten für die Gemeindesynagoge erfolgt in diesem Jahr durch Inkasso bei den Platzinhabern in der Zeit von Sonntag, den 4. bis einschließlich Freitag, den 16. September 193 2. Die Frist kann in diesem Jahr nicht verlängert w e r d e n. Schriftliche Benachrichtigungen oder Mahnungen zur Abholung der noch nicht eingelösten Karten ergehen in diesem Jahre nicht. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, das Geld in der vorgenannten Zeit bereit zu legen, damit sich das Inkasso glatt abwickelt. — Die nach dieser Zeit nicht abgenommenen und verfügbaren Synagogenkarten werden tunlichst nach der Reihe der Anmeldungen den Bestellern durch die Synagogenvorstände zugeteilt. Platzbestellungen sind an die betreffenden Synagogenvorstände zu richten. — Die Platzkarten für die Krankenhaus-Synagoge werden im Büro des Krankenhauses, Gagernstraße 36, während der üblichen Bürozeit ausgegeben. — Die Platzkarten für die Filialgottesdienste werden im Gemeindebüro, Börnestraße 54, in der Zeit von 10—12 und 16—18 Uhr ausgegeben. Ueber den 16. September hinaus können in diesem Jahr Karten nicht reserviert werden. Schülerkarten können nur gegen schriftliche, auf den Namen lautende Bescheinigungen der zuständigen Religionslehrer am Montag, den 26., Dienstag, den 27. und Mittwoch, den 28. September d. J., von 16—18 Uhr in den betreffenden Synagogen, für die Filiagottesdienste im Gemeindebüro abgeholt werden. Für die Hauptsynagoge und die Synagoge am Börneplatz sind entsprechende Anträge an die Synagogenvorstände erforderlich. Erweiterung des Barmizwa-Unterrichts Unter Beibehaltung des Unterrichts, den bisher die zuständigen Kantoren zur Vorbereitung für die Synagogenfeier (Segenssprüche, Thoraabschnitt usw.) und zur Einführung in die Ritualien erteilt haben, soll den Barmizwaknaben auch der wesentliche Inhalt der jüdischen Glaubens- und Sittenlehre durch die Gemeinderabbiner nahegebracht werden. Die Gemeinderabbiner haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, den Knaben zu diesem Zweck unentgeltlich einen halbjährigen Gruppen - Unterricht von einer Stunde wöchentlich (mit Ausnahme der Schulferien) zu erteilen. In jedem Jahr finden z w e i Ii u r s e statt: Ostern bis Herbst und Herbst bis Ostern. Den Unterricht erteilen für die Synagoge Börneplatz: Herr Rabbiner Dr. Hoffmänn; vereint für die Synagoge Bockenheim und Unterlindau: Herr Rabbiner Dr. Jakob Horovitz; vereint für die. Hauptsynagoge und Westendsynagoge: die Herren Rabbiner Dr. SeJigmann und Salzberger. Den Gemeindemitgliedern steht in den liberalen Synagogen die Wahl des Rabbiners frei, der dann auch die Einsegnung der betr. Knaben vornehmen wird. Die Anmeldungen auf dem Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37, haben so zeitig, mindestens sechs Monate vor der Feier, zu erfolgen, daß die volle Teilnahme an dem entsprechenden Halbjahrskurs vor der Barmizwafeier gewährleistet ist. Umgehende An meidungen für den nach den Osterferien beginnenden Unterricht werden Herbstferien beginnenden Unterricht werden dringenderbeten. Preisermäßigung der Pflegesätze Das Pflegamt des Krankenhauses der Israelitischen Gemeinde, Gagernstraße 36, teilt mit, daß es mit Rücksicht auf die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse die Pflegesätze in der ersten und zweiten Klasse wie folgt festgesetzt hat: 1. Klasse je nach Zimmer . . von RM 14.— an, 2. Klasse je nach Zimmer . . von RM 9.— an. Röntgeninstitut Das Röntgeninstitut am Krankenhaus der Gemeinde, Gagernstraße 36, wird nach Umbau und Erneuerung der technischen Apparatur nunmehr von Herrn Dr. med. Albert Oppenheim.er, bisher Oberarzt der Röntgenabteilung der Medizinischen Universtäts-Poliklinik (Städt. Krankenhaus) geleitet. Das Institut ist nach wie vor zu allen Krankenkassen zugelassen. Die Inanspruchnahme des in jeder Beziehung auf der Höhe stehenden Röntgeninstituts wird für den Bedarfsfall allen in Betracht kommenden Kreisen, insbesondere auch der' Aerzteschaft, empfohlen. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes. Meldung von Sterbefällen. Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung des Friedhofsamtes (Fernspr. Zepp. Sammelnummer 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todessebein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. M',3°AvSuk iMt) UiulaiciWficlt tHlMWrlrtVWW iici^U^r ^JtfhmwM ir