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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1931-11-01 · 3 (11.1931) · p. Seite 63

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
10 (1931-1932)
Issue
3 (11.1931)
Date
1931-11-01
Page
Seite 63 (sequence 9)
Language
German
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63 Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Kultussteuer. I. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung in No. 8 des Gemeindeblatts (April 1931) machen wir darauf aufmerksam, dass die Kultussteuer der Lohnsteuerpflichtigen für das I. Halbjahr 1931 längst fällig gewesen ist. Seitens der Finanzkassen wird in Kürze mit der Beitreibung begonnen. Es empfiehlt sich, zur Vermeidung von Kosten und Weiterungen, die fällig gewesene Rate nunmehr zu begleichen. Die Steuer für das II. Halbjahr wird in der Woche vom 25. Oktober bis 1. November 1931 fällig und ist an die auf den Veranlagungen bezeichneten FinanzkaGsen zu entrichten. Bei Einzahlung durch die Post ist die angegebene Steuernummer zu vermerken; zur Bequemlichkeit der Steuerpflichtigen wurden den Veranlagungen Zahlkarten beigefügt. II. Die Sprechzeit der Steuerverwaltung der Gemeinde ist jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag von —123^ Uhr vormittags. Wenn es einem Steuerpflichtigen nicht möglich ist, während dieser Stunden vorzusprechen, so kann eine andere Sprechzeit im Einzelfall vereinbart werden. Tel. 27544. Bei allen schriftlichen oder mündlichen Anträgen in Angelegenheiten der Kultussteuer sind im Interesse der beschleunigten Bearbeitung sämtliche einschlägigen Steuerpapiere, insbesondere die Steuerbescheide, vorzulegen. III, Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Kultussteuer. Zahlungen nur an die zuständigen Finanzkassen unter Angabe der Steuernummer zu leisten sind. Gedächtnislichter. Zum Andenken an Verstorbene können in den Gemeindesynagogen Gedächtnislichter gebrannt werden. Die im Voraus zahlbaren Gebühren betragen: für ein Licht am Jahrzeitstag Rm. 1.— für ein Licht w äh r en d des Trauerjahrs (Ii Monate und am ersten Jahrzeitstag) Rm. 75.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag RM. 100.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag einschliesslich Verrichtung des Kaddischgebets Rm. 200.—. _ Anmeldung von Trauungen. Jede Trauung muss, wenn sie von einem Gemeinderabbiner vollzogen werden soll, mindestens zwei Wochen vor dem Termin im Gemeindebüro, Fahrsasse 146. Zimmer 37, unter Vorlegung der standesamtlichen Papiere und unter Angabe der Zeit und des Ortes der Feier angemeldet werden. Anmeldung von Barmizwa-Knaben. Die Anmeldung für den Barmizwa-Unterricht geschieht für die Gemeindesynagogen im Gemeindebüro. Fahrgasse 146, Zimmer 37. Die Anmeldung soll mindestens fünf Monate vor der Feier erfolgen; bei geringen Vorkenntnissen isi ihr Anmeldung schon 6 Monate vorher ratsam. Bekanntmachungen des Friedhofsanites. Meldung von Sterbefällen. Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung des F r i edhofsamtes (Fernspr. Zeppelin Sammidnummer 5204t) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente, ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. Friedhofsgarinerei. Das Friedhofsamt der Israelitischen Gemeinde ist durch die mit allen neuzeitlichen Anlagen ausgestattete Friedhofsgärtnerei in der Lage, sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde auszuführen. Es übernimmt die Neubepflanz u n g der Grabstätten mit Efeu, Sedum. Immergrün und Blumen, sowie deren dauernde und jahrweise Pflege. Fachmännische Beratung und Kostenberechnungen werden gebührenfrei durch die Friedhofsgärtnerei, Eckenheimer Landstr. 238 (Fernspr. Zeppelin 5204t und 52042) oder durch das Gemeindebüro. Fahrgasse 146, Zimmer 37, (Fernspr. Hansa 27544) zur Verfügung gestellt. Die Gemeindemitgileder werden gebeten, sich bei Bedarf an Topfpflanzen und Schnittblumen der auf den Friedhöfen befindlichen Verkaufsstellen zu bedienen. Nähere Auskunft erteilen die Pförtner. Mit Rücksicht auf das Verkaufsverbot am Sonntag werden die Friedhofsbesucher gebeten, ihre Blumenbestellungen bis spätestes Freitag nachmittag in der Friedhofsgärtnerei aufzugeben. Auf dem neuen Friedhof an der Eckenheimer Landstrasse werden laut Gemeindebeschluss alle gärtnerischen Arbeiten in eigener Regie des F r i e d h o f s a m t s der Gemeinde ansgeführt. Sprechstunden der Gemeinderabbiner. Rabbiner Dr. Hoffmann, Börneplatz 16, Fernspr. Hansa 22024. 15—16 Uhr Rabbiner Dr. Horovitz, Staufenstr. 30, Fernspr. Maingau 77 963, 15—16 Uhr (außer Montag) Rabbiner Dr. Lazarus. Friedrichsrr. 29 Fernspr. Maingau 79 482. 15—16 Uhr Rabbiner Dr. Salzberger. Eschersheimer Landstr. 67, Fernspr. Zeppelin 56920, 151/.,— 16V2 Uhr. Rabbiner Dr. Seligmann, Böhmerstr. 9 part. Fernspr. 51184, 17—18 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden Sprechstunde für Religionsunterricht. Der Referent für unseren Religionsunterricht, Herr Gemeinderabbiner Dr. Lazarus, ist in allen auf den Religionsunterricht bezüglichen Angelegenheiten werktäglich von 15—16 Uhr in seiner Wohnung, Friedrichstrasse 29, zu sprechen. Andere Sprechzeiten können durch Fernruf (Maingau 79482) vereinbart werden. Bibliothek und Museum. Infolge des Umbaus des Gemeindehauses müssen die Gemeindebibliothek und das Museum vorübergehend für einige Zeit geschlossen bleiben. Die Wiedereröffnung wird rechtzeitig an dieser Stelle bekanntgegeben. Der Leseraum ist wieder eröffnet und befindet sich bis auf Weiteres im Erdgeschoss des Gemeindehauses, Fahrgasse 146. Sdifass der amtlichen Anzeigen. IllllllllllllllllllllllllllllllüllilllllllllllllliW ADLER-APOTHEKE Irth Apotheker H. NuBbaum Tel. 25262 Trierische G sse 16 Gegr. 1783-; Niederlage sämtl. homöopathischen Präparate. Speziallaboratorium iüT H 'rn»nte'such<ingen. Kostenloser Eilbotenditnst in alle bt..dlteile.

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