Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 10 (1931-1932)
- Issue
- 1 (9.1931)
- Date
- 1931-09-01
- Page
- Seite 12 (sequence 14)
- Language
- German
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ein Jahr herrscht und dann von allem entblösst ans dem Lande vertrieben und auf eine Avüste Insel verbannt wird", lieber diese Antwort war der König «ehr verzweifelt und bat seinen Freund, ihn vor diesem Schicksal zu retten. Der Freund sprach: „Bisher ist es niemals vorgekommen, dass einer unserer Könige sich den Kopf darüber zerbrochen hätte, was die Zukunft bringen wird. Da Du midi fragst, so rate ich Dir, so lange die grosse Macht Dir gehört, auf 12 der Verbannungsinsel Hänser zu bauen, Gärten anzulegen, Lebensmittel, Kleider und Geld dorthin zu schaffen. Wirst Du dann auf der Insel ausgesetzt, so findest Du alles, was Du brauchst und kannst dann Dein Leben richtig führen". So geschah es. Diese Geschichte lehrt, dass der Mensch nicht in den Tag hinein leben soll, dass er nicht nur an das Heute, sondern auch an das Morgen, nicht nur an das Leben, ' sondern auch an das-Sterben au denken verpflichtet ist. * Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Umbau des Gemeindehauses. Demnächst wird mit dem Erweiterungs- und Umbau des Verwaltungsgebäudes der Israelitischen Gemeinde, des ehemals v. Rothschild'sdien Bankhauses, begonnen werden. Die Mittel für die infolge aufgetretener Bauschäden dringend notwendige Erneuerung des im Anfang des 19. Jahrhunderts errichteten Gebäudes wurden von Frau Baronin v. Rothschild in Paris lediglich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt, sodass keinerlei gemeindliche oder sonstige Mittel hierfür in Anspruch genommen werden. Der Umbau, der nach den Plänen und unter Leitung des Architekten Richard Kauf m a n n vorgenommen wird, bietet die in der jetzigen Zeit besonders erwünschte Gelegenheit zur Beschäftigung zahlreicher Gewerbetreibender und erwerbsloser Arbeitskräfte. Bibliothek und Museum. Infolge des bevorstehenden Umbaus des Gemeindehauses müssen die Gemeindebibliothek und das Museum vorübergehend für einige Zeit geschlossen bleiben. Die Wiedereröffnung wird rechtzeitig an dieser Stelle bekanntgegeben. . % Der Lese räum soll auch während des Umbaus geöffnet bleiben: er wird zwecks Verlegung auf kurze Zeit geschlossen und dann in einem anderen Raum des Gemeindehauses alsbald wieder zugängig .gemacht. Synagogenplätze. Anträge auf Zuteilung von Platzkarten sind ii iiigehend an den Vorstand der betreffenden Synagoge zu lichten. Die Ausgabe der Karten erfolgt bei den Synagogenwarten, und zwar: Hauptsynagnge bei Synagogemva rt Griiiiebaiim. Allerheiligenstrasse 75, Synagoge a m B ö r n e p 1 a tz bei Synagogenwart M ü h 1 - f eld er. Ostendstrasse 51, Westendsynagoge bei Synagogenwart L ö 11 b a c h, Freiherr v. Steinstrasse 50, Synagoge Bockenheim bei Synagogenwart S. S t e r n, Schlosslrasse 5 in der Zeit von 4—6 Uhr täglich. Für die Filialgottesdienste findet der Verkauf im Gemeindehaus. Fahrgasse 146. täglich von 10—12 und 4—6 Uhr statt. S c h ii 1 e r k a r t e n : Für die Gottesdienste an den hohen Feiertagen in der Synagoge am Börneplatz (konservativ), in der Westendsynagoge, in der Aula des Philanthropins (liberal) und im Saale Theobaldstrassc 5 (konservativ) können Eintrittskarten für Sdiiiler an folgenden Stellen nur gegen schriftliche, auf den Namen lautende Bescheinigung der zuständigen Lehrpersonen am Montag, den 7.. Dienstag, den 8. und Mittwoch, den 9. September 1951, nachmittags von 4—6 Uhr abgeholl werden; diese Karten sind nicht übertragbar. W e s t e n d s y n a g o g e : bei Herrn Löllbach, Freiherr v. Steinstr. 50, P h i 1 a n t h r o p i n und T h e o b a 1 d s t r . 5: auf dem Gemeindebüro, Fahrgasse 146. Synagoge am B ö r n e n 1 a t z : Anträge an das Mitglied des Synagogenvorsiands. Herrn Dr. Ernst Freimann, Hanauer Land str. 14, unier Vorlage der oben erwähnten Bescheinigung. Filialgottesdienst. Unserer Bekantmachung in der Juni-Nummer über die geplante Einrichtung eines Filialgottesdienstes in Sachsenh a u s e n - We s t und Niederrad haben wir ein Rundschreiben an die in diesen Stadtteilen wohnenden Gemeindemitglieder folgen lassen, in welchem nochmals auf die geplante Einrichtung hingewiesen und um Ausfüllung' einer beigelegten Freikarte gebeten wurde. Das Ergebnis dieser Umfrage war so gering, dass der geplante Gottesdienst nicht stattfinden kann. Mädchen-Einsegnung. Audi in diesem jüdischen Jahr sollen zum Wochenfest Mädchen-Einsegnungsfeiern stattfinden. In Frage hierfür kommen Mädchen im Alter von 14—16 Jahren. Die Feier und der V o r b e r e i t u n g s u n t e r r i c h t sind unentgeltlich. Eltern, deren Töchter daran teilzunehmen wünsdien, werden gebeten, dieselben alsbald bei einem der liberalen Genieinderabbiner anzumelden. Sprechstunde für Religionsunterricht. Der Referent für unseren Religionsunterricht, Herr Gemeinderabbiner Dr. Lazarus, ist in allen auf den Religionsunterricht bezüglichen Angelegenheiten werktäglich von 15—16 Uhr in seiner Wohnung, Friedrichstrasse 29, zu sprechen. Andere Sprechzeiten können durdi Fernruf (Maingau 79482) vereinbart werden. Krankenhaus der Israelitischen Gemeinde. Gagernstr. 56 Spezial-Abteilung für S t o f f w e c h s e 1 k r a n k h e i t e n (Diabetes, Fettsucht, Gicht, sowie diätetische Kuren) unter Leitung von Universitäts-Professor Dr. Isaac, früherem langjährigen Mitarbeiter von Prof. von Noorden. Anmeldung von Trauungen. Jede Trauung muss, wenn sie von einem Gemeinderabbiner vollzogen werden soll, mindestens zwei Wochen vor dem Termin im Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37, unter Vorlegung der standesamtlidien Papiere und unter Angabe der Zeit und des Ortes der Feier angemeldet werden. Anmeldung von Barmizwa-Knaben. Die Anmeldung für den Barmizwa-Unterricht geschieht für die Gemeindesynagogen im Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 57. Die Anmeldung soll mindestens fünf Monate vor der Feier erfolgen; bei geringen Vorkenntnissen ist ihr Anmeldung schon 6 Monate vorher ratsam. _ _ Bekanntmachungen des Friedhofsamtes. Meldung von Sterbefällen. Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benadiriditigung des Friedhofsamtes (Fernspr. Zeppelin Sammdnummer 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. Friedhofsgärtnerei. Das Friedhofsamt der Israelitischen Gemeinde ist durch die mit allen neuzeitlichen Anlagen ausgestattete Friedhofsgärtnerei in der Lage, sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde auszuführen. Es übernimmt die Neubepflauz u n g der Grabstätten mit Efeu, Sedum, Immergrün und Blumen, sowie deren dauernde und jahrweise Pflege. Fachmännasche Beratung und Kostenberechnungen werden gebührenfrei durch die Friedhofsgärtnerei, Eckenheimer Landstr. 238 (Fernspr. Zeppelin 52041 und 52042) oder durch das Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37. (Fernspr. Hansa 27544) zur Verfügung gestellt. Die Gemeindemitgileder werden gebeten, sich bei Bedarf an Topfpflanzen und Schnittblumen der auf den Friedhöfen befindlichen Verkaufsstellen zu bedienen. Nähere Auskunft erteilen die Pförtner. Mit Rücksicht auf