Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 10 (1931-1932)
- Issue
- 1 (9.1931)
- Date
- 1931-09-01
- Page
- Seite 2 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/3094266-3094373-3094374--2932-3097690- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
2 Die Aufgaben der jüdischen Wohlfahrtspflege Frankfurt a. M. /. Jugendfürsorge. Für Säuglinge: 1. Windeln, Hemddien, Kleidchen. 2. Wiege, Wagen, Bettdien. 3. mich. Für Kleinkinder: 4. Unterbringung im Kindergarten mit Beköstigung und Bewahrung. Für Schulkinder: 5. Kleid, Anzug, Schuhe, Schulranzen. 6. Unterbringung im Kinderhort mit Beaufsichtigung der Schulaufgaben, Speisung, Spiele in Luft und Sonne. € Für Schulentlassene: 7. Berufsausbildung. 8. Berufsausrüstung. Heimfürsorge. Für unversorgte Säuglinge: 9. Unterbringung im jüd. Säuglingsheim, Für Waisenkinder: 10. Unterbringung im jüd. Waisenhaus. Für unbeaufsichtigte Kinder: 11. Unterbringung im jüd. Kinderheim. Für taubstumme Kinder: 12. Unterbringung im jüd. Taubstummenheim. Für blinde Kinder: 15. Unterbringung im jüd. Blindenheim. Für schwererziehbare Kinder: 14 Unterbringung im jüd. Heilerziehungsheim. Für gefährdete Jugendliche: 15. Unterbringung im jüd. Jugend- und Leshrheim. Erholungsfürsorge. Für Schulkinder während der Ferien: 16. Ganztägige Ferienspiele im Freien mit Speisung. Für kranke Kinder: 17. Zuschüsse für bessere Ernährung (Milch, Eier, Butter). 18. Wenn nötig, orthopädisches Turnen. . Für leidende Kinder: 19. Verschickung in besondere Erholungsheime mit Solbädern, an die See oder ins Gebirge. //. Erwachsenen f ürso rge. 20. Geldbeihilfen bei allgemeiner Notlage. 21. Laufende Mietzusdiüsse. 22. Einmalige Mietbeihilfen zur Abwendung zwangsweiser Wohnungsräumung. 23. Lebensmittelgutscheine. 24..Bsskart*en. 25. Versorgung mit Kartoffeln. 26. Kleider-Sdiuhversorgung. 27. Stellung von Möbeln und Bettwäsche. 28. Versorgung mit Brennmaterial. 29. Zuschüsse für Gas, elektr. Licht bei drohender Sperrung. 50. Auslösung von Pfandscheinen bei drohendem Verfall. 31. Zuschüsse zur Fortführung kleinerer geschäftlicher Betriebe und Uebernahme von Bürg-, schaften hierfür. 32. Einlösung von Gewerbescheinen zur Ausübung des Wandergewerbeberufs. Für alte und sieche Personen: 55. Unterbringung' im Altersheim. 54. Unterbringung im Siechenheim. Für Kranke und Erholungsbedürftige: 35. Versorgung mit Heilmitteln. 56. Zuschüsse für bessere Ernährung. 57. Hanspflege und Betreuung der Familie während des Krankenhausaufenthaltes des Ernährers oder der Hausfrau. 58. Besudle durch die Krankenhausfürsorge. 59. Verschickung in Erholungsheime, beschränkt auf im Erwerb stehende Männer und Frauen, die Faroilienmütter sind. 40. Besondere Betreuung tuberkulosekranker Menschen, Zuschüsse für bessere Ernährung, Heilstättenkuren. - Zur Berufsausbildung: 41. Zusdiüsse zur weiteren Berufsausbildung. 42. Stipendien für Studierende. ///. Wandererfürsorge. (Männer, Frauen und Kinder) 45. Unterbringung im eigenen Heim (aus Mangel an Mitteln, Schlafbetrieb zurzeit geschlossen). 44. Versorgung mit Essen. 45. Versorgung mit "Unterkunft. 46. Ausgabe von Fahrkarten, nur zur Rückkehr in die Heimat oder an nachgewiesene Arbeitsstätten. 47. Reisezehrgeld. 48. Kleidung. 49. Geldbeihilfen für vorübergehend in Frankfurt weilende Personen. 50. Besorgung von Pässen und ähnlichen Angelegenheiten, auch für hier Ansässige. Jüdische Notstandsküche. Die „Jüdische Wohlfahrtspflege" ist im Begriff, eine jüdisdie Notstandsküche einzurichten, um auch nach dieser Seite die schwere Not zu lindern, die in den Wintermonaten besonders stark werden wird. Die Absicht, die Notstandsküche in der Israelitischen Suppenanstalt zu errichten, liess sich leider nicht verwirklichen, da dort die technischen Einrichtungen für einen erweiterten Betrieb nicht ausreichen. Die jüdische Notstandsküche wird gegen ein mässiges Entgelt an jeden, der es benötigt, warmes Mittagessen in Form eines Eintopfgerichts an verschiedenen Stellen der Stadt, die demnächst bekannt gegeben werden, ausgeben. Zur Finanzierung der jüdischen Notstandsküche ist notwendig, dass jeder jüdische Mann und jede jüdische Frau den Mitgliedsbeitrag von mindestens dreissig Pfennig monatlich übernimmt. Näheres wird in der nächsten Nummer des Frankfurter Israelitischen Gemeindeblatts veröffentlicht werden. Frauen! Wir machen schon heute auf eine wichtige Frauenversammlung aufmerksam, die zwischen dem Neujahrsfest und dem Versöhnungstag stattfinden wird. Ort und Zeit werden rechtzeitig bekannt gegeben werden. Fälle aus der täglichen Arbeit. l. Eine winzige Dreizimmerwohnung in der Altstadt, bewohnt von einer 76jährigen Frau mit einem Sohn, dessen Ehefrau mit vier Kindern, einem leidenden schwer lungenkranken Sohn und einer ledigen Tochter. Die alte Frau schläft mit der Toditer und. einer Enkeltochter in einem Zimmer. Das zweite Zimmer dient dem Ehepaar mit zwei Kindern als Wohn- und Sdilafraum, und das dritte Zimmer wird von dem lungenkranken Sohn und dem ältesten Sohn des Ehepaares als Sdilafzimmer geteilt. Der verheiratete Sohn, der früher ein kleines Warengeschäft betrieb, musste dies sdion lange aus Mangel an Betriebskapital aufgeben. Die nach, langen Bemühungen von der Stadt ausgezahlte Unterstützung ist vollkommen unzureichend. Die zwei ältesten Kinder sind arbeitslos, die jüngsten noch schulpflichtig. Der lungenkranke Sohn, der trotz monatelanger Heilstättenbehandlung in das Milieu zurückgekehrt, wieder rückfällig wurde, hat die Krankheit auf den mit ihm im Zimmer schlafenden Neffen übertragen. Die Arbeitslosenunterstützung und der kleine Zusatz vom Städtischen Fürsorgeamt ist das einzige Einkommen dieser neunköpfigen Familie, von denen nicht ein einziges Mitglied Arbeit hat. Die Familie erhält von der Jüdischen Wohlfahrtspflege einen monatlichen Mietzuschuss, hat im Winter Kohlen und Kartoffeln bezogen uud wird ausserdem auch möglichst mit Gutscheinen für Lebensmittel bedacht. Die Heilstättenkur des lungenkranken Sohnes wurde gleichfalls von der Jüdischen Wohlfahrtspflege mit einem kleinen Zuschuss von der Berliner Stelle bezahlt. Die Familie wird von Zeit" zu Zeit besucht und beraten.