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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1931-03-01 · 7 (3.1931) · p. Seite 231

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
9 (1930-1931)
Issue
7 (3.1931)
Date
1931-03-01
Page
Seite 231 (sequence 21)
Language
German
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231 Der energische Farbton der roten Dächer kontrastiert hier mit der verschwimmenden Landschaft des Hintergrundes. Auf Kontraste aufgebaut sind auch die Blätter aus der Folge „E. T. A. Hoffmann in Bamberg". Die Möglichkeiten der Schwarz-Weiss-Technik sind hier stark ausgewertet. Dabei wird nicht nur der Bildinhalt erf asst, sondern auch die Raumtiefe und die magisch-gespensterhafte Stimmung, die diese Blätter zu einem Einheitlichen bindet. Die eigentliche Begabung Galliners liegt wohl auf-dem Gebiete der Porträtzeichnung, von denen die Ausstellung einige markante Beispiele vorführt. Die Zeichnung des Domkapellmeisters Hartmann, Alfred Hauck, des Rabbiners Dr. Seligmann oder die Dr. W. Epsteins, des Justizrat Dr. Blau sind, bei äusserster Sparsamkeit der Mittel'differenziert und von grosser Lebensnähe. Der Stil der modernen Porträtmalerei, über das Sichtbare hinaus einen expressiven oder auch magisch-hintergründigen Aufschluss über die Wesenseigenart der Dargestellten zu geben, liegt Galliner nicht.'Er gibt ■das Sichtbare am Menschen, und in der getreuen Wiedergabe der äusseren Erscheinung zeichnet er auch notwendigerweise all die Formen, die auf die geistige Haltung des Dargestellten zurückgehen. So sind seine Porträts erscheinungsgetreu und über das Wesenhafte aufschlussreich. Nicht zuletzt sei verwiesen auf die Gestaltung heimischer Landschaftsmotive. Die Aquarelle von Cronberg und vor allem die Ansicht Frankfurts von der Untermainbrücke aus (1930) zeigen des Künstlers persönliche Eigenart auf einem Gebiete, das allen Beschauern vertraut und somit selbst Masstab werden kann. Dr. H. G. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Einberufung des Verbandstages. Gemäss Artikel 17 der Verfassung des Preussischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden wird hierdurch der Verbandstag auf Sonntag, den 2 2. März 193 1, mittags 12 Uhr und folgende Tage nach dem Plenarsaal des ehemaligen Preussischen Herrenhauses, Berlin W 8, Leipziger Strasse 3, einberufen. Die Tagesordnung wird gleichzeitig bekanntgegeben. Ergänzung bleibt vorbehalten. Gemäss Artikel 17 Abs. 2 der Verfassung sind Anträge, welche nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, spätestens zwei Wochen vor dem Zusammentritt des Verbandstages bekanntzumachen. Sie müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn sie von mindestens dem zehnten Teil der Abgeordneten gestellt sind. Unter Hinweis auf die genannte Verfassungsbestimmung ergeht hierdurch die Aufforderung, etwaige Anträge so zeitig ein/ureichen, dass ihre Bekanntgabe fristgemäss erfolgen kann. Berlin, den 16. Februar 1931. Der Rat des Preussischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. W o 1 f f. Reichs -Arbeitsgemeinschaft. Amtlich. Nach einer etwa halbjährigen Pause trat die Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände des Deutschen Reiches am 1. Februar 1931 in Berlin zu einer Sitzung zusammen. Den Vorsitz führte der Präsident des Preussischen Landesverbandes, 'Kammergerichtsrat Leo Wolff. Die Verhandlungen hatten zum Teil vertraulichen Charakter und betrafen, entsprechend dem Geschäftskreis der Arbeitsgemeinschaft, solche Angelegenheiten, die für alle deutschen Juden von Bedeutung sind. Wie der Vorsitzende einleitend mit dem Ausdruck des Bedauerns feststellte, konnte eine Aussprache über die Schaffung eines Reichsverbandes nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden, weil mit Rücksicht auf die im Preussischen Landesverband inzwischen erfolgten Neuwahlen es in der verflossenen Zeit nicht möglich war, die von diesem Verband zu leistenden Vorarbeiten genügend zu fördern. Eine eingehende Besprechung, an der sich die Vertreter aller Landesverbände beteiligten, wurde dem gegenwärtigen Stande der Schächtfrage gewidmet. Mit den von dem Rat des Preussischen Landesverbandes am 11. Januar 1931 gefassten Beschlüssen erklärte sich die Reichsarbeitsgemeinschaft einverstanden. In dem zusammen mit dem Büro für Schächtangelegenheiten und dem Centraiverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens zu bildenden Komitee wird sich der Preussische Landesverband, zugleich als Geschäftsführer der Reichsarbeitsgemeinschaft, an den Beratungen und Entschliessungen über die zu treffenden Massnahmen beteiligen. Der Preussische Landesverband hat beschlossen, die von mehreren Stellen eingeleiteten Schritte, um den durch die geplante Reform des Kalenders für die Erhaltung des Sabbaths drohenden Gefahren zu begegnen, zu unterstützen. Dieser Beschluss wurde gutgeheissen und zugleich ein besonderer Aussenuss eingesetzt, der sich mit den einschlägigen Fragen beschäftigen soll. 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