Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 9 (1930-1931)
- Issue
- 3 (11.1930)
- Date
- 1930-11-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Sronfflirtet ^fraetttifi&es i&tmtinbtbiait $imitifbc$ i&vgan btt &fvaeiiilfifycn <3cmtinbt Die Gemeindemitglieder erhalten das Blatt unentgeltlich.. Preis der Einzelnummer 50 Pfg. v Zustellung durch die Post. Fernsprecher: Hansa 27544. Postscheckk.: Frankfurt a. M. 33521 Schriftleitung und Verwaltung: Fahrgasse 146 Anzeigenpreis für die 6-gespaltene Nonpareillezeile j40 Pfg. im Text und auf den Umschlagseiten 60 Pfg. / Bei Wiederholungen Rabatt. / An'zeigenverwaltun'g: Gemeindehaus Fahrgasse 146 Erdgeschoß. 9. Jahrgang Frankfurt a. M., November 1930 Nr. 3 Die Schriflleilung übernimmt für den Inhalt des Gemeindeblatts, nur die preßgesetzliche Verantwortung. Nachdruck nur mit Erlaubnis gestattet. Ans dem Inhalt Ueber die jüdische Mischehe (H. Schlesinger).......57 Wirtschaftliche Not, gesellschaftliche Notwendigkeiten (J. Jacobs)................• .... 59 Traditioneller Synagogengesang (E. Kirschner)......60 Rahel Varnhagen und Boerne (E. Lennhoff)........ 61 Vom Krankenhaus der Israelitischen Gemeinde (E. C. Oppenheimer)................63 120 Kinder erholen sich (A. Laquer)...........65 Aus der Geschichte der Gemeinde............65 Aussprache Vom Sinn der jüdischen Schule (Dir. Jonas) .... 66 In welche Schule schicke ich mein Kind? (J. Flörsheim) 67 Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands........70 Aus den Gemeinden..................70 Anstalten und Vereine, Versammlungskalender......72 Veränderungen im Personenstand............79 Persönliche Nachrichten.......... ......79 Gottesdienstlicher Anzeiger...............80 Statistische Uebersicht..................82 Katalog der Gemeindebibliothek.............83 Ueber die jüdische Mischehe. Von Sanitätsrat Dr. Hermann Schlesinger. Es geht um den Bestand des deutschen, möglicherweise des westeuropäischen Judentums überhaupt, Hiobsposten treffen immer von neuem ein, sie melden die extreme Geburtenbeschränkung und die stetig sich mehrenden Mischehen. Man braucht angesichts dieser Tatsachen nicht gerade Pessimist zu sein, um nach mathematischen Formeln zu errechnen, wann das Ende des deutschen Judentums zu erwarten sei. Freilich handelt es sich im einen wie im andern Falle nicht um spezifisch jüdische Erscheinungen, sie finden sich hüben wie drüben, allein bei einer kleinen Minorität — die Zahl der Juden macht noch nicht einmal 1 Prozent der Gesamtbevölkerung aus — wirken sie sich naturgemäss doppelt und dreifach verhängnisvoll aus. Das gilt namentlich von der Mischehe, von der hier die Rede sein soll: wird sie zwischen Angehörigen der christlichen Konfessionen geschlossen, so bleibt die Nachkommenschaft dem Christentum erhalten, ebenso bei den christlich-jüdischen Ehen, deren Sprösslinge in überwiegender Mehrheit diesem zugeleitet werden. Letzteres bedeutet also einen Verlust für die jüdische Volksseite und ihre Religion, für die ein Ausgleich undenkbar ist. Das Verbot der Mischehe gründet sich auf zwei Stellen im Pentateuch, 2. Mos. 54, 16 und 5. Mos. 7, 3. Letztere drückt sich besonders eindeutig aus: „Und sollst dich nicht mit ihnen (d. h. den Volksstämmen in dem zu erobernden Kanaan) befreunden, eure Töchter sollt ihr nicht geben ihren Söhnen und ihre Töchter sollt ihr nicht nehmen euren Söhnen." Das hat allerdings nicht gehindert, dass von jeher und heute noch der weibliche Partner einer jüdischen Mischehe hoch gepriesen und ihr Andenken alljährlich festlich gefeiert wird, das ist die schöne Hadassa, Esther genannt, die ihr Oheim, der fromme Mordechai, dem heidnischen König als Gattin zuführte. Nachdem sie die Retterin ihres Volkes aus schwerster Bedrängnis geworden war, verlautet über ihr ferneres Geschick nichts weiter. Das in der biblischen Zeit die Mischehe häufig vorkam, ergibt sich aus mehreren Stellen in den Büchern der Richter und Könige. Als 70 Jahre nach der Zerstörung des ersten Tempels ein Teil der Juden aus der babylonischen Gefangenschaft in das Land ihrer Vater zurückkehrten, nahmen wieder Mischehen mit den benachbarten Heiden überhand, und es bedurfte des rigorosen Einschreitens Esras und Nehemias, die sich nicht scheuten, diese Ehen einfach zu trennen, um dem Uebel abzuhelfen. Es scheint, dass ihnen damit wohl überhaupt für Jahrhunderte ein Ende bereitet war. Dass in den trüben Zeiten der Absperrung der Juden im Ghetto eine christlich-jüdische Ehe nahezu undenkbar war, war eine Folge der herrschenden Gesetze. Hatten sich zwei junge Menschenkinder in Liebe gefunden und wollten sie den Bund fürs Leben schliessen, so konnte das nur unter der Bedingung geschehen, dass der jüdische Teil zum Christentum übertrat. Das änderte sich erst mit der Einführung der Zivilehe, die in deutschen Landen zum ersten Mal im ehemaligen Königreich Westfalen anfangs des 19. Jahrhunderts in Kraft trat; sofort heirateten Juden und Christen untereinander. Die Herrlichkeit König Jerömes dauerte aber nicht lange, und nach Wiedereinsetzung der früheren Fürsten wurde das Standesamt aufgehoben. Mit den bereits geschlossenen Ehen der Art machte man z. B. im ehemaligen Königreich Hannover kurzen Prozess, indem man sie als nichtig und die etwa vorhandene Nachkommenschaft als illegitim erklärte, die den Familiennamen der Mutter anzunehmen hatte. Es vergingen dann etwa 60 Jahre, bis durch die Zivilstandsgesetzgebung im deutschen Reiche die jüdische Mischehe ermöglicht wurde. Jedoch wäre die Annahme, als hätte der Gesetzgeber sie im geringsten berücksichtigen wollen, durchaus verkehrt, es war vielmehr ein im Kulturkampf gegen die katholische Kirche gerichtetes Kampfgesetz. Dass seine Wirkung auch die Juden miteinbezog, war gewiss nicht beasichtigt gewesen, denn sofort nach Errichtung der Standesämter kam eine allerhöchste Kabinettsordre heraus, durch welche den Offizieren die Unterlassung der kirchlichen Trauung bei Strafe der Entlassung verboten wurde. Die Ordre war bis zum Untergang der alten Armee nicht widerrufen worden. Unter dem Zivilstandsgesetz, das seit mehr als eiuem halben Jahrhundert besteht, hat die Zahl der jüdischchristlichen Mischehen mächtig zugenommen und jetzt bereits das Tausend im Jahr überschritten. Begreiflicherweise sind die Führer der deutschen Judenheit dadurch im höchsten Masse alarmiert woiden und tun, was sie können, um Einhalt zu gebieten. Ls versteht sich von selbst, dass von Seiten der Rabbiner, Kultusbeamten, Gemeindevorstände die Religion und ihre Betätigung zu Hilfe gerufen wurde, namentlich intensive religiöse Belehrung der Jugend, reges Gemeindeleben inner- und ausserhalb des Gottesdienstes, Gründung jüdischer Vereine zur Hebung des Interesses an Geschichte und Wissenschaft des Judentums usf. Gleichgültig, ob diese Massnahmen geeignet sind, das vorgesteckte Ziel zu erreichen oder nicht, nichts wäre weniger angebracht, als sie einer ungerechten Kritik zu unterziehen, denn selbst der Freidenker, falls er noch das jüdische Volkstum in Deutschland aufrecht erhalten wissen will, wird ihnen allen Erfolg wünschen.