Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 8 (1929-1930)
- Issue
- 12 (8.1930)
- Date
- 1930-08-01
- Page
- Seite 473 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3094266-3094348-3094359--2453-3097200- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Synagogenplätze. Die Ausgabe der Platzkarten für alle Gemeindesynagogen erfolgt in diesem Jahre in der Zeit von Sonntag, den 24. August bis einschliesslich Sonntag, den 7. September 1930. Die Frist kann in diesem Jahre nicht verlängert werden. I. Gemeinde Synagogen: a) für die Hauptsynagoge, Allerheiligenstr.-Börnestr. bei Synagogenwart S. Grünebaum in der Hauptsynagoge, Eingang Synagogenstr. von 10—12 und 16—18 Uhr. b) für die Synagoge am Börneplatz bei Synagogenwart J. Mühlfelder in der Synagoge am Börneplatz von 10—12 Uhr und 16—18 Uhr. c) für die Westendsynagoge, Freiherr v. Steinstr. 30, bei Synagogenwart M. Löllbach, in der Westendsynagoge von 10—12 und 16—18 Uhr. d) für die Synagoge Bockenheim, Schlosstr. 5, bei Synagogenwart Siegmund Stern in der Synagoge Bockenheim von 10—12 und 16—18 Uhr. II. Synagoge im Krankenhaus, Gagernstr. 36. In der Synagoge, die sich wieder an ihrer ursprünglichen Stelle im I. Stock des Verwaltungsgebäudes befindet, sind noch einige Männer- und Frauenplätze zu vergeben. Anträge auf Zuweisung von Plätzen sind alsbald an den Synagogenvorstand der Krankenhaussynagoge, Gagernstr. 36, zu richten. HL 'Filialgottesdienste. a) Frankfurt-Loge, Eschersheimer Landstr. 27 (Konservativer Ritus); b) Suppenanstalt, Theobaldstr. 5 (Konservativer Ritus); c) Philantropin, Hebelstr. 15/19 (Liberaler Ritus). Ausgabe der Karten für die Filialgottesdienste im Gemeindehaus, Fahrgasse 146, Zimmer 37 in der Zeit von 10—12 und 16—18 Uhr. Es wird dringend empfohlen, die Erneuerung der Karten bereits in den ersten Tagen der oben angegebenen Frist vorzunehmen. Eine Reservierung über den 7. September 1930 kann in diesem Jahre nicht erfolgen. Anträge auf Zuteilung oder Tauseh von Synagogenplätzen sind rechtzeitig schriftlich an den Vorstand der betreffenden Synagoge zu richten. Die Neuzuteilung von Synagogenplätzen wird in diesem Jahre an vorgemerkte Gemeindemitglieder nach dem 7. September 1930 vorgenommen. Adressen für Zahlungen durch die Post: a) für die Hauptsynagoge S. Grünebaum, Oestl. Fürstenbergerstr. 173, (Postscheckkonto Frankfurt a. Main Nr. 140 884); b) für die Synagoge am Börneplatz J. Mühlfelder, Ostendstr. 31, (Postscheckkonto Frankfurt a. M. Nr. 43 949); c) für die Westendsynagoge M. Löllbach, Freiher v. Steinstr. 30, Postscheckkonto Frankfurt a. M. Nr. 68377). Frankfurt am Main, den 1. Juli 1930. Vorstand der Israelitischen Gemeinde. Aenderung der Wahlordnung. Durch Gemeindebeschluss vom 2./7. Juli 1930 ist in § 7 Abs. 2 der Wahlordnung der Gemeinde die Zahl 50 durch die Zahl 200 ersetzt worden. Die Bestimmung hat nunmehr folgenden Wortlaut: Jeder Wahlvorschlag muss von mmndestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein usw. Berufung. Herr Rabbiner Dr. Benno Gottschalk, der seit 1926 als Religionslehrer und Hilfsprediger bei der Gemeinde tätig ist, scheidet Mitte September aus dem Gemeindedienst aus, da er einen Ruf als -Rabbiner nach Köln erhalten hat. Synagogenchor Bockenheim. Fünf bis sechs stimmbegabte Herren für den Chor der Synagoge Bockenheim für die hohen Feiertage gegen Vergütung gesucht. Persönliche Meldungen bei Herrn Julius Hermann, Königstr. 89, abends zwischen 6 und 8 Uhr. Anmeldung von Trauungen. Jede Trauung muss, wenn sie von einem Gemeinderabbiner vollzogen werden soll, mindestens zwei Wochen vor dem Termin im Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37, unter Vorlegung der standesamtlichen Papiere und unter Angabe der Zeit und des Ortes der Feier angemeldet werden. Anmeldung von Barmizwa-Knaben. Die Anmeldung für den Barmizwa-Unterricht geschieht für die Gemeindesynagogen im Gemeindebtiro, Fahrgasse 146, Zimmer 37. Die Anmeldung soll mindestens fünf Monate vor der Feier erfolgen; bei geringen Vorkenntnissen ist ihre Anmeldung schon 6 Monate vorher ratsam. Für die Synagoge Unterlindau ist lediglich die Inanspruchnahme des Herrn Gemeinderabbiners auf dem Gemeindebüro anzumelden. Sprechstunden der Gemeinderabbiner. Rabbiner Dr. Hoffmann, Börneplatz 16, Fernspr. Hansa 22024, 15—16 Uhr Rabbiner Dr. Horovitz, Staufenstr. 30, Fernspr. Maingau 77 963, 15—16 Uhr (außer Mittwoch) Rabbiner Dr. Lazarus, Cronberger Str. 30, Fernspr. Maingau 79 482, 15—16 Uhr Rabbiner Dr. Salzberger, Eschersheimer Landstr. 67, Fernspr. Zeppelin 56920,15V2—I6V2 Uhr. Rabbiner Dr. Seligmann, Friedrichstr. 29, Fernspr. Maingau 71124, 17—18 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Gemeindebibliothek (Börnestraße 54). Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13, 16—17 Uhr, Freitag 12—13 und Sonntag 9—10 Uhr. Lesezeiten: Dienstag und Donnerstag 19—21 Uhr, Samstag und Sonntag 10.30—13, Samstag 15.30—18 Uhr. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, von den reichen und vielseitigen Beständen der Bibliothek, vor allem auf dem Gebiet der neuesten populärwissenschaftlichen und Unterhaltungsliteratur, regen Gebrauch zu machen. Auch Bücherspenden sind erwünscht. Museum jüd. Altertümer, Fahrgasse 146. Gesellschaft zur Erforschung jüd. Kunstdenkraäler E. V. Besuchszeiten: Sonntags vorm. 10—1 Uhr und Werktags nachm. 3—4 Uhr. Zuwendungen. Das Gemeindearchiv erhielt Zuwendungen von den Herren Eduard Oppenheim und Julius Bloch (ein Börne-Relief) und von Herrn Albert Kösterich (eine Stammrolle der Frankfurter Stadtwehr). Fundsachen. Auf dem Friedhof Rat Beilstrasse ist eine grosse ovale Brosche aus Stein mit Goldfassung und auf dem Neuen Friedhof eine Brosche in Schleifenform gefunden worden. Abzuholen Israelitische Gemeinde, Fahrgasse 146, Zimmer 37. Sdiluss der amtlichen Anzeigen. An die Leser! In jeder Nummer des Gemeindeblatts sind viele leistungsfähige Firmen mit Anzeigen ihrer Erzeugnisse verzeichnet. Unsere Gemeindemitglieder bitten wir, das Gemeindeblatt dadurch zu fördern, daß sie bei Einkäufen, bei Vergebung von Arbeiten und dergleichen unsere Inserenten berücksichtigen und hierbei auf die Anzeigen in unserem Blatt Bezug nehmen