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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1930-01-01 · 5 (1.1930) · p. Seite 192

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
8 (1929-1930)
Issue
5 (1.1930)
Date
1930-01-01
Page
Seite 192 (sequence 20)
Language
German
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192 Aussprache. Verantwortung. Von Edith Falk. November-Dezember 1929. W a h 1 k a in p f t a g e. Autos, hochbepackt mit lärmenden, johlenden Menschen. Ein Hakenkreuzlerzug. „Nieder mit der Sklarek-Korruption!" Wahlbericht aus Lübeck: Die Nationalsozialisten, die im vorigen Wahlgang nicht ein einziges Mandat hatten, haben jetzt sechs. Ebenso anderwärts, in Preußen, Baden, Bayern, Thüringen. Aussage einer jüdischen Frau, die auf dem Lande ein gutgehendes Geschäft hatte: „Wir haben unsere ganze Kundschaft, die sich auf dem Lande natürlich nur aus Christen zusammensetzt, verloren. Die Leute kommen zu uns und sagen bedauernd: „Es tut uns ja selbst leid, da wir doch jahrelang bei Ihnen gekauft haben, — aber wir können's nicht mehr wagen; unsere Kinder würden uns totschlagen! Diese Tatsachen vorweg. Zur Illustration. Sie sind entsetzt hierüber? Vor Jahren, als auch Wahlkampf und Wahlerregung wären, da weinte ich vor Empörung und ohnmächtiger Wut über ein Plakat: „Kauft nicht bei Juden und in ihren Warenhäusern". Damals war ich noch ein kleines Mädchen und hatte nodi nicht teil an der Schuld. Heute habe ich teil. Wie Sie! Wir alle sind schuldig geworden an der Gesamtheit. Es ist schon nicht leicht, mit gutem Grunde zu sagen: „Ich habe nichts Böses getan." Aber es genügt nicht, nichts Böses zu tun, — der Gemeinschaft sind wir verpflichtet, das Böse zu hindern, es unmöglich zu machen. Gewiß ist der relative Anteil der jüdischen Bevölkerung an den Sozial vergehen, die in all' diesen Wochen und Monaten aufgedeckt wurden, nicht größer als der der anderen. Diese Relation muß festgestellt werden nach der Beteiligung an solchen Erwerbszweigen, die in besonderem Maße der Gefahr einer Korruption ausgesetzt sind. Es gäbe also ein falsches Bild, die prozentual geringe Anzahl der in Deutschland lebenden Juden gegenüber den 99% Nicht juden als Maßstab zu nehmen; man muß vielmehr das Verhältnis in den angedeuteten Berufen betrachten und muß weiterhin bedenken, daß — im großen gesehen — meist nicht freie Berufswahl, sondern Geschichte sowie politische und soziale Verhältnisse uns in solche Berufe gedrängt haben und in ihnen verharren lassen. Dies soll nicht zu unserer Entlastung, sondern lediglich zur Klarstellung dienen. Gerade da wir vielfach in diese, den Wirtschaftssünden am meisten ausgesetzten Berufe hineingepreßt worden sind, sind wir in umso höherem Maße verpflichtet, den speziellen Berufsversuchungen Widerstand zu leisten. Und da wir — mehr als irgend eine andere Gemeinschaft — mit allen unseren Handlungen an einer schärferen Kritik ausgesetzten Stelle stehen, ist jeder Einzelne von uns doppelt und dreifach zur moralischen Reinheit aller seiner Handlungen verpflichtet. Denn der Einzelne, der dieses Leitmotiv moralischer Reinheit verletzt, schädigt durch seine Verfehlungen die Gsesamtheit : wirtschaftlich wie politisch, wie es die eingangs angeführten Tatsachen zeigen. Wollen wir nicht alle zu Schuldigen werden, so müssen wir rücksichtslos abrücken — im geschäftlichen wie im persönlichen Verkehr — von allen, die gewissenlos, aus Eigennutz oder Unfähigkeit, den jüdischen Namen schänden und unseren Feinden billige Schlagworte liefern. Die Gerneinschaft soll sich für jedes einzelne Glied, der Einzelne sich jederzeit für seine Gemeinschaft verantwortlich fühlen. Dies nur kann der tiefere Sinn menschlichen Zusammenschlusses sein — als Nation, als Partei, als Wirtschaftsgruppe, als Religionsgemeinschaft. Und als Religionsgemeinschaft tragen wir noch erhöhte Verantwortung: die das Judentum treffende Ansehensminderung bedeutet schlimmere Schädigung als die gekennzeichnete politische und wirtschaftliche der J u d e n h e i t. Für jene finden die jüdischen Propheten die herbsten Worte, weil eine solche die Mission des Judentums ins Herz trifft. Schrecklich daher ist die Drohung, in die — für diesen Fall — Jeremia ausbricht: „Der Leichnam dieses Volkes wird zum Fräße sein für die Vögel des Himmels und für das Vieh der Erde, und niemand wird sie verscheuchen" {Jeremia 7, 33). Aber der gleiche Prophet kündet die Aufgabe und die Wirkung des seiner Mission bewußten Volkes: „Wenn du Einkehr suchst, Israel, spricht der Herr, so kehre zu mir zurück, indem du wegschaffst das, was verabscheuungswürdig ist in dir aus meinem Angesicht, und darin nicht wankst. . . . Dann wird Israel den Völkern zum Segen und Ruhm gereichen". (Jeremia, 4, 1 u. 2.) f Q)f$$0&0t ^aS *e'cn* verdauliche Vollkorn- ^tdfflllclS'^FCtbrot aus gewaschenera —d ent" liülstem'Getreide! Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Anmeldung von Barmizwa-Knaben. Die Anmeldung für den Barmizwa-Unterricht geschieht für die Gemeindesynagogen im Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37. Die Anmeldung soll mindestens fünf Monate vor der Feier erfolgen; bei geringen Vorkenntnissen ist ihre Anmeldung schon 6 Monate vorher ratsam. Für die Synagoge Unterlindau ist lediglich die Inanspruchnahme des Herrn Gemeinderabbiners auf dem Gemeindebüro anzumelden. Anmeldung von Trauungen. Jede Trauung muss, wenn sie von einem Gemeinderabbiner vollzogen werden soll, mindestens zwei Wochen vor dem Termin im Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37, unter Vorlegung der standesamtlichen Papiere und unter Angabe der Zeit und des Ortes der Feier angemeldet werden. Geburten im Krankenhaus. Im Hinblick auf "die standesamtliche Anmeldep flicht der Krankenhäuser bei Geburts- und Sterbefällen bitten wir diejenigen Frauen, welche unser Krankenhaus zur Entbindung aufsuchen wollen, Traubuch, Heiratsurkunde oder entsprechende Familienpapiere als Unterlage für die Beurkundung der Geburt bei der Aufnahme vorzulegen. Plleo-amt des Krankenhauses Ö der Israelitischen Gemeinde Gagrern-Strasse 36. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes. Meldung von Sterbefällen. Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung des Friedhofsamtes oder der Beerdigungskommissare Adler und '% Grünebaum (Fernspr. Zeppelin 52041 und 52042) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokomente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. Beerdigungswesen. _ Im Einvernehmen mit dem Verein „Gegenseitigk e i t" bringen wir zur Kenntnis, dass auf Wunsch der Hinterbliebenen nach erfolgter Beerdigung auf dem vereinsseitig gelieferten Grabzeichen ausser dem jüdischen Namen des Verstorbenen auch der bürgerliche Name angebracht werden kann. Es wird ferner darauf hingewiewiesen, dass auf Wunsch der Hinterbliebenen die Nage- 1 u n g des rituellen Sarges von der Beerdigungsbrüderschaft in der Leichenhalle und nicht am Grab vorgenommen wird. Entsprechende Anträge werden zweckmässigerweise an das Friedhofsamt oder an den diensttuenden Beerdigungskommissar gerichtet. Ostportal Rat Beilstrasse. Auf vielfachen Wunsch aus Kreisen der Friedhofsbesucher hat der Gemeinde vorstand in Abänderung der Bekanntmachung in Nr. 4 des Gemeindeblatts beschlossen, das östliche Tor des Friedhofs Rat Beilstrasse auch weiterhin Mittwochs und Sonntags von 10—13 Uhr geöffnet zu halten. Friedhofsgärtnerei. Das Friedhofsamt der Israelitschen Gemeinde ist durch die mit allen neuzeitlichen Anlagen ausgestattete Friedhofsgärtnerei in der Lage, sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Ge-

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