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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1930-01-01 · 5 (1.1930) · p. Seite 189

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
8 (1929-1930)
Issue
5 (1.1930)
Date
1930-01-01
Page
Seite 189 (sequence 17)
Language
German
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39 47. „Der Ewige". Mendelssohn und der Gottesna nie. {GedenkLuch für Moses Mendelssohn, hi'rausg. v. Verband d. Vereine f. jüd. Geschichte u. Literatur in Deutschland. Berlin 1929.) 48. Vorspruch zu einer Mendelssohnfeier (Der Morgen, 5. Jahrg. Heft 4, Okt. 1929) 49. Die Bibel rund die Weltkultur (Encycl. jud. Bd. IV Sp. 748 ff.) — (Der vom Verfasser angegebene Titel hiess: Weltgeschichtliche Bedeutung der BibeljL 50. An Driesen. (Frankfurter Israelitisches Gemeindeblatt, 8. Jahrg. Nr. 4, Dezember 1929, S. 130) 51. Zum dritten und vierten Band der Encyclopaedia. (Der Morgen. 5. Jahrg., Heft 5. Dez. 1929) 52. D i e Schrift. Zu verdeutschen unternommen von Martin Buber gemeinsam mit Franz Rosenzweig, Berlin o. J. — Bisher erschienen: Die fünf Bücher der Weisung. — Die Bücher Jehoschua, Richter, Schmuel, Könige. — Im Manuskript abgeschlossen: Jeschäjahu.) M. Salomo ibn Gabirol Auf den Tod Jekutiels Deutsch von Franz Rosenzweig O sieh die Sonne, rot in Abends Blassen, als ob' sie kleide sich in Kermesdecke. Sie blösst des Nordens und des Südens Ränder, dass sie den Meereswest ganz mit Purpur decke, Die Erde aber — nackt zurückgelassen in Schattennacht zu nächtlichem Verstecke Bis finster wird der Luftraum, gleich als ob er sich um Jekutiels Tod mit Sack bedecke. A V Statistik der Frankfurter Juden von den Anfängen bis zum Jahr 1866 Von Dr. Josef Unna. (Fortsetzung) Von dem Aufkommen der Stättigkeit an waren die Juden in ihrer Erwerbstätigkeit im allgemeinen auf bestimmte Berufe zurückgedrängt. Die Einschränkungen bezogen sich immer auf die verschiedenen Zweige des Handels. Einer Erörterung dieser Statistik der Handeltreibenden sei jedoch ein Ueberblick über einzelne Berufe vorausgeschickt, insoweit etwas darüber nachzuweisen ist. Einige der freien Berufe waren ständig in jeder jüdischen Gemeinde vertreten. Es sind darunter die zu verstehen, die nach Ansicht des Babylonischen Talmuds unbedingte, Voraussetzung sind für den Aufenthaltsort eines Gelehrten.1) Zu diesen zehn Vorbedingungen gehört das Vorhandensein eines Arztes, eines Aderlassers2), eines Lehrers, eines Schreibers, einer Armenverwaltung und eines Gerichts von 3 Männern regelmäßig unter dem Vorsitz des Oberrabiners.5) Daher waren von Beginn der Entwicklung der jüdischen Gemeinde an Rabbiner und Lehrer ansäßig, die auch immer eine Anzahl Schüler hatten. Hieraus erklärt es sich, daß bei den Bevölkerungsgliederungen „Studenten" aufgezählt werden. Von 1520 an gab es ein Lehrhaus zur Ausbildung von Rabbinern. Dietz4) gibt schon für die Zeit bis zum Jahre 1241 die Namen von 6 Rabbinern an, von 1278 bis 1500 weitere 26, .im , 16. Jahrhundert, bis 1711, weitere 40.5) Von hier an zählt er nur noch 10 auf, die den Titel Oberrabbiner führten. Es scheint daher auch ungerechtfertigt, wenn Bücher^) meint, daß man bei dem Vorkommen jüdischer Studenten „an eine eigentliche Hohe Schule nicht zu denken habe". In der Tat war immer in Frankfurt eine große Anzahl von Studenten, die auf Kosten der Gemeinde unterhalten wurden. Die Rabbiner waren verpflichtet, sie zu unterrichten. — J) Traktat Sanhedrin 13b., s. a. Maimonides, Mischneh Thora, Hilchoth Deoth 4. 23. 2) Häufig war der Arzt zugleich Aderlasser. 3) Nach § 98 der Stättigkeit von 1616 stand diesem Gericht das Recht zu, kleinere Streitigkeiten der Juden untereinander selbst zu schlichten. 4) Stammbuch, VII. Teil, S. 385 ff. 5) Ein Teil von ihnen bekleidete wahrscheinlich das Amt eines Lehrers, und sie werden den Rabbinertitel nur auf Grund ihrer Ordination geführt haben. «) S. 567. Es kann uns nach dem Vorherjesaerteit auch Dicht wandern, wenn wir in d3u Irühesten Zrilen die Namen jüdischer Aerzte lesen. Wir erfahren von ihnen in der einschlägigen Literatur.7) Die gemeinschaftliche Quelle für alle sind die Medizinal-Akten des Stadtarchivs. Aus einer Verbindung der dort genannten Judenärzte zeigt sich folgendes Bild: aus der Zeit vor der ersten Judenschlacht ist uns nichts über die Anwesenheit eines Arztes überliefert; aus der Zeit zwischen der ersten und der zweiten Judenschlacht hören wir nur von einem.8) Nach der Rückkehr, d. h. zwischen 1360 und 1400, sind nur drei Aerzte erwähnt. Aus dem 15. Jahrhundert kennen wir 4 Aerzte und 2 Augenärztinnen, also im ganzen 6; im 16. Jahrhundert 9 Aerzte, im 17. Jahrhundert 25, im 18. Jahrhundert 269) und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts 25.10) Wir haben nach ihrer Tätigkeit vier Arten von Aerzten zu unterscheiden: 1. Allgemeine Aerzte und Aerztinnen. 2. Stadtärzte, die von der Stadt gegen ein bestimmtes Gehalt und gegen besondere Vergünstigungen11) angestellt wurden. 3. Aerzte, die von der jüdischen Gemeinde als „Gemeindeärzte" angestellt waren. Auch ihnen wurden besondere Rechte von den Gemeindevorständen gewährt; sie hatten dafür bestimmte Pflichten zu übernehmen. Die 4. Gruppe endlich, von der wir in der ganzen Periode nur in 3 Fällen hören, sind die Spezialärzte: 2 Augenärztinnen im 15. Jahrhundert und 1 Augenarzt in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Dieser verbrachte einen großen Teil seines Lebens in Paris. Die erste Klasse der freien Aerzte war sicher schon von Beginn der Frankfurter Gemeinde an vertreten, und die meisten Aerzte sind unter diese Gruppe zu rechnen. Die Zahl der Stadtärzte ist von der Gunst der städtischen und Medizinalbehörden abhängig. Zu der Zeit, zu der vielleicht die Juden am wenigsten zurückgesetzt wurden, d. i. nach der Rückkehr der Juden im Jahre 1360, finden wir den Namen eines Stadtarztes. Nur zu Beginn des 16. Jahrhunderts hören wir noch einmal von einem Stadtarzt. Während der ganzen drei folgenden Jahrhunderte konnte kein jüdischer Arzt als Stadtphysikus Verwendung finden. Im Gegenteil waren die jüdischen Aerzte zufrieden, wenn man sie in ihrer Praxis nicht einschränkte. Die Kategorie der Gemeindeärzte findet sich ausnahmslos seit 1574. Sie wurden auf Grund eines eingehenden Vertrages zu bestimmten Dienstleistungen verpflichtet. Die einzelnen Bestimmungen solcher Verträge sind bei Horovitz12) abgedruckt. Während der beiden ersten Jahrhunderte, in denen diese Einrichtung bestand, hatte man zwei Gemeindeärzte. Erst 1746 wurde mit Dr. Daniel Meyer (Gedalja) E 1 f e 1 d ein dritter Gemeindearzt eingesetzt. Vielleicht sind aber die Listen in ihrer Bezeichnung als Stadt- und Gemeindearzt nicht ganz zuverlässig. Untersuchen wir noch, wieviel Aerzte zu einer und derselben Zeit den ärztlichen Beruf ausübten, so haben wir von 1400 bis 1665 zu jeder Zeit 2 Judenärzte in der Judengasse. In einem Zulassungsgesuche des Jahres 1602 wird sogar auf ') Stricker, Geschichte der Heilkunde, S. 68 ff. — Carmoly, Der Aufsatz: Die jüdischen Aerzte aus Frankfurts Vergangenheit, in der Zeitschrift „Israelitischer Volksichrer" 1856. Band 6. S. 110 ff. — Kriegk, Frankfurter Bürgerzwiste. Anm. 253. — Horovitz, Jüdische Aerzte in Frankfurt am Main. — Dietz, Stammbuch: VIII. Teil, S. 593. ff. — Hanauer, Festschrift, S. 9 ff. 8) Hanauer (a. a. O.) erwähnt aus dem Jahre 1345 einen jüdischen Arzt: Isaac. a) Es scheint nämlich aus den näheren Angaben hervorzugehen, dafl Nr. 47 und 48 bei Dietz identisch ist mit Nr. 34 bei Carmoly. 10) Horovitz und Carmoly brechen um 1800 mit ihren Darstellungen ab, während Dietz, dem es zunächst auf die Geschichte der einzelnen Familien ankommt, seine Lis'e bis 1866 fortführt. 11) Für die jüdischen Aerzte kam als wichtigste Vergünstigung die Erlaubnis in Betracht, außerhalb der Judengasse wohnen zu dürfen. 12) Jüdische Aerzte in Frankfurt a. M. S. 16/17 u. S. 28/29. WIRTSCHAFTSBERATUNGS- U. REVISIONSGESELISCHAFT M. & H. AUFSICHTSRATSVORSITZENDER: LEOPOLD MERZBACH GESCHÄFTSFÜHRER: CARL WEIL'HANS MARCUS FRANKFURTS. BLEICHSTR.55 TEL. HANSA 5239

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