Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 8 (1929-1930)
- Issue
- 4 (12.1929)
- Date
- 1929-12-01
- Page
- Seite 118 (sequence 2)
- Language
- German
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118 Kultussteuer und Gemeindefinanzen. Der Beschluß, die Gemeindesteuer für das zweite Halbjahr auf 15%, also für das ganze Jahr auf 13%, zu erhöhen, bedarf auch gegenüber dem weiteren Kreis der Gemeindemitglieder einer näheren Begründung. Die Tatsache, daß die Vorlage des Vorstands nach Vorberatung durch die gemischte Finanzkommission in der Gemeindevertretung ohne Debatte angenommen wurde, läßt bereits erkennen, daß die für die Geschäftsführung der Gemeinde verantwortlichen Organe die Erhöhung der Steuer als unvermeidlich erkannt haben. Besondere Bedeutung kommt hierbei der einmütigen Stellungnahme der Gemeindevertretung schon deshalb zu, weil sie das von der Gesamtgemeinde gewählte und von ihrem Vertrauen getragene Organ der Gemeindeverwaltung darstellt, aber auch weil sie ihrer persönlichen Zusammensetzung nach Vertreter der verschiedensten Wirtschaftskreise umfaßt. Darüber herrschte allgemein Klarheit, daß der gegenwärtige Zeitpunkt für eine Steuererhöhung möglichst ungünstig ist. Die Belastung durch Steuern und Abgaben wird vielfach als unerträglich empfunden, die gesamte Wirtsdia ftslage hat gerade auch in Frankfurt schwere Erschütterungen auf dem Kredit- und Absatzgebiet gebracht. Es müssen also besonders schwerwiegende Gründe gewesen sein, die zur Erhöhung der Kultussteuer geführt haben. Im Haushaltsplan für das laufende Rechnungsjahr ist die Einnahme aus Kultussteuer bei einem Zuschlagssatz von 11% mit RM. 1.454.771.22 vorgesehen. Bis zum 25. November waren hierauf RM. 918.108.52 eingegangen. Die ersten drei Quartale des Vorjahres hatten demgegenüber beim gleichen Steuersatz bereits RM. 1.125.819.60 erbracht. Nach den Erfahrungen der Vorjahre, die allerdings bei den heutigen Verhältnissen Abweichungen nadi oben oder unten nicht ausschließen, kann im besten Fall damit gerechnet werden, daß bis zum Schluß des Rechnungsjahres (31. März 1930) noch etwa RM. 350.000.— eingehen. Dies würde einen Mindereingang von rd. RM. 186.000-— bedeuten, wozu der ungedeckte Fehlbetrag des Haushaltsplans in Höhe von RM 147.550.— tritt, sodaß also das Defizit im Ordinarium am Ende des Rechnungsjahres rund RM. 534.000.— betragen würde. Dieser Fehlbetrag entspricht zwar nur annähernd dem bei einer Erhöhung der Steuer um 2% zu erwartenden Mehreingang, jedoch glaubte der Gemeindevorstand, eine noch weitergehende Erhöhung nicht vorschlagen zu können. Auch wenn es gelingt, mit einem halbwegs ausgeglichenen Jahresabschluß in das neue Rechnungsjahr hinüberzugehen, bleibt die Finanzlage der Gemeinde schwierig, da die Steuereinnahmen erfahrungsgemäß in den beiden ersten Quartalen bei weitem die Sollbeträge nicht erreichen und erst dn den beiden letzten Quartalen der Ausgleich hergestellt wird. Die Folge hiervon ist, daß im ersten Halbjahr, rein kassenmäfiig betrachtet, die Gemeinde nicht über ausreichende Betriebsmittel verfügt. Dieser auch für normale Zeiten charakteristische Zustand erfordert die Bereitstellung eines Betriebsfonds, der auch in früheren Jahren stets in ausreichendem Maß vorhanden war. Für die Steuererhöhung scheidet jedoch die Frage der Betriebsmittel vollkommen aus, denn jdie Steuermiitel sind ausschließlich zur Deckung des laufenden Bedarfs der Gemeinde bestimmt, und fehlende Betriebsmittel müssen nötigenfalls durch kurzfristige Kredite beschafft werden. Weitere Schwierigkeiten sind von der Auswirkung gewisser steuerrechtlicher Reformen zu erwarten, die zur Zeit noch in der Schwebe sind. Aus dem Gesagten ergibt sich, daß die Steuererhöhung fast ausschließlich durch den Minder eing-ang an Steuern gegenüber den Voranschlägen bedingt ist und nicht etwa durch Mehrausgaben. Für diesen Mindereingang sind Umstände verantwortlich, die bei der Aufstellung des Haushaltsplans nicht vorherzusehen waren. Hier ist von Bedeutung sowohl die Konjunkturverschlechterung in einer Reihe von Geschäftszweigen, denen unsere Gemeindemitglieder überwiegend angehören, als auch die Tatsache, daß eine nicht geringe Anzahl steuerkräftiger Gemeindemitglieder im Lauf der beiden letzten Jahre ihren Wohnsitz nach Berlin verlegt haben, ebenso aber auch der Zusammenbruch von Firmen, deren Inhaber gleichfalls zum Teil erhebliche Kultussteuern entrichteten. Es muß also mindestens für die nächste Zeit damit gerechnet werden, daß die steuerliche Basis der Gemeinde eine nicht unerhebliche Verengerung erfahren hat. Daß der für das laufende Jahr nunmehr festgesetzte , Steuersatz von 13% an sich nicht übertrieben ist, ergibt sidi audi aus dem Vergleich mit der hiesigen evangelischen Kirche, die ihren Steuersatz auf 12% halten muß, trotz einer unvergleichlich größeren Zahl von Steuerpflichtigen, und trotzdem sie weder ein eigenes Schulwerk noch ein Krankenhaus noch einen Friedhof zu unterhalten hat. Auch in der Vorkriegszeit war der Steuersatz der Gemeinde stets höher als bei den christlichen Kirchen. Die Entwicklung im Extraordinarium hat die Gemeindefinanzen ebenfalls ungünstig beeinflußt. Die Gesamtsumme der außerordentlichen Ausgaben seit 1925 beläuft sidi auf rund RM. 1.866.000.—. Hierin sind u. a. von größeren Posten enthalten (in runden Ziffern): Rückzahlung der Vorkriegsanleihen . . RM. 171.200.— Ankauf eines neuen Gemeindehauses . . RM; 163.000.— Erweiterungen des Krankenhauses (Rönt- . geninstitut, Augenstation, Ohrenklinik, medicomechanisches Therapeutikum, Urologisdie Abteilung, Infektionsabteilung ..........RM. 20O.000 — maschinelle Neueinrichtung der Mazzenbäckerei.........RM. 39.000 — neue Friedhofsanlage......RM. 1.280.000 — Diese Aufwendungen wurden zum kleineren Teil durch Anleihemittel, zum größeren Teil aus dem Gemeindevermögen gedeckt, haben also den ordentlidien Haushaltsplan der Gemeinde und damit die Steuermittel der Gemeindemitglieder nur insoweit belaste!, als es sidi um die Verzinsung des Anleihekredits handelt. Hierbei ist darauf hinzuweisen, daß auch die 10%ige Anleihe von 192t mil einem Aufwand von ca. RM. 118.000*— zurückbezahlt ist. [Bei den Kosten der Friedhoisanlage, deren Endsumme noch nicht feststeht, ist zu beachten, hierin auch die Ausgaben für das ursprüngliche Projekt an der Homburger Landstraße und den damit verbundenen Grundstückstausch enthalten sind, wodurch die Gemeinde eine Ersparnis an Straßenbeitragskosten in Höhe von einigen hunderttausend Mark 'erzielt hat. Daß es möglich war, diesen außerordentlidien Bedarf der Gemeinde bei gleichzeitiger Senkung der Kultussteuer von 18% im ersten Halbjahr 1926 auf 12,5% in 1927 und 11% in 1928 ohne unmittelbare Belastung der Gemeindemitglieder zu