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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1929-02-01 · 6 (2.1929) · p. Seite 178

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
7 (1928-1929)
Issue
6 (2.1929)
Date
1929-02-01
Page
Seite 178 (sequence 10)
Language
German
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der neuesten populärwissenschaftlichen und Nnterhaltungsliteratur, regen Gebrauch zu machen. Auch Bücherspenden sind erwünscht. Museum jüdischer Altertümer. Fahrgasse 146. Besuchszeiten: Sonntags vorm. 10—1 Uhr und Werktags nachm. 3-4 Uhr. ' luäiscke^Voklkadrtspilege fraakkurt a. HbteilunS I: ^I^ememe k^ürsorZe ^ntersiüwunx, ^ietbeinilken Kranken nauslürsorAe, Lrnolun^sMrsorAe Aus der Gemeindevertretung. Sitzung vom 10. Januar 19S9. Sitzungsberichr von Vürodirektor I. Meyer. In Anwesenheit von 31 Mitgliedern der Gemeindevertretung und 4 Mitgliedern >ves Vorstands eröffnet der Vorsitzende, Herr Dr. Richard Merzbach, die Sitzung und begrüßt das an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Direktor Julius Jacob neu eingetretene und erstmalig erschienene Vorstandsmitglied, Herrn Direktor Eduard Oppenheim. Auf der Tagesordnung steht die vertagte Wahl von fünf Mitgliedern des Vorstands. Namens der Wahlvorschlagskommission beantragt Herr Dr. Geiger die Ersatzwahl für die ausgeschiedenen Herren Bonwit und Dr. Warmbrunn sosoxt vorzunehmen, dagegen die Ersatzwahl für die ausscheidenden Herren Goldschmidt, Freimann und Mainz auf vier Wochen zu vertagen. Der Antrag des Herrn Dr. Geiger wird angenommen". Die infolgedessen durch Abgabe von Stimmzetteln vorgenommene Ersatzwahl vyn zwei Vorstandsmitgliedern ergibt die Wiederwahl der ausgeschiedenen Herren Bonwit und Dr Warmbrunn, auf die je 31 von ebensoviel abgegebenen Stimmen entfallen. Zur Beratung gelangt hierauf die Vorlage des Vorstands betr. Einrichtung einesBetsaales mit konservativem Ritus in dem neu erworbenen Anwesen Eschersheimer Landstraße, Ecke Gervinusstraße, wofür zunächst ein Kredit von M00 Mark sür laufende persönliche und sachliche Kosten verlangt werden. In der Tikuision erklärt sich zunächst Herr Rechtsanwall Simon gegen die Annahme des Borstandsbeschlusses aus folgenden Gründen: Das Anwesen Gervinusstraße, Ecke Eschersheims Landstraße, dessen Erwerb für die Gemeinde zweifellos einen Gewinn bedeute, dürfe zur Aufnahme irgend eines Provisoriums nicht verwandt werden, dagegen scheine seine endgültige Zweckbestimmung die Aufnahme des Gemeindehauses zu sein, nachdem die bisherigen Räume der Gemeindeverwaltung den Erfordernissen nichr mehr entsprechen. Man möge deshalb die Verwaltungsbüros in dem neu erworbenen Anwesen unterbringen, ebenso auch Gemeindebibliothek und Museum und darüber hinaus auch Bestimmungen dafür treffen, in welcher Weise der von den Jugendorganisationen dringend geäußerte Wunsch auf Ueberlassung eines Jugendheims, ohne welches die Arbeit dieser Organisationen unfruchtbar bleibe, en.sprochen werden könne. Wenn auch die gewichtigen Gründe, welche der Borstand mit seiner Vorlage ins Tressen geführt habe, nicht zu verkennen seien, so könne trotzdem eine Notwendigkeit im gegenwärtigen Augenblick und an der vom Vorstand gewöhnen Stelle ein provisorisches Minjan Zu errichten, nicht anerkannt werden. Etwas ganz anderes sei die Sorge für die gottesdienstlichen Bedürfnisse der Gemeindsmitglieder in dem nördlichen und in anderen S'.adtteilen. Darum handle es sich aber bei der Vorlage des Vorstandes nicht. Im Gegenteil sei durch die in Aussicht stehende Uebernahme der Synagoge Unterlindau in die Obhut der Gemeinde für die in der fraglichen Gegend wohnenden Glaubensgenossen ausreichend gesorgt, und es scheine deshalb das Vorhaben des Vorstands m unmittelbarer Nähe dieser Synagoge und im gegenwärtigen Zeitpunkt, in welchem ein dringendes Bedürfnis hierfür nicht vorliege, einen Betsaal zu errichten, nicht zweckmäßig zu sein, umsoweniger als die Reflektanten auf Synagogenplätze wohl nicht dahin inklinieren würden, in einem so behelfsmäßigen Raum, wie vom Vorstand gedacht, sich niederzulassen. Ferner sei zu berücksichtigen, daß die Gemeinde 5ür die allernächste Nachbarschaft nicht zu sorgen habe. Aus allen diesen Gründen sei der Borstand zu ersuchen, mit tunlichster Beschleunigung eine Vorlage über die Unterbringung der Gemeindeverwaltung in der Liegenschaft Eschersheimer^Landstraße-Gervinusstraße nach zwei Richtungen aufzustellen, und zwar ein Projekt mit Anbau eines Sitzungs¬ und Versammlungssaales, wobei auch die von der Jugend gewünschten Versammlungsräume nicht vergessen werden dürften und ein zweites Projekt ohne größere Umbauten. Herx Felix Metze? wendet sich gegen die Ausführungen des Herrn Simon, ohne sich zunächst icher die Bedürfnisfrage zu äußern, die nach 178 seiner Ansicht geklärt sei. Er steht auf dem Standpunkt, daß die Zweckbestimmung der Liegenschaft bei dem Erwerb eben in der Aufnahme eines Betsaals gegeben war. Man könne auch nicht behaupten, daß die Synagoge Unterlindau in der nächsten Nachbarschaft sei, und es werde sich, herausstellen, daß diese Synagoge durch die geplante Einrichtung keinesfalls beeinträchtigt werde. Die inzwischen seitens der Religionsschule neu angebahnten Eingemeindungsverhandlungen konnien nicht zur Ablehnung der Vorlage führen. Soweit die Unterbringung der Verwaltungsräume der Gemeinde in Betracht kämen, müsse geprüft werden, od nicht neben dem Betsaal in der neu erworbenen Liegenschaft ausreichend^ Räume vorhanden seien. Das Wichtigere aber sei die Befriedigung des religiösen Bedürfnisses und der Nachfrage nach Synagogen- Plätzen. Herr Dr. Geiger ist gleichfalls für Ablehnung des Vorstandsbeschlusses. Vor allem sei es ein Irrtum, zu behaupten, das Grundstück sei zu dem Zweck der Einrichtung eines Betsaales gekauft worden. Richtig sei das Gegenteil und es könne an Hand der Gemeindebschlüsse festgestellt werden, daß der Erwerb ausdrücklich ohne jede Zweckbestimmung erfolgt sei. Auch sei die Frage der Notwendigkeit der Einrichtung von Betsälen in den vorangegangenen Beratungen der Gemeindebehörden niemals erörtert, Wohl aber sei das Bedürfnis zur Erbauung einer großen konservativen Synagoge bejaht und deren Errichtung auch grundsätzlich beschlossen worden. Auch sei die einstimmige Meinung der Gemeindevertretung dahin gegangen, daß gerade dieses Grundstück nach seiner Lage sich nicht zur Aufnahme einer solchen Synagoge eigne. Dagegen eigne es sich wie kein anderes zur Ausnahme des Gemeindehauses. So möge man die Gelegenheit hierfür ergreifen, damit der jetzige räumlich nicht befriedigende Zustand in der Gemeindeverwaltung aufhöre. Es sei auch notwendig, die berechtigten Ansprüche der Jugend entweder in dem jetzigen Gemeinhehaus oder in dem neu erworbenen zu erfüllen. Herr Dr. Geiger geht alsdann ans die ziffernmäßigen Unterlagen und auf die Zahl der vorhandenen Anmeldungen ein, welche schon an sich einen bedenk-, lichen Hinweis darauf böten, daß die Synagoge Untyrlindau, welche von der Gervinusstraße nur acht Minuten entfernt und Zugestandenermaßen nicht nur an Wochentagen, sondern auch an Sabbaten und an den Feiertagen mit Ausnahme der hohen gering besucht sei. An den hohen Feiertagen seien Betsäle in ausreichendem! Matze vorhanden und es sei mit der Einrichtung eines neuen - nicht einmal großen Betsaals für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse für die in Frage stehenden Gemeindemitglieder nichts getan. Syndikus Dr. Mayer wendet sich zunächst gegen die Ausführungen des Herrn Rechtsanwalts Simon, der sich bezüglich, der endgültigen Verwendung der Liegenschaft als Gemeindehaus und zur Unterbringung der Jugendorganisationen in Widersprüchen bewege, denn bei dieser letzteren könne es sich zunächst- > nur um ein Provisorium handeln. Was die Unterbringung Ler Gemeindeverwallung betreffe, so werde diese seit drei Jahren von maßgeblicher Seite gefördert, aber so rasch wie es sich Herr Simon vorstelle, könne die Sache nicht gemacht werden, weil die sofortige Uebersiedlung der Gemeindeverwaltung an der Finanzierung des. Projekts, welche schätzungsweise 300 000 Mark erfordere, scheitere. Der Vorstand sei sich darüber klar, daß hierfür die Verwendung, des Hauses Fahrgaste in geeigneter Weise in Betracht gezogen werden müsse, wobei schon jetzt feststehe, daß das Eigentum der Gemeinde vorzubehalten lei. Bis alle diese Fragen in befriedigender Weise geklärt seien — die einleitenden Schritte seien geschehen — könne an einen Umzug nicht gedacht werden. Deshalb sei Konzentrierung auf die Vorlage des Vorstands notwendig und in diesem Rahmen könne Wohl auch für die Jugendorganisationen, die ja beweglich seien, gesorgt werden. In bezug auf die von Herrn Dr, Geiger erwähnte Nachbarschaft zwischen Gervinusstraße und Unterlindau sei zu sagen, daß es nicht auf die Entfernung zwischen diesen beiden Grundstücken, die übrigens größer sei, ankäme, sondern auf die Zahl der in ihrem Umkreis wohnenden Gemeindemitglieder und Platzreflektanten. Außerdem habe man sich seit Jahren vergeblich bemüht, ein anderes für eine Synagoge geeignetes Grundstück in der fraglichen Gegend zu finden. Das Bedürfnis für eine solche sei nachgewiesen. Der Vorstand wolle jetzt einen Persuch . machen, nach dessen Gelingen sich die Gemeindebehörden über den Bau der Synagoge schlüssig zu machen hätten. Es sei keine Rede davon, daß die Synagoge Unterlindau geschädigt werden soll. Diese Behauptung stehe auch vollkommen im Widerspruch zu der Talsache, daß gerade jetzt die Eingemeindungsverhandlungen wegen dreier Synagoge in ihr letztes Stadium getreten seien. Wenn sich wirklich eine Schädigung der Synagoge herausstellen sollte, so sei damit nur der Beweis geliefert, daß deren Vergrößerung übereilt war. Der Borstand bringe eingehend durchgearbeitete Vorschläge für ein Projekt heran, dessen Verwirklichung in konservativen Kreisen begrüßt werde, deren berufene Vertreter sich einmütig dafür ausgesprochen hätten, daß das Grundstück Gervinusstraße für die Zwecke ihres Kultus Verwendung finde. Offen gelassen sei nur die Frage nach der längst beschlossenen Errichtung einer Zentralsynagoge. Auf konservativer , und liberaler Seite sollte man diesen Wünschen keinen Widerspruch entgegensetzen, besonders nicht angesichts der Wichtigkeit der Förde-, rung religiöser Aufgaben und der außerordentlich geringen Mittel, welche vom Vorstand zunächst verlangt werden. Im weiteren Verlauf der Diskussion erklärt Herr Rechtsanwalt Simon, daß

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