Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 6 (1927-1928)
- Issue
- 9 (5.1928)
- Date
- 1928-05-01
- Page
- Seite 279 (sequence 7)
- Language
- German
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Das Friedhofsamt der Israelitischen Gemeinde übernimmt die Neuanlage, die dauernde und jahrweise Pflege von Gräbern jeder BePflanzung auf den Friedhöfen der Gemeinde. Auskunft erteilt der Friedhofsverwalter, Rat Beilstraße, und das Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37. Fachmännische Beratung und Kostenberechnungen werden gebührenfrei zur Verfügung gestellt. ' Sprechstunden der Gemeinderabbiner. Rabbiner Dr. Hoffmann, Börneplatz 16, Fernspr. Hansa 2024, nachm. 3—4 Uhr Rabbiner Dr. Horovitz, Staufenstr. 30, Fernspr. Maingau 77 963, nachm. 4^—5^ Uhr (außer Mittwoch) Rabbiner Dr. Lazarus, Cronberger Str. 30, Fernspr. Maingau 79 482, nachm. 3—4 Uhr Rabbiner Dr. Salzberge r, Eschersheimer Ländstr. 67, Fernspr. Hansa 9945, nachm. 3X>—4^ Uhr Rabbiner Dr. Selig mann, Friedrichstr. 29, Fernspr. Maingau 71124, nachm. 5—6 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Gemeindebibliothek (Börnestraße 54). B üch e r a u sl e i h e: Montag bis Donnerstag 12—13 u. 16—17 Uhr, Freitag und Sonntag 12—13 Uhr Lesezeiten: Samstag 10^—13 und 15^—18 Uhr, Sonntag 10)4—13 Uhr. Museum jüdischer Altertümer. Fahrgasse 146. Besuchszeiten: Sonntags vorm. 10—1 Uhr und Werktags nachm. 3-4 Uhr. Aus der Gemeindevertretung. Sitzung vom 19. April 1928. Sitzungsbericht von BÜrodirektor I, Meyer In Gegenwart von 28 Gemeindevertretern eröffnet Herr Naphtali Fromm als stellvertr. Vorsitzender die öffentliche Sitzung und teilt mit, daß Herr Dr. Merzbach infolge Erkrankung von der heutigen Sitzung fernbleiben muß, für dessen baldige Genesung er mit Zustimmung der Versammlung seinen besten Wünschen Aus' druck gibt. Den größten Teil der Beratung nimmt die Vorlage des Vorstandes betr. den Kultussteuersatz für 1923/29 in Anspruch. Der Vorstand hat im Laufe seiner Etatberatung beschlossen, den Kul t u ssteuersatz für das Rechnungsjahr 1923 auf 11 Prozent Zuschlag zur Reichseinkommensteuer 1927 festzusetzen. Er hat auf eine Anfrage der Finanzämter vom 23. März d. I. diesen seinen Umlagebeschluß unter dem 3. April mitgeteilt und dabei die Zustimmung der Gemeindevertretung, die er mit tunlichster Beschleunigung einholen werde, vorbehalten. Das Schreiben der Finanzämter ist vom Vorstand wegen der gebotenen Beschleunigung unmittelbar der Finanztommission der Gemeindevertretung zugeleitet worden, die sich >bei Beginn ihrer Etatsberatun-gen in ihren Sitzungen vom 2,. März, 2. und 16. April mit dieser Angelegenheit befaßt hat. Die Kommission hat, abweichend von dem Beschluß des Vorstandes, die Erhebung eines Steuersatzes von 12 Prozent Zuschlag zur Reichseinkommensteuer für 1927 beantragt mit dem Vorbehalt einer Ermäßigung im zweiten Halbjahr, falls die Gemeindefinanzen dies zulassen. Herr Dr. Geiger begründet namens sämtlicher Fraktionen und der Mitglieder der Finanzkommission eingehend den Beschluß der Finanzkommission an Hand der Kommissionsproiokolle und eines zu den Akten niedergelegten vorbereiteten Berichts der Finanzkommission zu Kapitel XIII des Etats und erklärt, daß die Beratung dieser Kommission in unangenehmster Weise dadurch beeinflußt war, daß die vertraulichen Beratungen-Äuf bisher nicht geklärte Weise in die Oeffentlichkeit gekommen find und Anlaß zu einer Pressenotiz gegeben haben, die geeignet ist, weitgehende Beunruhigung des Publikums hervorzurufen. Herr Dr. Geiger verurteilt diese Veröffentlichung um w mehr, als es sich um eine Angelegenheit von außerordentlicher Verantwortung handle, und kündigt an, daß er nicht in der Lage sei, weiterhin jeine Mitarbeit in Ausficht zu stellen, wenn nicht in Zukunft derartige Indiskretionen unterbleiben. Er appellierr gleichzeitig an die Oeffentlichkeit, sich durch Mitteilungen, wie ne veröffentlicht worden sind, nicht beeinflussen zu lassen und empfiehlt der Presse Zurückhaltung beim Empfang von Informationen bezw. Rückfrage bei den zur Auskunftserteilung ermächtigten Stellen des Gemeindebüros. Herr Dr. Geiger erwähnt alsdann, daß der Be schluß der Finanzkommission unmittelbar dem Vorstand wieder zugeleitet worden ist, der in der Stellungnahme der Finanzkommission keinen Anlaß gesehen hat, von seinen Beschlüssen abzu- 279 gehen, und ferner', daß auch die Kommission für das Steuerwesen, welche an der Sitzung der Finanzkommissron der Gemeindevertretung vom 16. April 1928 teilgenommen hat, in ihrer Mehrheit zu dem gleichen Beschluß wie die Finanzkommission gekommen ist. Es drücke sich in diesen Beschlüssen diejenige Vorsicht aus, mit der man an die Finanzgebaruna für das neue Rechnungsjahr im Hinblick auf den in den Haushaltsplan eingestellten Fehlbetrag und auf voraussichtliche Ausgabenerhöhungen auf den einzelnen Kapiteln herantreten müsse. Herr Dr. Mayer erwidert auf die Ausführungen des Herrn Dr. Geiger, daß die Finanzämter bereits mit der Versendung der Kultussteuerveranlagung auf der Basis vou 11 Prozent begonnen hätten, vermutlich in der Annahme, daß die Gemeindevertretung dem Beschluß des Vorstandes beitreten würde. Hierauf müsse man Wohl Rücksicht nehmen und zunächst für das erste Halbjahr bei dem Zuschlag von 11 Prozent verbleiben, den man ja, wenn es sich als notwendig herausstellen sollte, in der zweiten Hälfte des Rechnungsjahres erhöhen könne. Weiterhin erwähnt Herr Dr. Mayer, daß für das Rechnungsjahr 1927 am 31. März 1928 ein Steuerergebnis von 1614 000 Mark festgestellt ist, welches einer Einkommensteuer von 12 912 000 Mark entspreche, so daß bei einem Steuersatz von 11 Prozent für das Rechnungsjahr 1923 ein Kultussteuerergebnis von 1 420 320 Mark zu erwarten sei. Demzufolge sei von einem Fehlbetrag nicht mehr die Rede, und es müßte ein großer Teil der in dem Bericht der Finanzkommission erwähnten Gesichtspunkte wegfallen. Bei dem veranschlagten Steuerergebnis für 1923 sei auch zu beachten, daß die Kultussteuer auf der Basis der Einkommensteuer für 1927 erhoben werde und daß das Wirtschaftsjahr 1927 nicht schlechter wie 1926 gewesen sei, und belegt dies durch Ziffern aus dem Reichseinkommensteuerergebnis für diese beiden Jahre. Außerdem seien für unvorhersehbare Fälle gewisse Reserven vorhanden. Auch die Steuerpolitik des Vorstandes sei von besonderer Vorsicht getragen. Herr Dr. Geiger erklärt hierauf, daß unter gar keinen Umständen, lediglich weil die Finanzämter bereits Veranlagungen hinausgeschickt Hätten, eine Beeinflussung der Gemeindevertretung im Sinne der Erhöhung von 11 Prozent zugelassen werden könne. Den Finanzämtern müsse es vollkommen überlassen bleiben, falls sich eine Aenderunq des Steuerbeschlusses ergebe, die irrige Veranlagung richtigzustellen. Man müsse auch die Frage prüfen, ob dabei nicht ein erhebliches Verschulden des Vorstandes vorliege, dessen Pflicht es zum mindesten gewesen wäre, sofort schriftlich oder telephonrsch den Finanzämtern mitzuteilen, daß die Verhandlungen über den Steuersatz noch nicht abgeschlossen seien, daß insbesondere die Finanzkommission der Gemeindevertretung eine Erhebung von 12 Prozent wünsche. Die von Herrn Dr. Mayer gegebene Ziffer von 1420 000 Mark habe auch die Finanzkommisston, jedoch auf der Basis von 12 Prozent, errechnet und sie sei der Ansicht, daß ein Steuersatz in dieser Höhe zur Deckung der laufenden Ausgaben unbedingt notwendig sei. Den Ausführungen des Herrn Dr. Geiger schließt sich Herr Julius Werner an, der im Hinblick auf das Vorgehen der Finanzämter die Frage stellt, wozu eigentlich die Gemeindevertretung da sei. Für den Beschluß der Finanzkommission sei im wesentlichen der Unrstand maßgebend, daß dre Gemeinde sich im Punkt Wohltätigkeit und Soziale Fürsorge im Rückstand befinde. Herr Werner glaubt im übrigen den Erwägungen der Finanzkommission um deswillen größeres Gewicht verleihen zu sollen, als auch bei der Festsetzung des Steuersatzes im Vorjahr die Ueberlegungen des Vorstandes durch die Praxis nicht gerechtfertigt worden «sind. Was die vom Vorstand vorgesehene Ermäßigung in diesem Jahre angehe, so handle es sich für das Gros der Steuerzahler um eine kaum nennenswerte Entlastung. Man solle doch nicht immer dem Drängen einer kleinen Gruppe größerer Zensiten nachgeben. Der Vorwurf einer beabsichtigteil Thesaurierung sei nicht berechtigt. Im Gegenteil handle die Kommission nur mit der gebotenen Vorsicht, wenn sie zunächst nur um Prozent heruntergehe, dies mache schon einen Betrag von 60 000 Mark aus. Man dürfe auch die Verhältnisse in Frankfurt nicht etwa mit Berlin vergleichen. Es sei mit einer stetigen Abwanderung großer Steuerzahler nach Berlin zu rechnen, da die Wirtschaftuche Lage sich für Frankfurt a. M. ungünstig entwickelt habe. Herr Fritz Sondheim er konstatiert eine bemerkenswerte Steuerfreudigkeit der Gemeindevertretung. Der Vorstand stehe jedoch auf dem Standpunkt, daß er nur so viel Steuern erheben könne, als unbedingt zur Bestreitung der Bedürfnisse des neuen Rechnungsjahres notwendig sind. Allerdings sei der Vorstand im Vorjahre wesentlich über die Ansichten der Gemeindevertretung hinausgegangen. Das berechtige jedoch uicht zum gleichen Pessimismus, wie ihn der Vorstand im Vorjahr gehabt habe. Der Etat werde ausbalanciert, Steuern auf Vorrat dürfe man nicht nehmen. Die sozialen Aufgaben der Gemeinde könnten mit den in den Etat eingestellten Beträgen durchaus erfüllt werden. Eine uferlose Sozialpolitik dürfe man nicht treiben, sondern lediglich Notständen insoweit abhelfen, als die Gemeindefinanzen es gestatten. Es müsse festgestellt werden, daß in diesem Jahre die Forderungen des Referenten für die Angelegenheiten der Wohlfahrtspflege restlos erfüllt seien, ohne daß man zunächst wisse, für welche Zwecke die angeforderten Beträge im einzelnen gebraucht werden. Es sei auch nicht ungefährlich, Hoffnungen zu