Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 6 (1927-1928)
- Issue
- 9 (5.1928)
- Date
- 1928-05-01
- Page
- Seite 278 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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278 dilrch^ die^onsM^ erte^en gleiche^ R^te Der ich in schuldiger Ven^ration ^verharre Antwort des Präfekten vom 19.^Oktober 1810. fug^ Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Kuttussteuer ^928/29. Der GemeindebeMuß ^vom^19.^März / 30. April^1928 über ia^1) 92m RechnungsÄ wird als Kultussteuer der Israelitischen Gemeinde ein Zuschlag von elf vom Hundert der für das Steuerjahr 1927 oder für die im Kalenderjahr 1Y27 endenden Steuerabschnttte veranlagten Reichsetnkommensteun der Gemeindemitglieder ^erhoben. ^^3) ^e Kult^steuer^d^jen^ die^zur 2^. Januar^1928^lvi?fo^ verfahren^ b) Ataßstab der Veranlagung^ist ^er im Kalenderjahr^ 1927 192? nicht gekannt, so^ w^rde^ anders Mizerlässige Rechnungsjahr^ 1927/28 ^erhobene Kultussteuerbetrag ^) ^Ein^pr^che ^S^gen^ die ^Seran^ag^ng sind wne^rhalb ^v^r und der genauen Adresse ausschließlich an den unterfertigten Vorstand Frankfurt a/M.,den 30. April 1928 Vorstands Barablösung von Anleihen der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main Gemäß Gemeindebeschluß vom 30. Januar/8. März 1928 werden die noch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen der 4o/g Anleihe von 1900 und 1908, sowie der Anleihe von 1921 nach folgenden Bestimmungen bar abgelöst: 1) Die Barablösung wird allen Gläubigern ohne Unterschied mit Rückwirkung vom 1. Januar 1924 ab gewährt. 2) DieVarablösungbeträgt sieb en vom Hundert des Goldmarkbetrags der eingereichten Schuldverschreibungen. 3) Die Annahme dieses Angebots muß vorbehältst los innerhalb einer Ausschlußfrist von drei Monaten vom Tag dieser Bekanntmachung ab unter gleichzeitiger Einreichung der Schuldverschreibungen erfolgen. Frankfurt a. M., den 24. April 1928 Fahrgasse 146 Vorstand der Israelitischen Gemeinde Ausschreiben. Für die Synagoge am Börneplatz (konservativer Ritus) suchen wir einen zweiten Kantor mit Lehrbefähigung für Religionsunterricht. Besoldung nach Gruppe 4c (früher VIII) mit Aufrückungsmögkchkeit. Bewerber mit entsprechender Vorbildung wollen sich bis zum 30. Mai unter Beifügung eines handgeschriebenen Lebenslaufs und der Zeugnisabschriften, sowie mit Angabe von Referenzen an deu unterzeichneten Vorstand wenden. Frankfurt a. M., den 27. April 1928 Fahrgasse 146 Vorstand der Israelitischen Gemeinde Fundfachen. ^*Jn der"Fr?nk°fur^ d B "^^^ Friedhofsamt.