Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 6 (1927-1928)
- Issue
- 8 (4.1928)
- Date
- 1928-04-01
- Page
- Seite 253 (sequence 17)
- Language
- German
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Berufe bewilligt werden können. Neun Gemeinden, die ihre Friedhöfe, Synagogen oder sonstige Anstalten in Ordnung bringen müssen, erhielten zum Teil erhebttche Beihilfen, so wurde u.^a. und e^in riwelles^Bad 'einzurichten. Vi^r leistungsschwachen Gemeinden wurde durch zinslose Darlehen für Bauzwecke geholfen und drei erhielten Subventionen zur Erhaltung ihrer Kultuseinriä^tun^en. Sechs Gesuche um Gewährung von Baubeihilf^en ständigen Provinzialverbände eingeholt werben. Sodann wurde beschlossen, daß künftig die vom Landesverband eingerichtete Inspektion de^ R^ligi^ des Schä^cht^ besonderer Dispositionsfonds^ gelassen, der bei^derarttgen^ Not- Vorsitzende RA. ^r/Klee den^erschienenen MiM^^^ für it)re Preußischen Landesverband waren Kammergerichtsrat ^Wolff, Prof.^Türk, Moritz A.^Loeb, Dr. Kle^ Gchemrrat G^ldfeld-Bres- F^ank^r^ miwalt Dr. Dav^d;^für A^ßalt: Landgerichtsdi^ektor Alterthunr,- N^rn^berg^^ die ^Ve?^m^ Ro^se^ Neumeyer ^das^Wort. Er ^gedachte zunächst des verstorbenen Justizrats Lilienthal und seiner eifrigen Mitarbeit bei der Schaffung des Reichsverbandes. Er beantragte ferner, bis zum Inkrafttreten^ einer Arbeitsgemeinschaft ^der ^jüdilMgen^solle. Die Notwendigkeit einer solchen vorläufiges Arbeitsgemeinschaft wurde allseitig anerkannt, wobei besonders betont wurde, daß keine religiöse Richtung dabei geschädigt werden.solle. 253 Es wurde beschlossen, die Arbeitsgemeinschaft sogleich ohne viele Verfassungsbestimmungen zu begründen, damit sie nach Zustimmung oer Verwaltungsorgane der beteiligten Landesverbände von Fall zu Fall sofort tätig werden könne. Den Beratungen über den Reichsverband lagen zwei Entwürfe zugrunde, durch welche der frühere, unter Zustimmung der Delegierten der Landesverbände im Oktober 1926 zustande gekommene, aber von dem Preußischen Landesverband nicht angemimmene Entwurf unter BerMicht^ verve^bände festgestellt wurde. Die Entwürfe B^ei ^e^ a^e^ treter wählen sollen. Gleichzeitig wurde eine Entschließung anträl^tigung ^der Vertretung religiöser Minderheiten^im Ra? ver- Preußischen Landesverband im^Rate zü^ bewilligenden^ Stimmen. Man ging^davon aus^da^ eine Majorisierung des Rates durch Ms wurde ^die f^ Preußen^ vorgeschlagene HöchstbegreiMng auf beschlossen, daß der Preußische Landesverband eil^m^Sitze unter der Hälfte der gesamten Ratssitze im Rate vertreten sein soll. Als so weU ver^andett war, mußte die ^tere^ Besprechung richtete nur noch über die für die Zusammensetzung der religiösen Ausschüsse gemachten' Vorschläge. Der von den süddeutschen Verbänden hergestellte Entwurf unterscheidet sich in diesem Punkte von demjenigen des Kammergerichtsrats Wolff dadurch,?epp>«»e °" ^Voe^5?oi-?e°?rin?ip: kssll. gut unci prsiswsst. Otto Krsutkeim ZpS7isIfsctimsnn fük- 'ssppiciis uncj K/Iöbslstotts?slek»n «snss 3211 0>ei«IsiKS»esa« 12 VKIl^äNI^N « pek^l^ (Z0^l) * Sll.VMV^KM L.C. Schlund kl.LIV^I^S'fk.SZ / (ZL(ZI?. 1796