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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1928-02-01 · 6 (2.1928) · p. Seite 183

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
6 (1927-1928)
Issue
6 (2.1928)
Date
1928-02-01
Page
Seite 183 (sequence 15)
Language
German
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Vor der weiteren Behandlung der Tagesordnung gedenkt der Vorsitzende in herzlichen Worten der Verdienste, die - sich Herr Michael Moses Mainz s. A. nm die Gemeinde erworben hat. Der Verstorbene habe viele Jahrzehnte lang segensreich und vorbildlich aus dem Gebiet des Wohlsahrtswesens gewirkt. Schon sein Name sei ein Programm für die Ausübung jüdischer Wohltätigkeit gewesen, und er habe dabei die besten Traditionen fortgesetzt, die ihn, von der seit altersher in Frankfurt verwurzelten Familie überkommen seien. Mit seltenem Verständnis, mit umfassender Liebe und mit einem offenen Herzen habe er sich Zeit seines Lebens der Wohltätigkeit gewidmet wie kaum ein zweiter. Er habe für Kranke und Sieche, für Kinder und Erholungsbedürftige, für Witwen und Waisen gesorgt, wo immer zu sorgen war, und deshalb habe sein L.od in unserer Gemeinde die große Trauer hervorgerufen. Das Andenken des Verstorbenen werde in den Annalen der Frankfurter Gemeinde unvergessen sein. Die Versammlung hat die Rede des Vorsitzenden stehend angehört. Es folgt die Wahl der Kommissionen gemäß dem von Dr. Geiger namens sämtlicher Fraktionen gestellten Antrag. Ein Antrag des Herrn Rechtsanwalts Simon, wegen der veränderten Fraktionsverhältnisse unter Abänderung des tz 39 der Gemeindeversassung zu beschließen, die Zahl der Delegierten der Gemeindevertretung in die Ritualkommission von 1 auf 2 zu erhöhen, kann, da er nicht auf der Tagesordnung steht, nicht behandelt werden. Der Einspruch des Rechtsanwalts Jonas vom 12. Dezember v- I. gegen die Wahl des Herrn Herbert Frohmann zum Ersatzmitglied der Gemeindevertretung wird als unbegründet verworfen. Der auf Antrag der Kommission für soziale Fürsorge ergangene Beschluß des Vorstandes, die für das Rechnungsjahr Z927 vorgesehenen Ausgaben für Wohlfahrtspflege nachträglich um 30 00» RM. zu erhöhen und diesen Betrag je zur Hälfte mit der Maßgabe für die geschlossene und für die offene Wohlfahrtspflege zu verwenden, daß mit dieser Bewilligung eine Festlegung für das kommende Etatsjahr in keiner Weise verbunden ist, wird gutgeheißen, und weiterhin ohne Festlegung für später in diesem Jahre.für die Zweck' der Sammelvormundschaft der zuletzt bewilligte Jahresbetrag der Zentrale für jüdische Wohlfahrtspflege, außerdem für das lausende Rechnungsjahr dem Almosenkasten, der Zentrale für jüdische Wohlfahrtspflege und dem Israelitischen Hilssverein gemäß dem Kommissionsvorschlag insgesamt 5000 Mark bewilligt. Zur Beratung gelangt sodann die Vorlage des Borstands betr. die Verpachtung des Anzeigenteils des Gemeindeb l a l l s. Herr Stiesel ist für Ablehnung der Vorlage, da das grundlegende Angebot der Firma Jsaac & Co. nicht günstig genug sei, um einen produktiven Betrieb aus der Hand der Gemeindeverwaltung herauszugeben, zumal ein wesentlich günstigeres Angebo: der "Firma Masse bereits abgelehnt sei. Der vom Vorstand als Begründung der Abgabe der Anzeigenverwaltung herangezogene Umstand der Belastung des Gemeindebüros sei nicht ausschlaggebend. Syndikus Dr. Mayer weist darauf hin, daß das Angebot Mosse nicht vom Borstand, sondern von der Gemeindevertretung abgelehnt worden fei. Was die Verpachtung selbst betreffe, so erhoffe sich der Vorstand eine wesentliche Umsatzsteigerung, wozu das Büro bei seinen beschränkten technischen Mitteln und bei seiner gegenwärtigen Organisation nicht in der Lage sei. Außerdem müsse man bei der Rentabilitätsberechnung das Ausscheiden von Hilfskräften berücksichtigen. Ueberoies sei die Gemeinde gegen Fehlschlag bei der Verpachtung durch kurzfristige Kündigung des Abkommens gesichert, bei dem es sich überhaupt nur um einen Versuch handle. Es sprechen weiter für Ablehnung Sie Herren Rechtsanwalt Simon, Fromm und Werner. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß in dem Entwurf des Abkommens mit der betreffenden Firma Bestimmungen für dte Uebergangszeit und hinsichtlich der Rückgabe der Karteien und -der Druckvorschriften an die Gemeinde fehlen. Auf Antrag des Herrn Dr. Spier, der hinsichtlich der finanziellen Auswirkung des evtl. Ausscherdens der bis jetz^ beschäftigten Hilfskräfte noch genaue Auskunst wünscht, wird beschlossen, die Weiterberatung der Angelegenheit zu vertagen und die Vorlage an die Finanzkommission zu verweisen. — Der vom Vorstand vorgelegte Entwurf einer Krankenhausord- 183 uung wird der Rechtskommission zur Vorberalung überwiesen. — Von der Ucbertragung der Leitung der Hydrotherapeutischen Abteilung des Krankenhauses an Herrn Prof. Jfaac wird Kenntnis genommen und der erforderliche Kredit für die Neueinrichtung dieser Abteilung und die Verlegung des Krankenhausbüros genehmigt. — Der Vorstand hat beschlossen, für Ende Februar die Abhaltung einer Gemeindeversammlung in der Aula des Philanthropins in Aussicht zu nehmen, in der über die neue F r i e d h o f s a n l a g e von Herrn Negierungsbaumeister Nathan und über das Wohlsahrtswesen von einem noch zu bestimmenden Neseremen berichtet werden soll. In der Diskussion hierüber wünscht Herr Herzberg in solchen Versammlungen auch die Behandlung allgemein interessierender Themen, während Herr Dr. Strauß der Ansicht ist, daß man die Versammlung nicht mit dem Vortrag des Herrn Negierungsbaumeisters Nathan belasten solle, Zumal ein solcher über das gleiche Thema bereits von der Gesellschaft für jüdische Volksbildung geplant sei. Dem widerspricht Herr Dr. Baerwald, welcher der Ansicht ist, daß es sich bei d^m Friedhof um eine alle Gemeindemitglieder in gleicher Weise angchlnde wichtige Angelegenheit handle, die in einer Gemeindeversammlung behandelt werden müsse, ohne Rücksicht darauf, oh eine andere Bereinigung über den gleichen Gegenstand sprechen lassen will. Herr I u st i z r a t Blau erklärt die Ansicht des Vorstandes dahin, daß man in einer e.twa vier Siunden dauernden Gemeuideversammlung beide Themen erörtern könne, zumal der Vortrag des Herrn Nathan voraussichtlich nicht länger als eine stunde dauern werde. Herr Goitein wünscht die Abhaltung von mindestens oier Versammlungen. Es wird dem Vorstand anheimgegeben, zweckmäßigcrweise zwei Versammlungen abzuhalten, eine mit dem Thema Friedhof, die andere mit dem Thema Wohlfahrtswesen. — Von den Zuwendungen der Herren Prof. David (wisscnschastl. Veröffentl.), Dr. Heinrich Simon (Thorasilber) nnd der Frankfurt-Loge (Festschrift anl. des Mähr. Jubiläums) wird Kenntnis genommen. Die Gemeindevertretung schließt sich dem Dank des Vorstandes an die einzelnen Spender an und nimmt ferner Kenntnis von dem Erscheinen des zweiten Bandes des Kraeauerschen Werkes, Geschichte der Juden in Frankfurt a. M. Eine längere Diskussion erforderte die Antwort des Vorstandes cm: die Interpellation des Herrn Dr. Mainzer betr. die Ablehnung der Beerdigung des aus einer Mischehe stammenden Sohnes eines Gemeindemitgliedes. Der Borstand teilt mit, daß der fragliche Vorfall nicht etwa vor 155 Jahren, sondern bereits am 4. Mai 1924 sich zugetragen hat, daß er im Zeitpunkt seiner Erledigung weder dem Vorsitzenden des Vorstandes, noch dem Dezernenten sür das Bestaltungswesen, noch dem Syndikus bekannt gewesen ist, die vielmehr erst im Herbst 1927 davon Kenntnis erhielten, daß sie erstlich durch den Bericht des Beerdigungskommissars, der daraufhin zur Aeußerung aufgefordert worden ist, von der ganzen Angelegenheit dienstlich Kenntnis erhielten. Der Bericht liegt der Antwort des Vorstandes bei. Der Vorstand hat festgestellt, daß er seinerzeit eine Entscheidung nicht getroffen hat, daß vielmehr die Augelegenheit innerhalb des Friedhofsamtes erledigt wurde, und daß dieses sich im Nahmen der bisherigen Praxis hierzu und zu der Art der Erledigung für befugt halten konnte. Ter Borstaud hat weiterhin Maßnahmen getroffen, daß in Zukunft in allen Fällen, in denen Zweifel über die Vornahme einer Beisetzung auf dem Gemeindefriedhof entstehen können, der Borsitzende des Gemeindevorstandes, der Dezernent sür das Bestattungswefen und der Syndikus in Kenntnis gesetzt werden und hat angeordnet, daß das Friedhofsamt von sich aus eine Entscheidung nicht zu treffen hat. Eine Wiedergutmachung hält der Vorstand nicht sür möglich. Hierzu erklärt Herr Dr. Matnzer, daß, was ihn veranlaßt, vor der Öffentlichkeit über die Angelegenheit zu sprechen, lediglich das Gemeindeinteresse sei. Man würde eine moralische Pflicht versäumen, wenn man den Vorgang nicht besprechen würde. Er glaubt, daß letzten Endes die innere Erregung, dre ihn erfaßte, als er von dem Vorgang Kenntnis erhielt, bei allen Anwesenden vorherrsche. Da die Antwort des Vorstandes nur teilweise befriedige, so fei Herr Dr. Mainzer beauftragt, die Angelegenheit nochmals zu besprechen. Es sei richtig, daß der betref- ^^s^^^ 6"ss,fs dsvol^ V. «vliksusen 25 pkg. ^ms milcis, sngsnslims Zancjklstt-^igsi'i's mit fsinsf^ t-lavskia-^inlags cisus Ztsldurg 3V pkg. Sumat»-Ä-8sncjd!stt, sstirfsin uncj wU^ig MI.«««»k«M?MII.I>I. gSgsnüvsr 6vr NsrktksIIs «sssngsss« S 5SI-NSPI'. l-Iansa 4478 ssit 1370 (Stammfii'ma gsgf. 1777)

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