Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 5 (1926-1927)
- Issue
- 8 (4.1927)
- Date
- 1927-04-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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meind^vorstand gegen die Anerkennung der Israelitischen Neligionsgesellschaft' als Körperschaft des öffentlichen Rechts keinerlei Bedenken erhoben und sich im wesentlichen darauf beschränkt hat, gegen eine Satzungsbestimmung Einspruch zu erheben, wonach die Religionsgesellschaft sich als die alte jüdische Frankfurter Keyilla 'und die Erbin ihrer religiösen Rechte bezeichnet. Nach kurzer Erörterung wird einstimmig beschlossen, von der Stellungnahme des Vorstandes zustimmend Kenntnis zu nehmen. Die Gemeindevertretung übermittelt Herrn siegln und' Herz -anläßlich des seltenen Festes seiner vierzigjäkMaM Tätigkeit im Gemeindedienst unter Anerkennung seines vorbildlichen Pflichteifers ihre Glückwünsche. Es wird zur Kenntnis aebracht, das? aus Anlaß des bevorstehenden 25jährigen Dienstjubiläums des Herru Rabbiners Dr. Selig mann die Vorstände der beiden liberalen Synagogen eine gemeinschaftliche gottesdienstliche Feier am Freitag, den 1. April d. I., abends 6^ Uhr in der Synagoge Königsteinerstraße veranstalten werden. Die Gemeindevertretung beauftragt ihren Vorsitzenden, Herrn Rabbiner Dr. Seligmann ihre Glückwünsche persönlich auszusprechen. Ter Vorstand teilt mit, daß Herr und Frau Direktor Glauberg der Syuagoge am Börneplatz einen wertvollen T h o r a v o r h a n g , sowie sämtliche dazu gehörigen Decken und Herr Bouwit für die Friedhofshalle eine Alab a st e r a m P e l mit sch.oarzcr Tüllgarnitur gestiftet haben. Beiden Spendern spricht Äie Gemeindevertretung ihren Dank aus. Voll deu Aus - t r i t t s e r k l ä r u n g e n Josef Strauß, Kaufmann Louis Strauß, Jeyk Zehmann, Hermann Kulp ans der Gemeinde, Dr. med. Georg Berg, Hanna Hellmann) Joses Goldenberg aus dem Judentum 'wird Kenntnis genommen. Das Manuskript des neu bearbeiteten Teils 1 des Dr. Weligmannschen Gebetbuchs, welches nimmehr gleichfalls fertiggestellt ist, soll der liberalen Kultuskommission znr Aeußerung vorgelegt und «der Druck dieses Teils soll zu deu gleichen Bedingungen wie für den Band II der Firma M. Lehrberger Co. übertragen werden. Hinsichtlich des Inhalts des Manuskripts behält sich die Gemeindevertretung ihre Stellungnahme bis zum Vorliegen des Berichts der Kommission vor. Für im Rahmen der A u s st ellung „M usik im Leben der Völker" in Aussicht .genommene jüdisch-musikalische Veranstaltungen wird eine Garantie bis znr Höhe von 1500 Mark übernommen. Entsprechend den Wahlvorschlägen werden in den Vorstand der Synagoge am Börneplatz an Stelle der turnusmäßig ausscheidenden Herren Ludwig Grünebaunl und Erich Mokrauer die Herren Leo Goldschmidt und Jacob R o t h s ch i l d; in der Synagoge an der Königst e i n e r st r a ß e all Stelle der turnusmäßig ausscheidenden Herren Emil Marx und Moritz Strauß die Herren Dr. Alfred Strauß und Dr. Paul Hahn gewählt. Der Tanschver - trag über das Friedhofsgelände hat nunmehr die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung gefunden. Der Vorstand hat beschlossen, die Friedhofsbaukommission zu ersuchen, mit tunlichster Beschleunigung ihre Vorschläge über den Beginn der Bauarbeiten und das endgültige Vauprogramm zn machen, sowie die Pachtverträge mit den von der Gemeinde zu übernehmenden Kleingärtnern alsbald abzuschließen, sowie ferner die von der Gemeinde übernommenen Verpflichtungen nach Maßgabe der vertraglichen Abmachungen zur Ausführung zu bringen, womit sich die Gemeindevertretung einverstanden erklärt. Bei der Beratung einer Vorlage des Vorstands wegen Bewilligung eines Budgetzwölftel's beantragt RA. Julius Simon Zustimmung mit der Maßgabe, daß in Zukunft der Haushaltsplan der Gemeinde so rechtzeitig vorgelegt werden solle, daß er bei Beginn des neuen Rechnungsjahres verabschiedet sein könne. Herr Sondh e i in e r erkennt die Berechtigung dieser Forderung an und stellt für die Zukunft rechtzeitige Vorlage des Etats in'Aussicht. Die Etatberatungen des Vorstandes kämen voraussichtlich in der nächsten Woche zum Abschluß, und es sei daher nicht anzunehmen, daß die Bewilligung eines weiteren Budgetzwölftels erforderlich sein werde. Im Anschluß hieran fragt Herr Jakob Wolff an, bis zu welchem Zeitpunkt der neue Umlagebeschluß den Finanzämtern mitgeteilt sein müsse und protestiert gegen die Meldung einer hiesigen jüdischen Zeitschrift, wonach die konservative Fraktion die Senkung des Steuersatzes auf 12 Prozent durchgesetzt habe. Die uach rein sachlichen Gesichtspunkten zu behandelnde Frage des Steuersatzes dürfe nicht zum Spielball von Parteiintevessen gemacht werden. Nachdem Herr Sondheim er mitgeteilt hatte, daß eine Benachrichtigung der Finanzämter noch nicht erfolgt sei und der Steuerbeschluß erst ergehen könne, wenn über die erheblich gesteigerten Anforderungen des Landesverbands eine Entscheidung getroffen sei, wendet sich Herr Fromm gegen die Ausführungen des Herru Wolfs und erklärt^ daß er als Redner der fraglichen Versammlung die von Herrn Wolff angeführte Behauptung nicht aufgestellt habe, es sei lediglich von einem früheren Antrag seiner Fraktion auf Senkung der Kultussteuer die Rede gewesen. Herr Felix M eher unterstützt die Darstellung des Herrn Fromm. Nachdem diese Kontroverse noch von verschiedenen Rednern behandelt worden war, stellt Dr. Mainzer den Antrag: 1. den gemischten Steuerausschuß mit Prüfung der Frage zu beauftrageil, ob nicht durch Erschließung anderer S t e n e r q n e l l e n (z. B. Zuschlag zur Reichsvermögenssteuer, Erfassung der Körperschaften, Erwerbsgesellschaften usw.) eine weitere Senkung der jetzigen, nur auf Zuschlägen zur Reichseinkommenstener der physischen Personen beruhenden Kultussteuer erzielt lind damit eine sozial gerechtere Verteilung der Steuerlasten erreicht werden kann; 2. dem gemischten Steuerausschuß für diese seine Beratungen das erforderliche, insbesondere statistische, Material durch das Gemeindebüro zu beschaffen. In der Erörterung diefes Antrags weist Syndikus Dr. Maye r darauf hin, daß eine solche Regelung, die außerdem auch die Frage der Doppelbesteuerung umfassen müsse, zweckmäßig nur für sämtliche preußischen Gemeinden durch ein rcligionsgesellschaftliches Steuergesetz, ähnlich wie in Bayern und Sachsen, getroffen werden könne. Der Antragsteller ist demgegenüber der Ansicht, daß bei einer Verständigung mit den hiesigen Kirchengemeinden ich auswärts esse, gehe ich in's . . . 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