Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 5 (1926-1927)
- Issue
- 7 (3.1927)
- Date
- 1927-03-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden. Kredite für Wohlfahrtsanstalten. Die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden macht honte nochmals darauf aufmerksam, duß die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte ihr bedeutende Mittel zur Verfügung gestellt hat, die in Darlchensform den ihr angeschlossenen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge für Erwachsene und Jugendliche, sowie Lehrlingshennen und Altersheimen zugute kommen sollen. Die Zentralwohlfahrtsstelle ist daher in der Lage, diesen Heimen hypothekarische Kredite zu nachstehenden Bedingungen zu verschaffen: Die Kredite sind mit 6 Prozent bei netto 98prozentiger Auszahlung verzinslich. Die Darlehen werden für unbestimmte Zeit gegeben und können jederzeit von beiden Seiten mit neunmonatlicher Frist gekündigt werden, jedoch frühestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Beleihungsgrenze beträgt etwa 20 Prozent des Friedenswertes von Grnnd und Boden nebst der aufstehenden Gebäude der Pfandgrundstücke. Unberücksichtigt bei der Einschätzung bleibt der Wert der inneren Einrichtung. Die Reichsversicherungsanftalt kann unter Umständen unter Beibringung der selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Synagogengemeinde oder dergl. eine höhere Beleihung (bis zu etwa 30—35 Prozent) gewähren. Die Zentralwohlfahrtsstelle rät dringend, diese Kreditmöglichkeit auszunutzen und sich mit ihrem Büro, Oranienburgerstr. 13/11. wegen einer Kreditaufnahme in Verbindung zu setzen. Die soziale Wohlfahrtsrente. Die Verordnung über die soziale WoWahrtsrenie ist am 4. 12. 1926 (Reichsgesetzblatt I, S. 494) erschienen. Nach I27 des Anleiheablösungsgesetzes vom 16.Juli 192S erhalten inländische Anstalten und Einrichtungen der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege, sofern ihnen Auslosungsrechte zustehen, die sie als Anleihealtbesitzer erlangt haben, auf Antrag 15 Jahre hindurch (bis 31. 3. 1941) eine Wohlfahrtsrente. Aufgewertet werden folgende Vermögenswerte: Kriegsanleihen, andere deutsche Neichsanleihen und die meisten Staats- (Länder-) anleihen, jedoch nur, soweit sie sich gegenwärtig noch im Besitz der Einrichtungen befinden, also nicht verkauft worden sind. Die Verordnung definiert genau,was unter Wohlfahrtspflege unterEinrichtungen der freien und kirchlichenWohlfahrtspflege sowie deren Aufgabenkreis zu verstehen ist, und erkennt als Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege von vornherein solche an, die einem der 7 Spitzenverbände, bei uns also der Zentraliwohlfahrtsstelle der deutschen Juden, die in: Gesetz namentlich aufgeführt wird, angeschlossen sind. Der § 8 der Verordnung über die soziale Wohlfahrtsrente läutet wörtlich: „Bon Einrichtungen, deren Träger einem Reichsspitzenverbande der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind, wird vermutet, daß sie Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege sind. Reichsspitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Sinne dieser Verordnung sind: 1. der ZentralMlsschuß für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche, 2. der deutsche Caritasverband, 3. das deutsche Rote Kreuz, 4. die Z e n t r a lw o h l fa h r t s st e l le der deutschen Juden usw. Die Wohlfahrtseinrichtungen, die der Zentralwohlfahrtsstelle als Mitglied angehören, werden demnach bei der Gewährung der Wohlfahrtsrente bedeutende Erleichterungen haben. Die Zentrailiwohlsahrtsstelle hat für alle jüdischen Anstalten, Einrichtungen und Stiftungen die Bearbeitung übernommen und es liegt im eigenen Interesse jeder Einrichtung, sich dieser Vermittlung zu bedienen. Die Antragsformulare nebst Anleitung gehen allen Einrichtungen, die ihren Altbesitz bei der Zentralwohlfahrtsstelle bereits vorangemeldet haben, zu mit der Aufforderung um genaueste Ausfüllung und schnellste Rücksendung. Für rechtzeitige und ordnungsgemäße Weiterleitnng der Anträge an den zuständigen Ausschuß wird die Zentralwohlfahrtsstelle sorgen. Damit die beschleunigte einheitliche Auszahlung der Gelder erfolgen kann, hat die Zentralwohlfahrtsstelle auf dem Antragsformular (Frage 13) ihre Bank als Einzahlungsstelle angegeben. Die Weiterleitung der Gelder an die Antragsteller wird dann selbstverständlich sofort erfolgen. Der Sitz der Ausschüsse für die soziale Wohlfahrtsrente ist in den einzelnen Bezirken bereits bestimmt und die von den Landes- und Provinzialverbänden für jüdische Wohlfahrtspflege benannten Vertreter als Bevollmächtigte der Zentralwohlfahrtsstelle den Ausschüssen benannt worden, Anstalten, Bereine, Stiftungen usw., die Ansprüche auf die soziale Wohlfahrtsrente gettend machen können, jedoch bei der Zentralwohlfahrtsstelle noch nicht angemeldet worden sind, werden gebeten, schnellstens die Anmeldungen nachzuholen und die Antragsformulare anzufordern. GeschästSleitung. Der neugewählte Geschäftsführer der Zentralwohlfahrtsstelle, Herr Dr. Friedrich Ollendorff, bisher Obermagistratsrat in Berlin, hat am 15. Februar sein Amt angetreten. Weibliche Fürsorge, Löngestraße 30 1. Arbeitsnachweis, Sprechzeit tägl. 10—12 und 3—41/2 Uhr, Sonntag 9^—11 Uhr. Gesuchte Stellen g) für Kontoristinnen, Stenotypistinnen, Verkäuferinnen, Lageristinnen und Lagerarbeiterinnen; b) für Lehrmädchen mit Volks-, Mittel- und höherer Schulbildung per sofort und zu Ostern; c) für Kochaushilfen, Näherinnen, Hausdamen und Haushälterinnen in frauenlosen Haushaltungen, Haustöchter und Stützen mit Familienanschluß. lON^NNW N0!^ H KONI^N KOKS Mlkt^73 N0l^ f^NKk^UK^ Vüro: kstksrinenpforte 6 / l^elekon I^sm^su 7480/85 Vertreter: 3. I^srxsokn-ttclnsuer (Zervinussli-ssse t6,ll. / l'el. t-jgnss 2290 Israelitische Kultusgegenstande passende Geschenk-Artikel offeriert preiswert Louis Bodeyheimer Klostergasse 34/36 / Telefon Hansa 7837 T8CtWNtt1CIIV5M'r0k14 Heinrich Schmitt Cigarren / Cigaretten m t 1^Lk?0N li^N5^ 4240