Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 5 (1926-1927)
- Issue
- 3 (10.1926)
- Date
- 1926-10-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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gesetzt, daß die Schülerinnen ohne weitere Versäumnis Kochunterricht in der Jüdischen Haushaltüngsschnle erhalten können nnd am Samstag jeder Unterricht in technischen Fächern unterbleibt. Die jüdischen Seminaristinnen werden in einem gesonderten Kochkursus der Jüdischen Haushaltungsschule vereinigt und ihnen von den Lehrkräften der Jüdischen Haushaltungsschule die gleichen praktischen Kenntnisse, die für die staatliche Prüfung erforderlich sind, gelehrt unter strenger Betonung der rituellen Speisegesetze. Zugleich erhalten die jüdischen Seminaristinnen theoretischen Unterricht in allen auf 'die Haushaltung bezüglichen religiösen Vorschriften, unter Begründung der Gebote. Die Prüfung der jüdischen Seminaristinnen im Kochen 'wird in der Jüdischen Haushaltungsschule von der staatlichen Prüfungskommission abgenommen. Durch diese Teilung erwachsen den jüdischen Seminaristinnen keine erheblichen Mehrkosten. Dank dieses Entgegenkommens seitens der städtis-^en Behörden hofft die jüdische Haushaltungsschule vielen streng religiösen Mädchen einen Beruf zu erschließen, der sichere Gewähr auf Anstellung in gut bezahlten Stellungen, möglicherweise auch in nichtjüdischen Schulen und Anstalten bietet. Die Ausbildung zur „Technischen Lehrerin" und zur „Gewerbelehrerin" setzt eine abgeschlossene Lyzeumsbildung und einjährigen Besuch einer staatlich anerkannten Haushaltungs- oder Frauenschule voraus. In Ausnahmefällen kann nach vorhergegangener Prüfung auch Mittelschulbildung genügen, jedoch ist dann ein zweijähriger Vorkursus Bedingung. Zur „Technischen Lehrerin" sind zwei Jahre Ausbildungszeit nötig. Die jungen Mädchen erhalten dann nach einer Prüfung in Hauswirtschaft und Handarbeit die Lehrbefähigung als „Technische Lehrerin". Diese Ausbildung kann mit dem 19. Lebensjahr vollendet sein. Die Nachfrage nach diesen Lehrkräften ist sowohl in jüdischen, wie auch in nichtjüdischen Schulen sehr groß; die Bezahlung erfolgt, wenigstens in Frankfurt, nach Gehaltsklasse VII der städtischen Beamten. Die weitere Ausbildung als Gewerbelehrer«! baut sich auf der Basis der „Technischen Lehrerin" auf und erfordert noch Seminarjahre, ferner 1>i> Jahre Praktische und Probetätigkeit. Während des Praktischen Jahres ist mindestens auf freie Station zu rechnen. Die ausgebildete Gewerbelehrerin steht in bezug auf Gehalt den akademisch gebildeten Oberlehrern fast gleich. ('Anfangsgehalt in Frankfurt Kl. IX der städt. Beamreu.) Auch hier steht einem sehr geringen Angebot an Lehrkräften regste Nachfrage gegenüber. Ein weiteres Examen in Turnen, evtl, auch Zeichnen ergibt natürlich noch bessere Anstellungsmöglichkeiten. Bedenkt man, daß in den meisten jüdischen Schulen der Unterricht in Nüdelarbeit, Zeichnen, Turnen usw. in nichtjüdischen Händen liegt, so wird man verstehen, daß dieser Beruf gerade für Jüdinnen sehr gute Aussichten bietet. Auswärtige Seminaristinnen finden in dem streng rituellen und gut geführten Heim der Jüdischen Haushaltungsschule vollständige Pension. Allerdings kann ein derartiger Seminarknrs für jüdische Mädchen nur dann begonnen werden, wenn sich mindestens 8—10 Schülerinnen dazu melden. Wir empfehlen deshalb Eltern und Töchtern, die für diesen Beruf Interesse haben, sich möglichst bald an den Verwaltungsrat der Jüdischen Haushalt u n gs - s ch u l e, Fr a n k f u r t a. M., Königswarterstraße 20, zu wenden. Letztes Schulzeugnis und Lebenslauf der betreffenden Schülerin sind dem Aufnahmegesuch beizufügen. Von behördlicher Seite wird darauf aufmerksam gemacht, daß sowohl die Ausbildungswie Prüfungsordnung in kurzer Zeit bedeutend erschwerende Veränderungen erhalten wird. Eine Klasse, die zu Ostern 1927 ihre Ausbildung beginnt, kann Dieselbe noch unter den alten Bedingungen vollenden. Es wäre daher sehr wünschenswert, wenn sich zu Osteru nächsten Jahres eine grössere Anzahl von Schülerinnen melden würde. Von der kommenden Reichsorganisation der Deutschen Juden. Der in der Münchener Vertreterversammlung vom 18. Juli dieses Jahres eingesetzte Unterausschuß zur Durchberatung des Verfassungsentwurfs für den jüdischen Reichsverband trat am 10. Oktober dieses Jahres zu einer Beratung in Berlin zusammen. Die außerpreußischen Landesverbände waren vertreten durch Herrn Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer-München (Bayerns Herrn Regierungsrat Dr. Nördlinger-Stuttgart (Württemberg), Herrn Rechtsanwalt Dr. Pfälzer-Weinheim (Baden), Herrn Landgerichtsrat Alterthum-Dessau (Anhalt), Herrn Rechtsanwalt Dr. Salinger-Dresden (Sachsen). Der preußische Landesverband war durch die Herren Justizrat Lilieuthal, Herrn Galewski, Herrn Rabbiner Dr. Baeck vertreten, außerdem nahmen mit beratender Stimme die Herren Kammergerichtsrat Wolff, Justizrat Sonnenfeld, Justizrat Makower und Mittelschullehrer Stern an den Verhandlungen teil. Ter Beratung zugrunde gelegt wurde ein abgeänderter Entwurf des Berichterstatters O. L- G. R. Dr. Neumeher-München Väschen/ „^Mona" Legs. 1SS0 Qutlsutstk-SSSS 13 (am Seliauspislliaus). Intiabsf: s. Settöbl^I-IHl.. Isl. l-iansa 2002. Spe-islitst: XKKQ^W, N^KKei>INI5»V»v^!>I bei garantiert tsciellosem Sit-. LiUZgsts preise! pünktliche Hbkolung! Kürzeste I.iefer?eit! Oekler's klbliotkek fi-ankfurt a. Main lel. Nansa 9365 Ueder 100.000 Lsncle Zeut8l-1>, frsn?., enZIi8cn Eintritt täAlicn! 8k?atnenaupiat28 l'neaterplat? ^lle bleuerscneinunAen Wacktraxs-Katal. 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