Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 5 (1926-1927)
- Issue
- 1-2 (9.1926)
- Date
- 1926-09-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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12 Vorstand imch Kenntnisnahme zurückverwiesen. Der Vorstand hat über eine Grabmalordnung als Ergänzung zur Friedhofsov.immg beraten und den Entwurf von Richtlinien zunächst für den erweiterten Teil des Friedhofs an der Rat-Beil-Straße vorgelegt. Es handelt sich laut Mitteilung des Herrn Dr. Baerwald um eine Maßnahme, welche im Anschluß au die neu herausgekommene städtische Grabmalordnung getroffen werden mußte, um endlich eininal eine' einheitliche Ordnung in beAU-g auf das Stellen der Grabsteine einzuführen. Insbesondere sei es ausgeschlossen, auf dem neuen Fried-Hof in der bisherigen Weise, wo jedem Einzelnen die Auswahl und die Stellung des Grabsteins überlassen war, zu verfahren, und es müsse deshalb versucht werden, schon jetzt erzieherisch in dieser Hinsicht zu wirken. Frau Gut berichtet kurz über die Beratung der Friedhofskommission' in dieser Angelegenheit und befürwortet Annahme des Entwurfs. Es entspinnt sich eine längere Debatte, an der sich in der Hauptsache außer dem Vorsitzenden die Herren Dr. Geiger, E. C. Oppenheimer, Goitein, Simon, Wolfs und der Syndikus beteiligen und in der im wesentlichen die grundsätzliche Zustimmung der Gemeindevertretung zu dem Entwurf festgestellt, aber auch zum Ausdruck gebracht wurde, daß mun keinerlei Zwang ausüben solle, insbesondere nicht in bezug auf die Anbringung hebräischer Inschriften, vielmehr sei es Sache der Beratungsstelle, in geeigneter Weise die einzelnen Hinterbliebenen dahin zu beeinflussen, daß die zu wählenden Grabsteine geschmackvoll und der Würde des Ortes entsprechend seien. Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf der Grabmalordnung mit einigen Abänderungen Zu. In die Beratungsstelle werden' delegiert die Herren Dr. Galliner, Dr. Katzenstein und NA. Simon. Der Vorstand hat auf Antrag des Krankenhauspflegamts einen Betrag von 6482,36 Mark auf Etatstitel KrankenhauAzuschuß für 1925 nachbewilligt. Die Gemeindevertretung stimmt zu. Dem Vorstandsbeschluß betr. Annahme einer Freibettstiftung des Herrn Adolf Linick aus Chicago unter dem Namen- Adolf- und Auguste-Linick-Stiftung in Höhe von 5060 Mark wird Zugestimmt. Dem Dank an den Stifter und an Herrn Dr. Fromm schließt sich die Gemeindevertretung an. Dem Vorstandsbeschluß betr. Hypothekenangelegenheit Schnurgasse 44 wird zugestimmt. Von der Zuwendung der selbstverfaßten wissenschaftlichen' Abhandlung (Chaver Ir) durch Herrn Rabb. Dr. Horovitz für die Gemeindebibliothek wird mit Tank Kenntnis genommen. Kenntnis genommen wird ferner von dem Vorstandsbeischluß betr. Zuwendung von 2300 Mark durch die Regierungshauptkasse in Wiesbaden. Den Vorstandsbeschlüssen, betr. Refundierung des Sichel- Fonds, und betr. Umänderung der Telephonanlage des Krankenhauses, wird zugestimmt. Von dem Dankschreiben des Herrn Oberregierungsbaurat a. D. und Reichsbahnoberrat Julius Cohen für seine Wahl zum Mitglied des Synagogenvorstands in der Königsteincrstraße wird Kenntnis genommen. Auf Bericht der Religionsunterrichtskommission hat der Vorstand beschlossen, die Herausgabe des von Dr. Julius Höxter verfaßten Quellsnlesebuches in der von der Kommission vorgeschlagenen Form zu fördern. Er hat festgestellt, daß hiermit eine finanzielle Belastung der Gemeinde aller Voraussicht nach nicht verbunden sei. Er hat sich ferner damit einverstanden erklärt, daß ein oder Mei städtische Lehrkräfte, die Religionsunterricht erteilen, in die Religionsunterrichtskommission gewählt werden. Auf Antrag der Herren Dr. Merlbach >und Dr. Geiger wird beschlossen: 1. Die Gemeindevertretung ist mit der Unterstützung des Erscheinens des Hö'r.terschen Quellenlesebuches in der Weise einverstanden, daß sie zunächst nur bezüglich des ersten Bandes ein Risiko bis zu 500 Mark auf sich nimmt. 2. Für den Fall, daß die Gemeinde die Bücher bezieht und von sich aus an die Interessenten weitergibt, ist ein angemessener Verwaltungskostenzuschlag zu berechnen. 3. Es ist zwecks Ermittlung des Bedarfs an die in Frage kommenden Gemeinden und Interessentenkreise heranzugehen. — In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wird eine Reihe von Personalangelegenheiten im Sinne der dazu vorliegenden Vorstandsbeschlüsse behandelt und erledigt. Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Kultussteuer. Zur Ausklärung einer anscheinend bei einer Reihe von Gemeindemitgliedern bestehenden Unklarheit wird darauf hingewiesen, daß die Kultussteuer für 1926 auf der Einkommen st euer für 1925 beruht. Somit sind die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer für 1926, ebenso wie die spätere endgültige Veranlagung ohne Einfluß auf die Kultussteuer des laufenden Rechnungsjahres. Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen (z. B. Vermögens- oder Einkommensversall, schwere Krankheitsfälle) kann in Anwendung der geltenden Härtebestimmungen die für 1926 veranlagte Kultussteuer auf Antrag herabgesetzt werden; im übrigen muß es bei dem von den Finanzämtern auf Grund der Einkommensteuer für 1925 veranlagten Betrag der Kultussteuer für 1926 verbleiben. Mazzenbäckerei. Für unsere mit den modernsten Einrichtungen versehene Mazzenbäckerei wird zur bevorstehenden Backperiode ein tüchtiger, mit Verkaufsorganisation vertrauter Kaufmann als Pächter gesucht. Nähere Angaben während der Dienststunden im Gemeindehaus, Fahrgasse 146, Zimmer 37. Bewerbungen sind an den Vorstand der Israelitischen Gemeinde zu richten. Das Gebetbuch für die Synagoge Königsteinerstraße, bearbeitet von Rabbiner Dr. C. Seligmann, ist völlig vergriffen. Da der Gottesdienst der Synagoge eine gewisse Umgestaltung erfährt, wird es in veränderter Form herausgegeben. Der 2. Teil (Neujahrs- und Versöhnungstag) ist bereits fertiggestellt. Das gut gebundene Buch ist zum Preis von M. 5.— in der Synagoge Königsteinerstraße beim Synagogenwart Löllbach und Kastellan Bachmann, sowie im Gemeindehaus, Fahrgasse 146, beim Pförtner erhältlich. Die Abnehmer des 2. Teiles müssen sich verpflichten, auch den baldmöglichst herauskommenden 1. Teil, der ungefähr das gleiche kosten wird, zu erwerben. Platzkarten für die Feiertage. I. Synagoge an der Königsteinerstraße. Gegebenenfalls noch Znr Verfügung stehende Plätze sind am Vorabend des Neujahrsfestes (Mittwoch, den 8. September) und am Vorabend des Versöhnungstages (Freitag, den 17. September) bis eine halbe Stunde vor Beginn des Gottesdienstes beim Synagogenwart Herrn M. Löllbach, Königsteinerstraße 30, käuflich zu erwerben. II. Zweiggottesdienste. Noch verfügbare Karten werden im Gemeindehaus, Fahrgasse 146, Zimmer 37, werktäglich von 9—12 Uhr vormittags a'bge>geben. a) konservativer Ritus: Frankfurt-Loge; b) konservativer Ritus: Theobaldstraße 5; o) liberaler Ritus: Philanthropin. III. Schülerplätze. Schüler und Schülerinnen hiesiger Lehranstalten erhalten unter Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen Religionslehrers Schülerkarten für folgende Gottesdienste: g.) Synagoge an der Königsteinerstraße (liberal); d) Zweiggottesdienst, Dheobaldstraße 5 (konservativ). xau??naun5c» kuvlitmnMung??SNk?Urt S. DH. 8onille>'8t>-.19 liefert stets?u billigsten preisen: Ialk8im in^olle 1>v88vn lefillin Käopcnen IVIv8U808 ^sotisorlm 8afgvnv81 lomkippurkei^en Sokotai' 83mtUcne KultusgeZenstäncke iur 8v"2ZoZe unck klaus Z^nsgozenstielesesien. Meckerverkäuker erkalten noben kadstt. v I 15 «z Zr. 5 cy Kaiserst»-. 4 * 1326—1926 * »<ais6«-stk-. 4 />c>^^^.^^-/</?/5^7^ 7>//k/?Fa/'/ttltt/'6/2 elc. Hye/se-, /ta//tze-56^v/ce, «. alecons^ 6F5cMn/c>z/?7n<^ Keieke AuswskI — I>liecirige preise