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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1926-05-01 · 9 (5.1926) · page 1

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
4 (1925-1926)
Issue
9 (5.1926)
Date
1926-05-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
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WSMÄWKS!Ä(M devSsvaeliissssben ^smswve FranSSuri a.Maiu ^eis^^Ichr^M^^oldv? fSr die Rommer.^AuSellung durch ffahrgafie l4« Ämilichev Äluzeigev dev Gemeiudevevwaltuns 4. Wahrst .^raulfurt a. M.. Ma, l92«. Nr. 9 Sie pünktliche Zustellung des Gemeindeblattes kann nur dann sichergestellt werden, wenn alle Bezieher den rechtzeitigen Eingang der einzelnen Nummern fortlaufend überwachen. Vas Statt erscdelnt in der Regel in der ersten Woche jedes MnatS. Beschwerden find zunächst bei dem Briefträger oder bei dem zuständigen Postamt anzubringen, da die Zustellung vertraglich der psstverwaltuna übertragen ist. Aur wenn seitens der Post keine Abhilfe geschaffen wird, ist der Gemeindeverwaltung Mitteilung zu machen. R d^^^O^b Wenn wir am Wochenfeste in Dankbarkeit die Benins Bewußtsein heben und unseren AnteU an chr — bürde er uns auch schwerste Pflicht auf feierlich und mit Nachdruck bejahen^ dann sind es nicht bloß die einnis^von d^r^Eigenart und der Form Mischer Religiosisind. so stark und tief jedes einzelne Wort ist. ihres Wertes Bollendung liegt in der Form der Frömmigkeit, die sie in ihrer Gesamtheit und ihrem ganzen festige be- Zwiefach tut sich das kund. Das Erste, zugleich das Grundlegende und Stärkste ist.^daß jüdische Frömmigkeit Dormissetzung und Grundlegung de/Ganzen nennt, treten damit ist das Gesetz als Richtung der Frömmigkeit aufgestellt. Hier aber setzt der Widerspruch der Umwelt ein. gerade aus dem gesetzlichen Charakter des Judentums wird das ablehnende Url i! begründet, daß es eine überwun- Höheres abgelöst sei. Wie wird das begründet, was liegt dem Urteil hü^en und drüben zu Grunde? die Sünde eine gleichsam in Selbständigkeit wirkende! rettungslos oerfallen und ausgeliefert ist. Dann hätte es auch keinen Zweck, an ihn eine Forderung zu stellen, ihm ein Gebot zu geben, ihm Verbot zu setzen, er ist l ja doch unfähig und ohne Kraft, aus sich die Widerstände zu überwinden, die der Erfüllung des Gebotes sich! der?und der Entscheidung Wirksamkeit'zu geben.' Es : gibt dann nur ein Heil sür^ den Menschni. die Erlösung i und allein darin bestehen. sich nach der Erlösung zu! sehnen, sich auf sie zu oerlassen und sich ihr anheunzü- - richtung. ist nicht imstande, den Mensch aus der Klammer i der Sünde, aus der Haft seiner selbst zu lösen-, wähne der Mensch, sich mit d^es Gesetzes Hilfe zu Gott zu eraus^der Hast seiner Leidenschast und Tri?be^zu lösen. doch nie genügen könne. So sieht er sich denn ^rettungs- ^. 5 Gehorsam ge^en das Gebot Gottes Willen erfüllen zu wollen, sich nur auf die Erlösung stützen und auf sie bauen,- wer auf sie sich verläßt, der habe die U^id es gibt die andere^ Form der Religiosität, die Pflicht de? Lebensgestaltung stärker als das Schicksal- Möglichkeit zu. sich aus der Haft seiner Triebe zu' lösen. Darum, und das kommt am Wochenfest so stark zum Ausdruck, hat Gott dem Menschen das Gesetz gegeben. der Wegweiser auf den verschlungenen Pfaden, und der kälten Seme Fröw^migkeit besteht^ darin, daß er dem

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