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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1924-03-01 · 7 (3.1924) · page 1

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
2 (1923-1924)
Issue
7 (3.1924)
Date
1924-03-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
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SWS dSS SABSMMMS OZWSZNds FZMSsßMi sür die ^"'^^ .A'^ AmtliGev Slnzeigev der Gemeittdevevwaltuttg 2. Jahrg. Frankfurt o. M.. März «924. Mische Gesangnisseelsorge Zu dem Bereich der Aufgaben und Pflichten, die eine jüdische Gemeinde zu erfüllen hat. gehört nicht zuleht die religiöse und fokale Fürsorge sür die Misch?» Unternicht bekannt ist. Da ^dieses Blatt zum^ was in '^^ ^^. ^Aunächst^ein Worl^ über ^den^ Begriff . Seels o r g ^. etwas fremdartig; denn ^er^ Jude' weiß^oder^sühtt es,?um^ entsprossen^isn ^5^^^?^^ Seelsor^eine Mitglied in die Gesellschaft zurückkehren. Das kann die bedan es der positiven Mitarbeit des Seelsorgers: die Hemmungen beseitigt werden, die dem aus dem Gefängnis Entlassenen, entgegenstehen, wenn er ein neues Leben bedarf ict?nun^auf^ie religiöse und soziale Fürsorge für Zahl der jüdischen Gefangenen zu gering ist. um einen Gottesdienst steht in der Strasänst^ l Gottesdienstes steht die Predigt. Diese mug^>!eist und! Gemüt in gleicher Weise ansprechen: sie mus; vom ersten! bis zum letzten Wort düv Interesse der Gefangenen in! auf die Worte des Redners lauschen und wird die Disziplin gewahrt werden, wie es im Gefängnisse de-! foüders nötig ist. Die Predigt darf und soll gedanklich möglichst ^hoch sein.^ denn der jüdische Gefangene ist in Als weiteres Mitte! religiöser Belehrung ftehr den Gefangenen eine gute jüdische Bibliothek zur Ver- ' fügung. Die Bücher sind teils wissenschaftlichen Inhalts, teils ^belletristischer und erbaulicher Art. Sic werden von allgemeinen Bibliothek der Anstalt vorgezogen. Zur religiösen Fürsorge gehört auch die Beschaffung - von ritueller Kost, soweit sie im Gefängnis zulässig! ist. Die Kosten sür die Verpflegung in der Strafanstalt i am Pessachfeste. sowie am Rüsttag und Ausgang des Versöhnungsfestes trägt die Israelitische Gemeinde. Im Untersuchungsgefängnis ist rituelle Verpflegung zulässig-! sie wird jedem gewährt, der darauf reflektiert. Für Mittel lose^müssen^ die Mittel hierfür von privater Seite anjg?. Was die soziale Seite der Seelsorge betrifft, so beginnt die eigentliche sozial? Arbeit nach der Entlassung aus der Anstalt. Es gilt nun. dem der Freiheit und der Selbstbestimmung Wiedergegebenen. die Wege ins Leben zu ebnen. Es muß ihm oft Arbeit beschafft, oder, wenn es sich um Handwerker handelt. Werkzeug .<ur Verfügung gestellt werden. Der Seelsorger bemüht sich für besonders Vertrauenswürdige selber um Stellen.- manche sozial denkende Firma wagt es, solche Leute einzustellen und ihr Vertrauen ist noch in keinem Fall getäu'cht worden. Gewöhnlich aber setzt sich der Seelsorger mit den hier bestehenden Wohlfahrtsoereinen in Verbindung: mit dem jüdischen Arbeitsnachweis, der Beratungsstelle sür ostjüdische Flüchtlinge, dem Hilfsoerein und Almosen- Kasten. Für weibliche Gefangene, deren es aber nur

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