Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 2 (1923-1924)
- Issue
- 5 (1.1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Über Gemeindearbeit. i 'l^e ^ll» ' steh« ^. ist allgemein. Die^südischen Institutionen in allen Ländern haben einen parken Bedarf an Mitarbeitern. ^Eine^er Att lebenslänglichen Nietzb erhalten, der Betreffende ist, selbst wenn seine Gesundhctt und seine geistigen Fähigkeiten schon im Nachlassen sind. Es ist oft genug z^u beobachten, dag jed^r.^em sein Niicktntt bewähr?? K^raft unse?e/ oerehrten Herrn?k. N." weiter regieren lassen. Der Nrund weshalb in so wenigen Statuten die Beder Gemeindearbeit abschrecken. Es paßt ihnen z. B. nicht, Wld,^ als etwa mit der Arbeiten städtischen Behörden. Privatumemehmer getan hat? Ma^n braucht den söge- Sätzen, kann aber ruhig zugestehen, jn vielen sozicllenEinrichtungen heute so w^ ist und «nen so e^nes beschränkten Per^onenkreises/ Denn wer sich Z daß «in halbes Dutzend Personen überall die Führung hat. worunter ^chon wegen der Überlastung dieser Personen """Es mühte jeder an diesen Fragen Interessierte oer- ^chen.^jiingere Leute seiner Bekanntschaft ^fiir^ die hier in seinen Hungen ^Freunden^di/in der Arb^ei/für di? M- AmtlicheAnzeigen deSGemeindevorfiandS Aachruse aus Rabbiner Aobe!. Di? Brosch^ ist zum Preis von 50 Goldpsennig Kultossteuer. 1) Steutt für^das 4. Quartal. . E^nzahlunqsfrist für das 4. Quanal (Januar März l9!^4) der lt). Januar festgesetzt ist. Zu entrichten ist also ein Zehntausendftel^von der Hälfte der Reichs- Z. B.: Die Reichscinkommensteuer nach dem Steuerbescheid für!V22 beträgt M. l<X).0()0.— In diesem Fall sind also 5 lyoldmark für das 4. Quartal 2) Kultu^steuer der tMalts^und Lohnempfänger. 3) Bei allen Zuschriften, welche die Ku!tussteuer Neuwahl der Gemelndevertretuna. 1923 ^19'Abfall der Gemeindeversassung wi/ folgt aus'drei Jahre, die der ersten Gemeindevertretung auf vier Jahre.» Mzzosversorgllng. Um vielseitigen Bitten zu entsprechen, wird eine weitere