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Selbst-Emancipation · 1892-07-18 · Heft 14 (18.7.1892) · page 1

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Journal
Selbst-Emancipation
Volume
1892
Issue
Heft 14 (18.7.1892)
Date
1892-07-18
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Selbst- Emancijmlion. Abo»lner»ents-Vreise: (Zusendung inbegriffen.) Für Oesterreich-Ungarn ganzj. fl. 4 „ Deutschland „ Mk. 8 „ Rußland „ Rbl. 4 „ Amerika „ Doll. 2 „ die übrigen Länder „ Frcs. 10 Halb- und vierteljähriges Abonnement zu den entsprechenden Theilbcträgen. Das Abonnement kann mit jeder Nummer beginnen. Einzelne Exemplare (in der Expedition erhältlich): 18 kr. bpn ilq Iiülisch-Hi".' Herausgeber und Chefredacteur: Erscheint zu Anfang und Mitte eines jeden Man Nedaclion: Wien, II./3., Malzgasse 4. (Sprechstunde: Täglich von 1—2 Uhr Nachmittags.) Administration: Wien, XIX. Döbling, Hauptstraße 30. Erpedition: Wien, IX/,., Sobicskygasse 20. Unfrankirtc Briefe werden nicht angenommen und Aianuscripte nicht retournirt. Ur. 11 Wien. 18. Juli 1892. V. Jahrgang. Inhalt: Der Xantener Mordprocess. — Die hebräische Sprache. — Zur Lage in Böhmen ■ Men, Krakau, Berlin, London, London, Constantinopel Jerusalem. — Chronik. Belletristisches: Es werde Licht! — Eorrespondcnz der Rcdaction. — Inserate. , oiationaljudc. — Original-Correspondenzen Pensionen. — Miscelle». — Eingescndet. — GkkmmPgrnMn! Verbreitet die SM-EmMcipstion! Der Fantener Mordproeess. Der-jüdische: Schächter Buschhoff -ist freigesprochen worden. Es war nicht anders zu erwarten. Man niuss annehmen, dass in Deutschland auf die Geschwornenbank nur Männer berufen werden, welche an Vernunft und Rechtlichkeitsgefühl über dem, wie cs sich eben zeigte, leider sehr tiefen Durchschnittsniveau stehen, und solche konnten, ob sie nun den Juden freundliche oder unfreundliche Gesinnungen entgegenbringen, im vorliegenden Falle kein anderes als ein freisprcchendesVerdietabgeben.DerclftägigeProcesshatdie Unschuld des Angeklagten so deutlich vor aller Oeffentlichkeit erwiesen,"dass auch der Staatsanwalt den Geschworenen die Nichtschuldigsprechung empfahl. Freilich hatte er schon vor der Verhandlung den Zusammenhang gekannt, hatte schon bei Erhebung der Anklage gewusst, dass ein hässliches Gewebe von Aberglaube, Klatschlust und Verleumdung um den Beschuldigten gesponnen war; wenn er es nichtsdestoweniger zum Proeesse kommen liess, so that er es aus lobenswerten staatsmännischen Motiven, um vor aller Welt die Haltlosigkeit der Anschuldigung beweisen zu lassen. Die Vorgänge der Verhandlung sind aus den Tagesblättern zur Genüge bekannt; cs wäre nutzlos, sie hier nochmals zu erzählen. Jeder, der sie verfolgte, wird der „Neuen Freien Presse" zustimmen, wenn sie sagt: „Allerdings bot dieser Process mit seinen Zeugenaussagen ein . trauriges und beschämendes Beispiel, wie es mit dem Rechtssinnc, mit der Humanität, mit der Aufklärung in gewissen Kreisen des deutschen Volkes gegenwärtig bestellt ist". Diesem Ausspruch möchten-wir nur das entgegensetzen, dass wir nichts finden können, was den Worten „in gewissen Kreisen" und „gegenwärtig" auch nur einen Schimmer von Berechtigung ertheilcn würde. Diese Xantener Männlein und Weiblein, wie sie so mit einen gewissen Grusel selbsterftmdene oder eingebildete Geschichten über den „Juden" erzählen, mit dem sie sonst in gemächlicher deutscher Nachbarlichkeit leben, sind vielmehr ein Typus des deutschen Bürgertums, wie es war, wie es ist, und wie cs, so fürchten wir. auch sein wird. Es ist eine Selbsttäuschung, wenn man glaubt, dass diese Stimmungerst - neuerew-Datum^ -: dass^fie-wieder-aufgclebt sei. Nein, sic hat keinen Augenblick ausgehört. Der „deutsche Michel" ist eben der „deutsche Michel" geblieben, es hat für ihn gar keine „liberale Aera" gegeben. Einzelne mochten sich zu freieren Anschauungen erheben, eine große Menge mag ihnen, ohne sie recht zu verstehen, Gefolgschaft geleistet haben, die Masse blieb wie sie war, — gcmüthlich im Lieben und im Hassen. Die Xantener Mordgeschichte ist so eine Art deutscher Kleinstadtidylle. Doch, um die Deutschen nicht besonders auszuzeichnen — die Anderen trcffens auch, wenn auch etwas anders. In Frankreich schreibt der Judenhass Romane, in Ungarn wilde Pußteulieder, in Russland Dramen. Der Effect, ist derselbe. Unlängst haben wir den französisch-jüdischen Hauptmaun Mayer als einen Blutzeugen unseres Golusschicksales geführt; heute haben wir Gelegenheit noch einen sprechenderen Zeugen zu führen. Was ist Mayer gegen B uff ch h v ff? Ein Stümper im Märtyrertum. Gestorben-im Kampfe für die Ehre seines Volkes — ein Stich und das Mürtyrium war zu Ende. — Dagegen Buschhoff.' FührMhr dieser einfache Mann, dem arische „Ritterlichkeit' keine Waffe in die Hand drückt, um den ihm und seinen Stamme wiederfahreuen Schimpf zu rächen, hat von dem Elende Israels eine gehörige Menge gekostet. Ein Jahr lang von Nichtswürdigen gehetzt, von Narren gequält, Mörder gescholten werden — kann das sreisprechende Urtheil den Manu und seine Familie für dieses Unheil entschädigen? Und jetzt, wohin soll er sich wenden? Nach Xanten vielleicht, wo der Gerichtshof zum Lokalaugenschein unter Anwendung von Sicherheitsmaßregelu gehen muss, um den Angeklagten vor der Wuth des Volkes zu schützen? So muss er sich eine neue Heimat suchen? Wird er sie finden? Dass ist echt jüdisches Schicksal. Der Process B u s ch h o f f ist eine neue Mahnung an das jüdische Volk, dass es auf einem feuerspeienden Berge steht, dessen Gluthen lange nicht erloschen sind, noch erlöschen

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