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Jahresbericht · 1915-01-01 · 1914/15 (1915) · page 27

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Journal
Jahresbericht
Volume
1914/15 (1915)
Date
1915-01-01
Page
– (sequence 27)
Language
German
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— - 27 — 5) zum Studium an der landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und! der landwirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf-Bonn; 6) zum Besuch der akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin; 7) zur Zulassung zu der Prüfung als.Zeichenlehrer an höheren Schulen;. 8) zum Besuch der akademischen Hochschule für Musik in Berlin; 9) zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer an höheren Schulen; 10) zum Zivilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienst, bei den Provinzialbehörden (mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königlichen Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung; 11) zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär¬ oder Eisenbahnbetriebsingenieur; 12) zum Besuch der Königl. Gärtnerlehranstalt in Berlin-Dahlem; 13) zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeisterin der Armee; 14) zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine (erforderlich ist ausserdem Reifezeugnis einer Fachschule); 15) zur Marine-Ingenieurlaufbahn. III Das Abschlusszeugnis der Klasse I des Lyzeums berechtigt:- 1) zum bedingungslosen Eintritt in das Ober-Lyzeum (höheresLehrerinnenseminar) und die Frauen schule. 2) zur Zulassung zum mittleren Bibliotheksdienst (nach weiterem mindesten» einjährigen Besuch einer Frauenschule); 3) zum Besuch der Königl. Gärtnerlehranstalt in Berlin-Dahlem; 4) zum Besuch der Kgl. akademischen Hochschule für Musik in Charlottenburg;. 5) zur Zulassung zu den Prüfungen als Zeichenlehrerin, Turnlehrerin, Handarbeitslehrerin, Hauswirtschaftslehrerin, Gewerbeschullehrerin, Hortleiterin und Schulpflegerin. IV. Es ist durchaus wünschenswert, dass nur solche Schüler und Schülerinnen der Anstalt zugeführt werden, die den vollständigen Lehrgang der Schuledurchzumachen beabsichtigen. Zöglinge, die vorzeitig die Anstalt verlassen, sind i n den wichtigsten Fächern'weniger vorgebildet als Knaben oder Mädchen,, die eine Volksschule oder Mittelschule bis zur obersten Klasse besucht haben; denn sie treten mit einer nach ihren Bestandteilen unvollständigen, nach ihrer Tiefe ungenügenden und nach ihrer Brauchbarkeit unzweckmässigen Halbbildung ins Leben. V. Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer und Lehrerinnen der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von Seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Ordinarien die erforderlichen

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