Jahresbericht
- Journal
- Jahresbericht
- Volume
- 1914/15 (1915)
- Date
- 1915-01-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
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— 26 — Von den übrigen Stiftungen der Schule will die JosephRüttenseheStiftung der wissenschaftlichen oder pädagogischen Fortbildung der an der Schule tätigen Lehrkräfte dienen; die Zinsen der Stiftung sind in diesem Jahr zwei Lehrern und einer Lehrerin zuteil geworden. Die David und Emanuel Höchbergsche Stiftung zahlte das Schulgeld für 13 Zöglinge des Philanthropins; einige Freistellen gewährten ausserdem die Beer-Kannsche, Freiherr A. M. von Rothsehildsche, Ludwig Moses Schiff-Stiftung und die N. S. Schwab-Stiftung. Die Adolf Samuel Maas-Stiftung hat auch im Laufe dieses Jahres ihrem ursprünglichen Zweck, der Zahlung rückständigen Schulgelds, dienen können, ausserdem wurden aus ihren Mitteln die Anschaffungen für die neusprachliche Bibliothek der Anstalt vorgenommen; sie erhielt im Laufe des Jahres folgende Zuwendungen: Zur Erinnerung an den 13. September, den Todestagdes Stifters, je Mk. 50.— von den Herren Heinrich Maas und Stadtrat Julius Maas zu Berlin wie von Herrn Heinrich Lion, hier; ferner zur Erinnerungan den 16. Dezember von Herrn Heinrich Lion Mk. 25.—. Die Jacques Lauterbach-Stiftung bestritt für vier Schüler einen Teil der Kosten des Lebensunterhalts, aus den Zinsen der Mich. Jos. Speyer sehen Stiftung erhielten einige Zöglinge Schulbücher. Die Zinsen der Arthur Schwabe-Stiftung ■wurden bestimmungsgemäss am 10. März einem Schüler der ersten Klasse zuteil. Die Julius May sehe Stiftung ermöglichte die Fortführung des Handfertigkeits¬ und Modellier-Unterrichts, die Zinsen des Dr. Simon Maas'schen Vermächtnisses und der Lotmar-Stiftung dienten zur Bestreitung der Kosten für die Schüler- und :Schülerinnen-Bibliothek, die des Jubiläumsfonds zur Fortführung des Unterrichts in der Stenographie, zur Bestreitung der Kosten bei Ausflügen wie für Prämien .an Zöglinge, die sich im Turnen oder einem anderen technischen Fach auszeichnen. VII. Mitteilungen an die Eltern unserer Ztäglinge. Ir Das Schulgeld beträgt für die beiden untersten Klassen der Vorschulen (2. und 3. Vorschulklasse der Realschule und Klassen IX und X des Lyzeums) 100 Mk., für alle übrigen Klassen 150 Mk. Die Einziehung erfolgt laut Vereinbarung durch >die städtische Steuerverwaltung. IL Das Reifezeugnis der Klasse I der Realschule berechtigt; 1) zum bedingungslosen Eintritt in die Obersekunda der Oberrealschule, deren weiterer erfolgreicher Besuch nach drei Jahren die Zulassung zu jeglichem Universitätsstudium — ausser dem der Theologie — und zum Studium auf jeder technischen Hochschule gewährleistet; 2) zum einjährig-freiwilligen Militärdienst: 3) zur Immatrikulation auf 4 Semester an den Universitäten zum Studium in der philosophischen Fakultät; 4) zur Zulassung als Hospitant an den technischen Hochschulen und Bergakademieen;