Jahresbericht
- Journal
- Jahresbericht
- Volume
- 1913/14 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- – (sequence 99)
- Language
- German
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— 51 — Zum Schluß haben wir noch der Dienstboten bei den Juden zu gedenken. Die gerichtlichen Verhandlungen führen uns Judenknechte und Judenmägde vor, deren Namen schon auf christlichen Ursprung hindeutet, wie Contzechin, der Knecht Abrahams1), Elbil, Magd des Fifelin2), Drude, Magd des Arztes Jakob3), Else, Magd des Seligman4), Jekil, Knecht Nathans5). Doch ist das Material zu dürftig, um etwa, wie Bücher es für das XV. Jahrhundert versucht hat6), eine Statistik der Haushaltungen mit Angabe der Zahl der Dienstboten aufzustellen. Daß reiche Juden mehrere Dienstboten hielten, was ja eigentlich selbstverständlich ist, sehen wir bei dem JudenaTzt Jakob und bei der Zorhne. Erst am Ausgang des Jahrhunderts (1380) ward den Juden das Halten christlicher Dienstmägde und Ammen, wahrscheinlich aus Besorgnis vor geschlechtlicher Vermischung, untersagt, von männlichen Dienstboten spricht dagegen der Erlaß des Eates nicht7). Dieses Verbot ist aber offenbar nicht streng durchgeführt worden, der Frankfurter Rat hatte es auch nicht aus eigener Initiative gegeben, sondern nur einem Druck des Schwäbischen Städtebundes damit nachgegeben, und so finden wir auch nach dieser Zeit noch Christinnen in jüdischen Diensten, wie Drude im Dienste der Seligkeit8), Else im Dienste Seligmanns9), und vielleicht Gele in dem der Zorline10). Dagegen sind die männlichen Dienstboten seit dieser Zeit fast ausnahmslos Juden. Im XV. Jahrhundert hielt es der Rat für nötig, bei den Stätigkeitserteilungen die Zahl der Dienstboten, die jede jüdische Haushaltung aufnehmen durfte, genau festzusetzen11), weil wohl zu besorgen war, daß unter dem Titel Dienstboten fremde Juden und Jüdinnen widerrechtlich in der Stadt wohnten und keine Steuern zahlten12). Jedenfalls ist auffallend, daß sich auch Dienstboten unter den Geldverleihern befanden, die Steuern entrichteten, wie z. B. die Magd Besselin13). Urkundenbuch S. 314. 2) L. c, S. 618. 3) L. c, S. 918. *) L. c, S. 716. 8) L. c, S. 473. •) Bücher, S. 565. 7) Urkundenbach Nr. 319, S. 126. Bereits das Wiener Provinzialkonzil des Jahres" 1267 hatte den Juden untersagt, christliche Dienstboten und Ammen in ihren Häusern zu haben. Scherer S. 332. 8) Urkundenbuch S. 739. 8) L. c, S. 736. 10) L. c, S. 826. u) Siehe Bücher S. 586. ») Urkundenbuch S. 255. u) L. c. S. 263. Das Urkundenbuch, auf das so oft hingewiesen ist, erscheint Anfang Juni dieses Jahres in gleichem Verlage. 4*