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Jahresbericht · 1914-01-01 · 1913/14 (1914) · page 96

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Journal
Jahresbericht
Volume
1913/14 (1914)
Date
1914-01-01
Page
– (sequence 96)
Language
German
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— 48 — höheren und niederen Unterricht gab es wohl im nördlichen Frankreich1), für die deutschen Juden um diese Zeit fehlen sie. Wenn auch das Amt des Vorbeters oder Vorsängers in einzelnen Fällen vom Eabbiner mitübernommen wurde2), so wurden doch in der Eegel dafür besondere Personen angestellt. Am Schluß des XIV. Jahrhunderts werden in Frankfurt die Vorsänger Seligmann (1383), Jakob (1392) und Baruch (Baroch, Barijs) erwähnt3); vielleicht war auch Salman Sänger, nach seinem Beinamen zu schließen, ein solcher. Für die Kleidung des Vorbeters während des Gottesdienstes, für die Art seines Vortrages und auch für sein außerdienstliches Verhalten hatte R. Moses Minz besondere Anweisungen abgefaßt4). Zu den niederen Kultusbeamten gehören auch die Schulklopfer (Schulrufer). Im Jahre 1373 führen die Gerichtsbücher als solche Joseb, 1395 Joselin, 1396 Eberlin, 1397 Salman, 1400 David an. Der erwähnte Baruch hatte für kurze Zeit beide Ämter, das des Schulklopfers und das des Vorsängers zugleich inne. Auch eine Schulkopferin Sara findet sich in dem Gerichtsbuch 1312, wahrscheinlich ist sie aber nur die Frau eines Schulkloppers. Die Aufgabe der Schulklopfer war, die Gemeindemitglieder zum Gottesdienst einzuladen. Wenn auch die Gebetstunden genau bestimmt waren, so zeigte sich doch die Notwendigkeit, zum Frühgottesdienst durch einen Kultusbeamten besonders wecken zu lassen. Dies geschah entweder durch lautes Rufen5) vor den einzelnen Wohnungen, daher der Name Schulrufer in den Rechenbüchern, oder auch durch Klopfen an die Haustüren. Die Zahl wie die Aufeinanderfolge der Schläge war genau festgesetzt, in den rheinischen Gemeinden zuerst zwei Schläge, dann nach einer Pause ein dritter, anders in den österreichischen6). Das offenbar geringe Gehalt, das ihnen das Amt eintrug, zwang sie zu anderweitigem Verdienst, und so begegnen wir ihnen häufig in den Gerichtsbüchern als Geldausleihern. *) Mitgeteilt von Güdemann, I, S. 92 ff. 2) So von R. Maharil und seinem Vater, s. Güdemann, HI, S. 49. Einer der im ersten Blutbad in Frankfurt getöteten Rabbiner führte den Beinamen Chasan (Vorbeter). Baruch hatte 1398 das Amt niedergelegt, dehn das Rechenbuch dieses Jahres nennt ihn einen ehemaligen Vorsänger. (Baroch, der jüden vorsenger waz, Urkundenbuch S. 283.) Ob der Name Senger, der sich hin und wieder als Beiname bei Judennamen findet, so Salman sengir, wie Kriegk will, als Vorsänger zu deuten ist (siehe oben), lasse ich dahingestellt. 4) Güdemann, III, S. 95—97. 5) „Gerufen" wurde an den Sabbaten und Festtagen, sonst wurde wohl immer und überall „geklopft". 6) Güdemann, 1. c, S. 95.

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