Jahresbericht
- Journal
- Jahresbericht
- Volume
- 1913/14 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- – (sequence 90)
- Language
- German
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— 42 — 1395 hatte auch ein Arzt namens Nathan einen allerdings nur ganz kurzen Aufenthalt in Frankfurt genommen1). Anscheinend konnte er sich hier nicht behaupten, da der ärztliche Beruf zu übersetzt war. In den Gerichtsbüchern tritt auch Selekeid „Judenärztin" auf, eine leicht irreführende Bezeichnung, sie ist nämlich die Gattin des Judenarztes Jakob, nicht etwa Ärztin. Erst im XV. Jahrhundert haben wir eine wirkliche Judenärztin2). Auffallend ist, daß sich in dieser und auch in der folgenden Zeit keine jüdischen Hebammen in der Stadt finden3). Frankfurt war nicht die einzige Stadt, die mit Umgehung der kanonischen Verbote Juden als Stadtärzte anstellte. Erwähnen will ich nur, daß der Rat in Basel bis in den Anfang des XV. Jahrhunderts eine Reihe jüdischer Ärzte im städtischen Dienste hatte, so den Wundarzt Gutleben, der fast dreißig Jahre praktizierte. Wie sehr auch er den Anforderungen seiner Herren genügt hat, beweist am deutlichsten die Tatsache, daß sein auf 10 Jahre laufender Dienstkontrakt dreimal erneuert wurde, ferner, daß sein Gehalt von 24 Gulden (1378) auf 50 Gulden (1398) erhöht wurde; im Jahre 1380 erhielt er sogar 61 Gulden. In der Bestallungsurkunde von 1398 wurde er in allen Rechten und Freiheiten den übrigen Bürgern gleichgestellt. Verboten wird ihm aber, sowie seinem Weibe und seinen Hausgenossen, Geld auf Zins auszuleihen, solange er als einziger Jude in der Stadt lebe. Nur wenn noch andere Juden sich daselbst niederlassen und Geld ausleihen, sollte auch ihm dies gestattet sein4). Von sonstigen gelehrten Berufen haben wir natürlich den des Rabbiners. Er führt auch den Titel Rabbi (Rabi), Rebbe (Rebi), Meister5), magister judeorum, Judenmeister, Lehrmeister, Hochmeister. Die meisten Namen der Frankfurter Rabbiner sind uns erhalten, allerdings oft nur die Namen. Die Reihe eröffnet einer der berühmtesten Rabbiner des Mittelalters, Simon Hadarschan, der Verfasser des Midrasch Jalkut6), so daß es uns nicht wundernehmen darf, daß damals auch aus dem Ausland wißbegierige Jünglinge nach Frankfurt strömten, wie die Liste der Erschlagenen x) Im Gerichtsbuch 1395 erwähnt (Urkundenbuch, S. 878). 2) Siehe Kriegk, L c, S. 558. 3) L. c. 4) Weitere Beschränkungen, so das Verbot, fremde Juden über Nacht ohne Wissen des Rates zu beherbergen, siehe Günzburg, Die Juden in Basel, in der Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Band VIII, Heft 2, S. 368ff. Auch sonst verdanke ich diesem Aufsatz manche beachtenswerte Notiz. 6) Auch die Ärzte führen den Titel Meister. 6) Näheres über ihn siehe Epstein in der Zeitschrift Hachoker I, S. 85 ff. u. S. 129 ff. Die politische Geschichte der Frankfurter Juden bis zum Jahre 1349, S. 5 u. 6.