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Jahresbericht · 1914-01-01 · 1913/14 (1914) · page 83

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Journal
Jahresbericht
Volume
1913/14 (1914)
Date
1914-01-01
Page
– (sequence 83)
Language
German
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— 35 — betreiben die Eheleute Zorline und Süßkind, jeder von einander gesondert, iure Geschäfte. Der Handel mit den erwähnten Gegenständen hatte immerhin, wenn er auch von dem Pfandgeschäft seinen Ausgang nahm, einen großzügigeren Charakter als der eigentliche Trödelhandel, der im Gegensatz zum Großhandel den Blick des Menschen verengt, ihn selbst geschmeidig und schlau macht und lehrt, die Verlegenheit und Not des andern auszunutzen. Nur gar zu leicht haftet von dem Schmutz der Gegenstände, mit denen der Trödler handelt, auch ihm selbst etwas an. Für den Umfang des Trödelgeschäftes sind nicht sowohl die Urkunden, als vielmehr die Gerichtsbücher die beste Quelle; aus ihnen erfahren wir, was da alles den Juden zu ihrer Sicherheit als Pfand gegeben wurde. Und wenn Johann Emichen von Ortenberg der Jüdin Zorline auf einmal 2 Betten, 6 Bettücher, 6 Tischlaken, 2 Pfühle, 6 gewirkte Kissen, 6 Schleier, 1 Banktuch versetzt, und Henne von Grünstadt ebenderselben 3 silberne Schalen, 3 silberne Löffel, 1 silbernen Becher, 1 Mantel, 1 Kock, 1 halbseidenen Schleier, 5 unten und oben mit Silber beschlagene Becher, dazu 1 silbernen Gürtel, 2 seidene Schleier, 3 goldene Kinge, 4 Butzbacher Tuche, 1 Mantelscheibe und 1 neuen bunten Pelz, ebenfalls auf einmal — um nur zwei Beispiele aus der überreichen Fülle auszuwählen —, da blieb den jüdischen Gläubigern nichts anderes übrig, als die nicht eingelösten Pfänder möglichst vorteilhaft zu verkaufen. Dies konnte wohl noch im XIV. Jahrhundert auf dem Markte oder in der Stadt oder in einem Laden der Stadt, den der Jude sich etwa gemietet hatte, geschehen1), vor allem aber auf den beiden jährlichen Messen. Hier hörte ja jede Beschränkung auf, hier galt Handelsfreiheit für Fremde und Einheimische, für Kaufleute und Handwerker, für Laden- und Budeninhaber wie für Hausierer, für Juden und Christen, hier fand sich einheimisches und auswärtiges kauflustiges Publikum von Dorf und Stadt in Menge ein2). Andererseits vermehrte sich gerade durch die Messe der Warenvorrat der Frankfurter Juden. Denn manche auswärtigen Händler, die während der Messe einen Teil ihrer Waren nicht hatten absetzen können, verkauften sie entweder nach Schluß der Messe an die Juden oder ließen die Kestbestähde, um die hohen Frachtkosten zu sparen, als Pfand bei ihnen zurück, sie hielten sich dadurch die Möglichkeit offen, die Waren bei günstiger Verkaufsgelegenheit durch ihre Einlösung wiederzuerlangen, wenn nicht, so verfielen sie den Juden. x) Erst im Jahre 1488 ward den Juden der Verkauf an beiden Stellen verboten. 2) Dietz, Frankfurter Handel, S. 18 und S. 163. 3*

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