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Jahresbericht · 1914-01-01 · 1913/14 (1914) · page 57

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahresbericht
Volume
1913/14 (1914)
Date
1914-01-01
Page
– (sequence 57)
Language
German
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— 9 — andererseits waren gern Zinsleute der Geistlichkeit, sie glaubten als solche auf ihren Schutz in stürmischen Zeiten rechnen zu können1). Freilich verstieß das Bartholomäusstift damit gegen die Bestimmungen der Synoden, wonach kein Jude in einem der Kirche gehörenden Hause oder in der Nähe eines christlichen Friedhofes (und dieser befand sich ja am Dom) wohnen sollte. Aber weder dieser, noch andere judenfeindliche Synodalbeschlüsse wurden damals in Frankfurt beachtet2). Die Bartholomäusbücher3) verzeichnen uns sowohl die Namen der Zinspflichtigen als auch die Höhe des Grundzinses, wie sich aus folgender Tabelle ergibt. Name des Hausmieters Lage des Hauses Zins 1. Die JüdinFreyde und ihre Erben. 2. Haipart. 3. Das Judenbad. 4. Phyfis6). 5. Liepman7). Ecke Fahrgasse und Arnsburger Gasse. Das Haus Herbords an der Brücke. Doppeleckhaus der Fahrgasse und (großen) Fischergasse4) Gegenüber der Synagoge (Judenschule), vermutlich der östliche Teil der heutigen Schmidtstube5). Gegenüber dem südlichen Teil des Doms6). An der Nordostecke des Judenquartiers, der Südostecke des Bartholomäusfriedhofes gegenüber, zwischen Fahrgasse und Fischer- - gasse. Je 6 den. am 2. Februar und November (siehe auch Urkundenbuch S. 218). 6 den. am 24. November. Je 18 den. am 2. Februar und im Oktober. 6 den. am 9. September. 1 den. am 5. Oktober. 6 den. am 2. Februar. 6 den. am 21. Oktober. (Dagegen im Urkundenbuch S. 218 6den. und 18den.) 10 den. und 1 obol. am 2. Februar, 6 den. am 15. September. 3sol. am 1. Mai. x) Vgl. Fußnote 7 auf S. 8. 2) So auch nicht der Beschluß der Synode zu Breslau des Jahres 1267, wonach die Juden getrennt von den Christen, in besonderen Judenquartieren wohnen sollten (Scherer, Rechtsverhältnisse der Juden, S. 44 u. 45). 1404 gestattete der Papst den Frankfurtern, ihre Häuser an Juden zu verleihen (Bender, Der Zustand der Israeliten in Frankfurt a. M., S. 4). 3) Abgedruckt im Urkundenbuch, S. 302ff., ohne Angabe des Jahres; doch wissen wir, daß die Häuser, wenn auch die Besitzer wechselten, immer nach dem ersten Besitzer genannt wurden. Es gibt uns also die Zinsliste des Bartholomäusstiftes die Zahl der ihm zinspflichtigen Juden vor 1349 an. 4) Da im Bartholomäusbuch L c. foL 20 a noch bemerkt wird, daß das Haus auch an der Mosemannsgasse (siehe weiter unten) lag. war es am Anfang der westlichen Seite der Fahrgasse (Nr. 13). 5) Siehe Battonn IV, 30. 6) über Barthol. (Urkundenbuch 302ff.). Battonn IV, 7 liest falsch Physis. Phyfis ist wohl identisch mit dem auf S. 305 des Urkundenbucb.es erwähnten Vivis judeus, von dem es heißt ... 6 den. de domo sua apud Jacobum Helfrici et domum Brestonis. Jener aber bewohnte, wie aus Urkundenbuch S. 218 hervorgeht, das Haus zur Schale (jetzt Städtisches Museum). 7) Ein Liepmann wird in dem Rechenbuch 1357 (Urkundenbuch S. 217) und in den Gerichtsbüchern der Jahre 1341 und 1347 erwähnt.

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