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Jahresbericht · 1914-01-01 · 1913/14 (1914) · page 56

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Journal
Jahresbericht
Volume
1913/14 (1914)
Date
1914-01-01
Page
– (sequence 56)
Language
German
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— 8 — und von "manchen andern Juden ausdrücklich angegeben wird. Vielfach wohnten die Juden in eigenen Häusern, den Bauplatz (area) hatten sie alsdann von der Stadt erkauft. Noch hatten sie das Recht, solche zu erwerben und mit vollem Eigentumsrecht zu besitzen1). So verkauft auch im Dezember 1288 der Judenmeister Anselm in Frankfurt an den Priester Heinrich von Rödelheim einen ewigen jährlichen Zins von 3 B, der auf einem Hause ruhte, das einst dem Juden Gottschalk gehört hatte, und der Schultheiß nebst den Schöffen fügen der Urkunde das städtische Siegel bei2). Noch am Ende des XIV. Jahrhunderts finden wir Juden als wirkliche Hausbesitzer8). Selbstverständlich zahlen auch die Juden wie die christlichen Bürger der Stadt von ihren Häusern den Hauszins. Im Jahre 1322 betrug er 43 u h.4). Nur sträubten sie sich, von den Häusern und Grundstücken, die sie von Christen durch Kauf erworben hatten, die darauf ruhenden kirchlichen Abgaben zu entrichten, da sie als Juden dazu nicht verpflichtet wären. Der Streit darüber ging bis an den Papst, der den Juden eröffnen ließ, sie hätten bei Vermeidung schwerer Strafen entweder die kirchlichen Abgaben von den Häusern und Weinbergen zu geben oder sie an Christen zu veräußern5). Die Häuser, die den nördlichsten Teil des Judenquartiers bildeten, gehörten dem Domstift. Wir wissen, daß schon die Karolinger dieses reich ausgestattet hatten. Ein großer oder wohl der größte Teil des Bodens rings um die Kirche war sein eigen6). Um ihn besser zu verwerten, hatte ihn das Stift Fremden gegen Entrichtung eines Zinses zur Bebauung überlassen7), vielleicht auch selbst Häuser gebaut, die es vermietete. Als Mieter aber waren die Juden wegen der größeren Sicherheit, die sie boten, nicht unwillkommen, diese *) Als der Frankfurter Bat den Bürgern von 1374 ab das Areal des sog. Buchwaldes in Parzellen von 4 bis 1 Morgen verkaufte, ließ er auch Juden als Käufer zu (Urkundenbuch Nr. 256, S. 103). Näheres bei Bücher, S. 265f. 2) Urkundenbuch Nr. 15, S. 6. 3) So verkauft Milin, die Tochter Kaimans von Mainz, die beiden Häuser ihres Vaters in der Saalgasse — zum Storch und Katzenelnbogen — an ihre Schwägerin, Gutlin von Eppstein (Urkundenbuch Nr. 421, S. 197, vom 5. August 1393), ebenso Isaak, Sohn des Kaiman von Mainz, das Haus zur Brückenau an Konrad von Glauburg (L c, Nr. 439, S. 203, vom 9. September 1395; siehe Battonn II, 54). 4) De prefata pecunica cedebant de domibus judeorum 42 tb h, Urkundenbuch S. 290. 6) Politische Geschichte der Frankfurter Juden, S. 16. e) Goldschmidt, Die Rückkehr der Juden nach Frankfurt im Jahre 1360 in Geigers Zeitschrift für die Geschichte der Juden, Band II, S. 158; cf. Gengier, Die deutschen Stadtrechtsaltertümer, S. 105 ff. So hat der Jude Isaak sich mit Bewilligung des Bamberger Stiftes ein Haus auf dessen Grund und Boden bei Boppard erbaut, siehe Urkundenbuch zur Geschichte der... mittehheinischen Territorien von Elster und Goerz, Band HE, S. 63 Nr. 61 vom Jahre 1216. ') Es kam sogar vor, daß die Juden ihren Grundbesitz der Kirche übertrugen und ihn von ihr als Lehen gegen Entrichtung einer Abgabe zurückerhielten; sie ahmten also damit das Beispiel der Christen nach.

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