Programm
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- Volume
- 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 26 (sequence 27)
- Language
- German
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— 26 — Nach Ablauf der 674 Jahre erhalten die Juden das Wiederkaufsrecht der Rente, doch nur zwischen dem St. Michels- und Unser-Frauen-Tage (also zwischen dem 29. September und 2. Februar) für die Dauer von 10 Jahren. Sie dürfen die Schuld dann, etwa ganz oder zur Hälfte, mit einem Male oder in mehreren Raten, ablösen. Nach Verlauf der zehn Jahre wird der nicht abgelöste Teil ewigliche Gülte1). _ Unter den Nachfolgern Heinrichs VII. ist Ludwig der Bayer für die Stadt Frankfurt von größter Bedeutung gewesen. Seine Wahl war wie die seines Mitbewerbers Friedrichs des Schönen auf dem Felde von Frankfurt erfolgt, aber nicht dem Habsburger, sondern dem Wittelsbacher öffnete der Rat die Tore, und das Volk jubelte ihm bei seinem Einzug in die Stadt zu2), und die Stadt förderte auch seine Krönung in Aachen. Im Kampfe mit dem Papsttum stand sie mit unerschütterlicher Treue auf seiner Seite, trotz des Interdiktes, mit dem sie seit 1329 belegt war3). Ludwig hat ihr diese Anhänglichkeit auch nie vergessen; sie war ihm die Stadt, in deren Mauern er sich am liebsten aufhielt; nicht weniger als 48 oder 49 mal war er während seiner fast dreiunddreißigj ährigen Regierung ihr Gast4), und er stattete sie mit Privilegien >us, die die Grundlage ihrer Freiheit und ihres Wohlstandes bildeten. Trotzdem, daß uns direkte Nachrichten darüber fehlen, ist kein Zweifel, daß er bei seiner überaus häufigen und dabei längeren Anwesenheit in der Stadt—im Jahre 1338 war er viermal in Frankfurt und blieb das eine Mal fünf Wochen daselbst, ein anderes Mal acht Wochen — mit der jüdischen Gemeinde in Berührung kam. Mehr als seine Vorgänger gewann er wohl Einblick in ihre Verhältnisse und ihre Leistungsfähigkeit, und besonders in der zweiten Hälfte seiner Regierung ist mancher seiner Erlasse ihr gewidmet. Das Verhältnis des Kaisers zu den deutschen Juden ist verschieden beurteilt worden. Graetz5) hält ihn für ihren Feind, denn „kein deutscher Herrscher vor ihm hat seine Kammerknechte so übel behandelt, verpfändet, verkauft als Ludwig der Bayer"; er macht ihn auch mittelbar für die Judenmetzeleien in Deutschland verantwortlich. Auch Stobbe in seiner Geschichte der Juden im Mittelalter sieht in ihm nur einen ihnen feindlich gesinnten *) Was nicht zurückgekauft wird, das blibet bi hern Wigande ader bi sinen erbin eigentliche, also das die juden beaster der zit niemer dekeines widerkoufes endurfin gedenken ewecliche ader ummennere. Die weiteren Schicksale des jüdischen Friedhofes s. im Abschnitt Die Judengasse. 2) Kirchner, Gesch. der Stadt Frankf. a. M. S. 157. s) 1. c. S. 160. *) Kriegk, Frankfurter Bürgerzwißte im Mittelalter S. 6 und 7. 6) Geschichte der Juden Band VII, S. 325.