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Programm · 1911-01-01 · 1911 · p. Seite 18

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Programm
Volume
1911
Date
1911-01-01
Page
Seite 18 (sequence 19)
Language
German
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— 18 — er mit der Begründung: „Ihr gehört uns mit Leib und Gut an, wir mögen mit euch scharfen, tun und handeln, was wir wollen und wie es uns gut dünket". Die Juden waren also ein kaiserliches Regal gleich den Bergwerken, Zöllen usw. geworden, und zwar ein sehr einträgliches. Je mehr die Einkünfte der deutschen Herrscher durch Schenkungen und Belehnungen an die größeren und kleineren Vasallen dahinschwanden, um so wertvoller wurden für sie jetzt die Erträgnisse aus den Judensteuern; man konnte sie in Zeiten der Geldnot — und wie oft traten solche an die Kaiser heran — beliebig erhöhen, wie andere Regale verpfänden oder verkaufen. Die Geschichte der Frankfurter Juden von 1280 bis 1349 bietet ein typisches Beispiel hierfür. Die Wahlkönige seit Rudolf von Habsburg bedurften großer Summen. Wahl und Krönung kosteten viel, und die Gläubiger drängten. Dann waren alte Anhänger zu belohnen, neue zu gewinnen. Das früher so bedeutende Reichsgut war schon längst verschleudert; da blieben als letzter Rückhalt die geldkräftigen Reichsstädte und die Juden übrig. Und so erleben die Frankfurter und die anderen deutschen Juden, daß die Kaiser auf ihre Reichssteuer beständig Anweisung geben, sie verpfänden oder gar verkaufen. Nur in den seltensten Fällen suchen sie die verpfändeten Summen wieder einzulösen. Die jeweiligen Pfandinhaber versetzen wiederum ihrerseits den ihnen zugefallenen Teil der Steuer. Es ist nicht leicht, sich aus diesem Labyrinth herauszufinden, der kaiserlichen Kammer selbst gelang dies nicht immer; so gedenkt sie einmal des Falles, daß sie „aus Vergessenheit" einen Posten übersehen, nicht eingetragen oder nicht gelöscht haben könne, und ist dann bereit, auf erfolgte Mahnung den Irrtum zu verbessern.1) Die Reihe der Fürsten, die die Juden dergestalt als Finanzobjekt behandelten, eröffnet Rudolf I. Er tritt verhältnismäßig noch sehr bescheiden auf; den Schultheißen von Frankfurt belohnt er 1281 „für seine Treue und seine Verdienste" damit, daß er von jedem dorthin ziehenden Juden bis auf Widerruf eine Mark erheben darf2). Wir wissen nicht, ob und wann der Widerruf erfolgt ist; jedenfalls hören wir später nichts mehr von dieser Einnahme des Schultheißen. 1286 verpfändet Rudolf dem Grafen Adolf von Nassau 20 Mark von der Judenreichssteuer. Bei dessen Thronx) So sagt Ludwig der Bayer in der am 12. August 1347 zu Speier ausgestellten Urkunde: Wa auch daz 'wir vns virgezsen und der juden in dysir vorgen. zit icht zusprechin adir zu muten adir dysir vorgen. stücke dieheines ubirfarin wulten, ... so heizsen wir und gebiten unserm schulth., den ... scheffen und dem rad zu. Frankenford... daz sie die juden widder uns sullent schirmen, schüren etc. Siehe Frankf. städtisches Kopialbuck II S. 41a bis 42 Nr. 98. 2) Boehmer-Lau S. 213 Nr. 442. Er soll unius marce servitium recipere.

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