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Programm · 1911-01-01 · 1911 · p. Seite 7

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Programm
Volume
1911
Date
1911-01-01
Page
Seite 7 (sequence 8)
Language
German
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dem Reich keine Steuern gezahlt zu haben, nur in ihrer Eigenschaft als Kaufleute hatten die Juden die festgesetzten Zölle zu entrichten. Wohl hören wir von außerordentlichen Abgaben, besonders zur Zeit der Hohenstaufen, aber erst seitdem Friedrich II. erklärt hatte, daß die Juden Deutschlands unmittelbar zur kaiserlichen Kammer gehörten1), mußten sie, wie die christlichen Bürger der Reichsstädte, dem Kaiser eine Jahressteuer entrichten. In den Steuerlisten, so auch in unserer Liste, sind jüdische und reichsstädtische Steuern getrennt aufgeführt. Die Reichsstädte sind nach vier geographischen Gruppen geordnet, hinter denen jedesmal die Judensteuern aus den betreffenden Gebieten nachgetragen werden2). Uns interessiert nur die erste Gruppe, zu der auch die Wetterau gehört; ihre vier Reichsstädte, Frankfurt, Gelnhausen, Wetzlar und Friedberg, zahlen zusammen 740 (kölnische) Mark8), Frankfurt allein etwas mehr als ein Drittel, nämlich 250 Mark. Dahinter steht der Vermerk, daß die Juden der Wetterau, also in erster Reihe die von Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar, 150 Mark steuern. Befremdend erscheint, daß diese vier Gemeinden hier als eine Einheit genannt werden4). Wohl standen die genannten Reichsstädte während dieser Zeit und noch lange nachher in festem politischen und militärischen Zusammenhang, dieser aber fehlte gänzlich den vier Judengemeinden. Wo sie sich politisch betätigen, handelt eine jede von ihnen auf eigene Faust. Offenbar haben die Juden Frankfurts den Hauptteil der 150 Mark bezahlt5). Einen Schluß auf die Stärke der Gemeinde daraus zu ziehen, wäre zu unsicher. Aber gerade das Jahr 1241 gibt uns einen Anhalt hierüber. Es brach damals ein Ereignis über die Frankfurter Juden herein, das sich mit blutigen Zügen in ihre Geschichte eingeschrieben hat, die erste Frankfurter Judenschlacht. Sie fällt in eine für Deutschland verhängnisvolle Zeit. Das deutsche Reich zerfleischte sich innerlich in Parteikämpfen. Der Kaiser fern von Deutschland, vom Papste Gregor IX. gebannt, x) Über die Kammerknechtschaft unter Friedrich II. s. die Auaeinandersetzungen bei Caro, Sozial- und Wirtschaftsgesch. der Juden S. 412 ff., S. 419. 2) Siehe: Ein unbekanntes Eingangsverzeichnis von Steuern der königlichen Städte aus der Zeit Kaiser Friedrichs II., mitgeteilt von Jakob Schwalm im Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde Band XXIII S. 517—555. Das Verzeichnis ist auch abgedruckt in Monumenta Germaniae Legum Sectio IV, constitutiones Tom. III (pars prior 1904) S. 1—5 unter Notitia de precariis civitatum et villarum. 3) Die Gewichtsmark (= 233,85 g) zu 20 Schilling gerechnet. 4) Siehe auch Rösel: Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, in Branns Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums, 53. Jahrgang S. 694 und Anm. 4. 6) Dagegen zahlen die Juden Straßburgs 200 Gulden, also vier Fünftel der Steuer der wetterauischen Reichsstädte und vier Drittel der der wetterauischen Juden.

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