Programm
- Journal
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- Volume
- 1908
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 35 (sequence 35)
- Language
- German
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genommen. Ungeeignete und unsaubere Bücher und Hefte müssen sogleich durch neue ersetzt werden. 3. In den Pausen um 10 und 11 Uhr wird an die Schüler und Schülerinnen warme Milch verabfolgt, die von einer hiesigen-Milchkuranstalt geliefert wird und fortdauernder Prüfung unterliegt. Bei dem fünfstündigen Vormittagsunterricht hat sich diese Einrichtung sehr gut bewährt und wird von dem grösseren Teil unserer Zöglinge in Anspruch genommen. Die Wochenkarte (giltig für 5 Gläser von 0,3 Liter Inhalt) kostet 50 Pfg. 4. Fürdie schriftlichen Arbeiten sind folgende Hefte an der Anstalt eingeführt: Für den Schreibunterricht: No. 1 der Normalhefte (Kl. VIII); No. 2 und 7 (Kl. VII); Ho. 3 und 4 (Kl. VI); No. 5 (Kl. V); No. 6 (Kl. IV); Preis 10 Kg.; Postquartheft ohne Linien (Kl. III), 20 Pfg. Für den deutschen und fremdsprachlichen Unterricht: No. 1 der Normalhefte (KL VIII); No. 2 (Kl. VH); . No.- 3 (Kl. VI, 1. Halbjahr); No. 4 (Kl. VI, 2. Halbjahr); No. 5 (KL V); No. 6 (KL IV); Preis mit Umschlag je 12 Pfg.; grösseres Format mit Doppelrand und 14 Linien (Kl. IV--II), mit Doppelrand und 16 Linien (Kl. I). Für Rechnen und Mathematik: No. 11 der Nofmalhefte (Kl. VIH—V); Normalheft mit 22 Linien (KL IV—I).. (Preis mit Umschlag je 12 Pfg.). Ausserdem Diarien (20 Pfg.) und Präparationshefte (10 Pfg.). Jedes Heft ist mit einem dunkelblauen, matten Umschlag zu versehen, der an allen Seiten eingeschlagen ist; auf dem Deckel und dem Umschlage ist ein weisses Schildchen mit der Aufschrift „Philanthropin" anzubringen. 5. Für die Kinder der untersten Klasse sind zu beschaffen: Schiefertafel No. 10 mit 6 Doppellinien-auf der einen und einem Rechennetz auf der anderen Seite; einige mit NHolz bekleidete Milchgriffel; Griffelkasten und Schwammbüchse, beide nicht aus Metall; Schwamm und Tafelläppchen; Fibel von Bangert. 6. Etwaiger Wohnungswechsel im Laufe des Schuljahres ist umgehend von den Eltern dem Klassenlehrer anzuzeigen. 7. Nach einem ministeriellen Erlaß vom 9. Juli 1907 sind bei ansteckenden Krankheiten folgende Maßregeln von den Eltern der Schüler zu beachten: Alle Schüler, die an einer der folgenden Krankheiten leiden: I. Aussatz, Cholera, Diphtherie, Fleckfieber, Gelbfieber, Genickstarre, Pest, Pocken, Rückfallfieber, Ruhr, Scharlach, Typhus, IL Favus (Erbgrind). Keuchhusten, Körnerkrankheit, Krätze, Lungen- und Kehlkopf tuberkulöse, Masern, Milzbrand, Mumps, ToUwutMmd Windpocken, Röteln, Rotz müssen so lange der Schule fern bleiben, bis sie durch ein ärztliches Zeugnis nach-