Programm
- Journal
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- Volume
- 1905
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 119)
- Language
- German
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— 30 — 2. Das Kapital soll in voller Höhe und zu.. möglichst reichem Ertrage unter dem Namen „Jubiläumsfonds" erhalten bleiben. Wenn jedoch die Verwaltungsbehörden der Israelitischen Gemeinde den Neubau eines Schulgebäudes besehliessen sollten, so ist der Schulrat berechtigt, zur Bestreitung der inneren Einrichtung dieses neuen Schulgebäudes aus dem Kapital einen Betrag bis zu 50000 Mark zu verwenden. 3. Wegen der Verwendung der Zinsen des Fonds hat folgendes zu gelten: a) Es soll aus denselben eine Prämie gestiftet werden für hervorragende Leistungen auf dem Gebiete der Wissenschaften, insbesondere der Natur¬ oder der Handels-Wissenschaften oder der Kunst oder der Technik. Diese, Jubiläumspreis" genannte Prämie soll nur an frühere Schüler oder Schülerinnen des Philanthropins vergeben werden, welche einen wesentlichen Teil ihrer Ausbildung in dieser Schule empfangen haben. Der Schulrat hat alle zwei Jahre in einem Preisausschreiben zur Bewerbung um diesen Preis aufzufordern. Die Prämie soll mindestens 1000 Mark betragen. Im Übrigen bleibt die Festsetzung der massgebenden Grundsätze dem Schulrat überlassen. b) Die Zinsen sollen weiterhin tunlichst dazu verwerdet werden, den Hinter- ' bliebenen früherer oder jetziger oder künftiger Lehrer oder Lehrerinnen des Philanthropins in Bedarfsfällen Unterstützung zu gewähren. c) Der Schulrat ist ferner berechtigt, die Zinsen des Fonds zur Bestreitung anderer, dem Besten der Schule dienender Aufgaben zu verwenden, welche ausserhalb der dem Schuletat zur Last fallenden gewöhnlichen Schulzwecke liegen. Ausgeschlossen ist jedoch die Verwendung der Zinsen zur Bezahlung laufenden oder rückständigen Schulgeldes für Schüler oder Schülerinnen der Schule.