Programm
- Journal
- Programm
- Volume
- 1902
- Date
- 1902-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3089693-3089768--0720-3091634- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Uoch viel weiter gehenden Beschränkungen wird aber der von fremden KaufIeuteii betriebene Handel unterworfen; es herrscht allgemein die Tendenz vor, diesen finanziell auszubeuten. Ton den durch das Stadtgebiet transportierten Waren werden die mannigfaltigsten Abgaben erhoben, wie Zölle, Wege- und Brückengelder; ursprünglich bildeten sie wohl eine Entschädigung für die Benützung städtischer Einrichtungen, später wurden sie zu einer beliebten Finanzquelle der berechtigten,Stadt. YermÖge des Umschlags- oder Umladungsrechtes konnte die Stadt verlangen, dass die Weiterführung der angekommenen Waren nur durch heimische Fuhrleute und Schiffer erfolge, vermöge des Stapelrechtes, dass die Waren von den durchreisenden Kaufleuten zum Verkaufe ausgestellt wurden und das Niederlagerecht zwang die fremden Kaufleute, die Waren den Bürgern der Stadt zu überlassen.1) Der Handelsbetrieb vollzog sich überwiegend in der Form des Wandergewerbes. Der Kaufmann — wenigstens der Grosshändler — besuchte die Märkte und Messen in Begleitung seiner Warentransporte. Die Besorgung der Landfracht bildete noch einen Teil der kaufmännischen Thätigkeit und es ist charakteristisch, dass Frankfurt a. M., längst eine erhebliche Messstadt, mit etwa 70 Krämern im Jahre 1387 erst einen, 1440 erst vier Fuhrleute von Beruf besass.2) III. Zu Beginn der Neuzeit ist Westeuropa Schauplatz heftiger Kämpfe zwischen den Landesfürsten und den Städten; diese verteidigen ihre Selbstständigkeit, jene sind bemüht, die Städte der eigenen Herrschaft unterzuordnen, um grosse, auf politischer Einheit beruhende Wirtschaftsgebiete zu bilden. Diese Kämpfe endigen mit der Unterwerfung der Städte, die Selbständigkeit und Unabhängigkeit derselben werden beseitigt und an die Stelle eng begrenzter Stadtwirtschaften, tritt eine mächtige Wirtschaftseinheit — der moderne Staat. Früh schon gelangte dieser Prozess in Spanien, Portugal, Frankreich und England zum Abschlüsse; in Deutschland kam er dagegen erst im vorigen Jahrhundert mit der-Errichtung des Deutschen Beiches zum Stillstande. Die reichliche und ungestörte. Bedarfsversorgung dieser grossen Wirtschaftskörper machten staatliche Massnahmen im Interesse der nationalen Wohlfahrt nötig und schufen das Bedürfnis nach einer streng durchgeführten Handelspolitik. Dabei dienten den neu begründeten Staaten anfänglich die Städte zum Vorbilde und die Staaten liessen sich in ihren wirtschaftlichen Massregeln von jenen Grundsätzen leiten, welche die mittelalterliche stadtwirtschaftliche Politik beherrscht hatten. Wie sich die Städte gegen fremde Konkurrenz abgeschlossen hatten, so umgaben sich auch die neuen Staaten mit einem Systeme von Grenzzöllen, das sie instand setzte, dem Handel mit dem Auslande eine Bichtung zu geben, durch welche, den herrschenden Anschauungen entsprechend, das nationale Wohl die grösste Förderung empfing. Es ist das Zeitalter des Merkantilismus, einer Handelspolitik, welche bezweckte, die Staaten nach innen wirtschaftlich zu vereinheitlichen, nach aussen sie wirtschaftlich J) Lexis, Art. Handel in Schönbergs Handbuch der Politischen Oekonomie. I. S. 738 ä) Bücher, Die Bevölkerung von Frankfurt; mitgeteilt hei Schmoller a. a. 0. S. 1059.