Programm
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- Volume
- 1894
- Date
- 1894-01-01
- Page
- Seite 21 (sequence 20)
- Language
- German
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…/3089693-3089752--0375-3091281- Visual Library
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4) Turnen. Der Turnunterricht wurde in der Mädchenschule, von der Yin. Klasse aufwärts unter Kombination von je 2 Klassen in 4 Abteilungen in je 2 Stunden wöchentlich gegeben. Dispensiert waren im ganzen 8 Schülerinnen. Abt. 1) I u. II Kl. Abt. 2) III u. IV El Schulz; Abt.. 3) Y u. YI u. 4) YH u/ YIIL Dr. Gräfenberg. 5) Gesang. Drei Abteilungen. Abt. 1) I—TV 2 St. Abt. 2) Y u. YI 2 St. Herr Schneider. Abt. 3) YII, YQI, IX 1 St. Herr Müller. IL Aus den Verfügungen des Kgl. Provinzial-Sehulfc ollegiums zu Cassel. 1 8 9 3. Mai 5. Teilt Ministerialerlaß vom 29. April 1893 mit, betr. die Erfahrungen, welche mit der Ausführung der ersteh regelmäßigen Abschlußprüfungen und Keifeprüfungen an den höheren Schulen Ostern 1893 gemacht worden sind. August 19. Dankt dem wissenschaftlichen Hülfslehrer Dr. Gräfenberg für die durch deu Direktor überreichte wissenschaftliche Arbeit. Juli 15., August 23. Macht die Direktoren für die rechtzeitige, unbedingte Befolgung des Ministerialerlasses vom 16. Juni 1892 betr. Ausfall des Nachmittagsunterrichts an heißen Tagen für jetzt und für die Zukunft persönlich verantwortlich. September 14. Fordert unter Mitteilung des Ministerialerlasses vom 8. August c. Anzeige, ob der Turnunterricht an unserer höheren Mädchenschule von Lehrerinnen, die die Befähigung dazu durch die Turnprüfung erworben haben, bezw. von welchen Lehrerinnen erteilt werde. September 26. Macht die Direktoren und Lehrer auf die an den Universitäten Breslau, Königsberg, Kiel, Berlin und Marburg eingerichteten hygienischen Kurse für Yerwaltungsbeamte aufmerksam und empfiehlt angelegentlich deren Benutzung. Dezember 19. Übersendet Ministerialerlaß vom 27. November 1893 betr. die Verwaltung von Nebenämtern, die Erteilung von Privatunterricht und das. Halten von Pensionären durch Leiter und Lehrer höherer Schulen mit dem Auftrag, denselben dem Lehrerkollegium zur Kenntnis und Nachachtung mitzuteilen und auf die Beachtung der erlassenen Bestimmungen ihr besonderes Augenmerk zu richten. Alljährlich zum 1. März ist eine Liste über sämtliche Fälle des Schuljahres einzureichen; dabei ist auf etwaige Mißstände hinzuweisen. 18 9 4. 9. Januar. Die am 31. März 1892 erlassene Ferienordnung soll auch für das Jahr 1894/95 zur Ausführung gebracht werden. 16. Januar. Übersendet Ministerialerlaß vom 2. Januar 1894, in welchem auf die Anmerkung zu § 9,0 der Wehrordnung hingewiesen wird, welche lautet: Die von der ständigen Schulaufsichtsbehörde genehmigte Befreiung eines Zöglings von dem obligatorischen Unterricht in der Eeligion (bei besonderer Lage der konfessionellen Verhältnisse), im Zeichnen oder Turnen (im Falle der Befreiung auf Grund ärztlicher Zeugnisse) übt bei sonstiger Erfüllung aller Bedingungen zwar keinen Einfluß auf die Zuerkennung des Zeugnisses (über die Wissenschaft-