Programm
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- Volume
- 1892
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 26)
- Language
- German
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- 27 — ritt in die Gasse voran, und unter den Klängen seiner munteren Weisen kehrten die Juden nach langer Leidenszeit „in Friede und Sicherheit, in Wonne und Freude" *) in ihre früheren Behausungen zurück. Unter wesentlich anderen Bedingungen lebten sie von nun an in Frankfurt, da die neue Stättigkeit in wichtigen Punkten von der früheren abwich. Schon der Umstand, daß sie nicht vom Rat, sondern von den Kommissarien gegeben wurde, zeigte den Umschwung der Verhältnisse. Jetzt galten die Juden nicht mehr ausschließlich als Unterthanen der Stadt, sondern waren, wie auch schon die Aufschrift an der Gasse besagte, unter den Schutz des Kaisers gestellt, ohne dessen Willen sie mit „weiteren Verordnungen und ohnhergebrachten onsriduZ nicht beschwert werden sollten." Das früher alle drei Jahre zu erneuernde Aufenthaltsrecht wurde — ein höchst bedeutsamer Fortschritt — in ein immerwährendes verwandelt. So schwand endlich das lähmende und niederdrückende Gefühl der Heimatlosigkeit. Die Juden konnten an der Stätte, an der sie sich niedergelassen hatten, Wurzel fassen, und mit starken Banden an den Boden gefesselt, wo ihr Teuerstes sich befand, lernten sie den versittlichenden Einfluß kennen, den das Gefühl der Seßhaftigkeit auf den Menschen ausübt. Um ähnliche Ausschreitungen, wie die kürzlich vorgefallenen, schon im Keime zu ersticken, bestimmte die neue Stättigkeit, daß von jetzt ab alle Handwerksgesellen einen Eid zu leisten hätten, „die gemeine (gesamte) Judenschaft samt und sonders in und außerhalb der Gasse unmolestiert und unbeleidigt zu lassen, sie bei Aufläufen, Feuersnöten u. f. w. vor allem Ungemach zu desendieren." Anderseits trugen die Kommissarien dem Wunsche der Bürgerschaft nach einer Moderation der Juden in so weit Rechnung, als sie die Zahl der jüdischen Haushaltungen auf höchstens 500 festsetzten uud zugleich bestimmten, daß nicht mehr als sechs fremde Juden jährlich aufgenommen werden und höchstens zwölf Paare die Erlaubnis zum Heiraten erhalten sollten. Damit war der Friede zwischen Bürgerschaft und Juden leidlich hergestellt, und nur eine Streitsache schwebte noch, die Entschädigungsfrage. Die jüdische Gemeinde hatte durch die Plünderung große Verluste erlitten, 175,919 Gulden verteilt auf 262 Personen; die Verluste der auswärtigen Juden, sowie die geraubten Pfänder und der ausgetrunkene Wein waren nicht inbegriffen. Die Kommissarien verlangten, daß die Stadt dies alles ersetze. Aber der Rat war durchaus nicht dazu geneigt und wollte teils durch einen gelinden Druck, teils durch Entgegenkommen in andern Dingen, die Juden zum Verzicht darauf bewegen. So wies er die Forstherrn an, ihnen grünen Schmuck für ihre Laubhütten zu verabfolgen; warnte in wiederholten Edikten die Handwerksgesellen und Bürger vor jeder Kränkung der Juden, fahndete eifrig nach den aus der Gasse entwendeten Sachen und zog die Schuldigen zur Rechenschast. Nach langen Verhandlungen, die sich bis in das Jahr 1618 hinauszogen und viele Schriften und Gegenschriften hervorriefen, verstanden sich endlich die Juden dazu, aus ihre Forderungen zu verzichten. Bestimmend für sie war nicht sowohl der Umstand, daß der Kaiser und die Kommissarien sich in dieser Frage sehr lässig zeigten, als vielmehr der Wunsch, den letzten Stein des Anstoßes zwischen sich und der Bürgerschaft zu beseitigen. Diese kluge Haltung der Juden hat auch für die Zukunft gute Früchte getragen und in erster Reihe dahin gewirkt, in der Folgezeit ein erträgliches Verhältnis zwischen ihnen und der Bürgerschaft anzubahnen. *) Vincenzlied Strophe 100. Damit die Erinnerung an die soeben erlebte Leidenszelt auch den späteren Geschlechtern erhalten bliebe, setzte die Gemeinde den Tag der Vertreibung und den Tag der Zurüch'ührung als Gedenktage ein.